Beschlussentwurf:
1. Der Planung und dem erstmaligen Ausbau der Straßen und Wege wird vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 217/I “Hitdorf-Ost/nördliche Flurstraße“ zugestimmt.
2. Der Herstellung der nördlichen Grünanlage mit Ausgleichsfläche, Parkanlage einschließlich Wegeführung, Spielpfad und Kinderspielplatz sowie dem Quartiersplatz westlich der Planstraße 2 wird vorbehaltlich des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 217/I “Hitdorf-Ost/nördliche Flurstraße“ zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
1. Ausgangssituation
Das Plangebiet liegt innerhalb des noch nicht rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 217/I “Hitdorf-Ost/nördliche Flurstraße“. Es ist vorgesehen, dass der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 217/I vom Rat der Stadt Leverkusen in der Sitzung am 18.12.2017 gefasst wird.
Das Gebiet wird im Süden von der Flurstraße bzw. der Hitdorfer Straße
und im Westen von der Grünstraße begrenzt. Der Bebauungsplan sieht die
verkehrliche Erschließung des Gebietes von der Hitdorfer Straße aus vor. Der
bestehende dreiarmige Kreisverkehr wird um einen vierten Arm im Nordosten ergänzt,
an den sich dann die innere Erschließung anschließt. Im nordwestlichen Teil des
Gebietes ist eine Ringerschließung vorgesehen, bevor die Straßenverkehrsfläche
im Westen an die vorhandene Grünstraße anschließt. Die Durchfahrt zur
Grünstraße wird jedoch durch Poller unterbunden. Ergänzt wird das
Erschließungssystem durch einige öffentliche Fuß- und Radwege sowie
GFL-Flächen, die zu privaten Erschließungswegen ausgebaut werden.
Nördlich des Baugebietes wird gemäß Bebauungsplan eine Ausgleichsfläche
angelegt. Zwischen der Ausgleichsfläche und der nördlichen Bebauung sieht der
Bebauungsplan von der Grünstraße bis zum geplanten östlichen Fuß-/Rad-
und Wirtschaftsweg eine Parkanlage mit Spielpfad, einen Fuß- und Radweg sowie einen
Spielplatz vor. Weiterhin ist entsprechend dem Bebauungsplan nach der Querung
der Flurstraße auf der Westseite der Verkehrsfläche ein kleiner Quartiersplatz
vorgesehen.
Wenn der Bebauungsplan Rechtskraft erlangt hat und der Baubeschluss zu
den Beschlusspunkten 1 und 2 gefasst ist, soll mit einem Bauträger ein
Erschließungsvertrag nach § 11 des Baugesetzbuches (BauGB) über die
Realisierung der Maßnahmen geschlossen werden.
2.
Straßen- und Wegeplanung (zu Beschlusspunkt 1)
Motorisierter und ruhender Verkehr
Im Süden schließt die Planstraße 1 als neu zu erstellender vierter Arm
an den bestehenden Kreisverkehr Hitdorfer Straße/An den Rheinauen an. Bis zur querenden
Flurstraße werden die ersten ca. 150 m der Erschließung (Planstraße 1) im Trennprinzip
mit beidseitig je 2 m breiten Gehwegen und 6 m breiter Fahrbahn ausgebildet
(s. Anlage 1). Wechselseitige
Baumbeete und Parken auf der Fahrbahn tragen zur Verkehrsberuhigung bei. In
diesem Abschnitt sind 30 km/h erlaubt. Die Gehwege erhalten eine Befestigung aus grauen
Betonsteinplatten und im Bereich der Zufahrten aus Betonsteinpflaster. Die
Fahrbahn wird asphaltiert.
Ab der querenden Flurstraße werden die Planstraßen 2 bis 4
als verkehrsberuhigte Mischverkehrsflächen mit einer Regelbreite von 6 m
ausgebaut (s. Anlage 2 u. 3). Der
Ausbau erfolgt niveaugleich ohne Trennung der Verkehrsarten und wird mit dem
Verkehrszeichen 325 als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Die Planstraßen
2 bis 4 erhalten verkehrsberuhigende Elemente wie Fahrbahnversätze und
Fahrbahneinengungen durch versetzte Baum- und Parkstandorte. Die
Mischverkehrsfläche wird in diesem Bereich durchgehend aus grauem Pflaster
hergestellt. Die Parkstände erhalten anthrazitfarbenes Pflaster. Im gesamten
Bebauungsplangebiet werden ca. 53 öffentliche Parkstände hergestellt. Sollte sich
die Lage von Zufahrten noch ändern, kann es sein, dass auch einige Parkstände
geringfügig verschoben werden müssen. Da die Durchfahrt zur Grünstraße
unterbunden wird, ist hier innerhalb der festgesetzten Straßenbegrenzung (Planstraße
4) eine Wendeanlage für Pkw vorgesehen
Fuß- und Radverkehr
Die Erschließung des Gebietes für den nicht motorisierten Verkehr
erfolgt im Bereich der Planstraße 1 parallel und in den Planstraßen 2 bis 4
gemeinsam mit dem motorisierten Verkehr. Ergänzt wird dieses System durch
zusätzliche Wegebeziehungen, die für den motorisierten Verkehr nicht freigegeben
werden. Am Kreisverkehr beginnend wird ein Fuß-/Rad- und Wirtschaftsweg auf der
kompletten Länge des Plangebietes an dessen östlicher Grenze entlang geführt.
Als Befestigung erhält er eine wassergebundene Decke. Dieser Weg wird über
einen nördlich der geplanten Bebauung gelegenen Fuß- und Radweg, ebenfalls auf
kompletter Gebietslänge, mit der Grünstraße verbunden. Von diesem nördlichen
Weg aus werden drei gepflasterte Fuß-/Radwegverbindungen in das Baugebiet
geschaffen. Die im Bestand als Wirtschaftsweg ausgebaute Flurstraße wird von
der Oststraße bis zum östlich gelegenen neuen Fuß-/Rad- und Wirtschaftsweg
zurückgebaut und ebenfalls als reiner Fuß-/Radweg in Asphaltbauweise hergestellt.
Von der Kreuzung Flurstraße/Oststraße wird außerdem eine weitere
Fuß-/Rad-Anbindung in Pflasterbauweise zur Planstraße 3 geschaffen. Die geplanten
Fuß- und Radwege werden zu den befahrenen Flächen hin abgepollert.
Anschluss an den Bestand
Die Planstraße 1 wird im Süden an den bestehenden Kreisverkehr Hitdorfer
Straße/An den Rheinauen angeschlossen und erhält einen Fahrbahnteiler mit
Überquerungsmöglichkeit. Auf der Westseite des Kreisverkehrs wird ebenfalls
eine Überquerungsmöglichkeit geschaffen. Hierzu muss die vorhandene Mittelinsel
umgebaut werden. Alle vorhandenen und geplanten Überquerungsstellen werden
barrierefrei unter der Verwendung taktiler Leitelemente aus- bzw. umgebaut.
Aufgrund der fehlenden Grundstücksverfügbarkeit des Flurstückes 865
nordwestlich des Kreisverkehrs kann momentan keine durchgehende Gehwegverbindung
von der Planstraße 1 entlang der Hitdorfer Straße bis zur Oststraße hergestellt
werden. Der Bebauungsplan setzt hier aber Verkehrsflächen fest, um diese
Verbindung in der Zukunft herstellen zu können. Jetzt wird zunächst der
bestehende Fahrbahnteiler im westlichen Kreisverkehrsarm zu einer Überquerungsstelle
umgebaut, um hier ein Queren der Hitdorfer Straße auf möglichst kurzen Wegen
gewährleisten zu können. Der Anschluss der Planstraße 4 im Westen an die
Grünstraße wird zwar ausgebaut, die Durchfahrt allerdings durch Poller unterbunden
bzw. nur für Rettungs- und Entsorgungsfahrzeuge ermöglicht.
Straßenbegleitgrün
Der Bebauungsplan setzt im Plangebiet 22 Straßenbäume fest. In der
vorliegenden Straßenplanung wurden 17 zusätzliche Bäume vorgesehen. Die
schmalen, wegebegleitenden Grünflächen werden mit Raseneinsaat versehen. Eine
andersartige Unterpflanzung erhalten nur die Baumscheiben mit ca. 6 m² Größe.
Über die Art der vorzusehenden Bäume sind im weiteren Verlauf noch Abstimmungen
mit dem Fachbereich Stadtgrün zu führen. Sollte sich die Lage von Zufahrten
noch ändern, kann es sein, dass auch einige Baumstandorte geringfügig
verschoben werden müssen.
Straßenbeleuchtung
Als Straßenbeleuchtung kommen Leuchten mit sparsamer LED-Technik und einer
Lichtpunkthöhe von 5 bis 6 m zum Einsatz. Sollten sich Zufahrten und
Baumstandorte nachträglich ändern, so sind gegebenenfalls einzelne
Leuchtenstandorte anzupassen. Im Bereich des östlichen Fuß-/Rad- und
Wirtschaftsweges ist keine Beleuchtung notwendig und vorgesehen. Sollte hier
später eine Beleuchtung gewünscht sein, ist diese aufgrund der wassergebundenen
Decke des Weges einfach zu realisieren.
Bauablauf
Für den Bauablauf ist geplant, nach erfolgtem Kanalbau und der Verlegung
der Versorgungsleitungen im Bereich der Planstraßen und Stichwege als erste
Baustufe bituminöse Baustraßen zu erstellen. Der Endausbau erfolgt dann im
Anschluss an den Hochbau.
3.
Nördliche Ausgleichsfläche und Parkanlage mit
Spielplatz sowie der Quartiersplatz westlich der Planstraße 2 (zu
Beschlusspunkt 2)
Nördlich des Baugebietes wird zum Ausgleich der Versiegelung durch die
verkehrliche Erschließung des Baugebietes und der Wohnbebauung eine Ausgleichsfläche
als Extensivgrünland inklusive freiwachsender Strauchhecke an der südlichen
Grenze angelegt. Zwischen der Ausgleichsfläche und der geplanten Bebauung wird
von der Grünstraße aus bis zum östlichen Fuß-/ Rad- und Wirtschaftsweg eine Parkanlage
mit gepflastertem Fuß- und Radweg, einem Spielpfad mit unterschiedlichen Spiel
und Ruheangeboten sowie ein Spielplatz angelegt. Der Spielplatz bietet einen
Spielbereich für junge und ältere Kinder, eine Spiel- und Liegewiese sowie
einen Treffpunkt für Erwachsene an (s. Anlage 4 u. 5).
Ein weiterer Aufenthaltsraum ist nach der Querung der Flurstraße
westlich der Verkehrsfläche vorgesehen. Dieser Quartiersplatz erhält
Spielelemente wie eine Tischtennisplatte, einen Kicker, ein Boulefeld sowie
Sitzmöglichkeiten (s. Anlage 6).
4.
Sonstiges
(Entwässerungseinrichtung)
Die Vorlage über die Herstellung der
Entwässerungseinrichtung als Mischsystem soll, vorbehaltlich des
Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 217/I “Hitdorf-Ost/nördliche
Flurstraße“, in der Sitzung des
Verwaltungsrates der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am
14.11.2017 beschlossen werden.
5.
Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen
gem. Kostenschätzung ca. 2.013.000 € brutto.
Davon entfallen auf:
Straßen- und Wegebau einschließlich
Beleuchtung,
Straßenbegleitgrün und Ingenieurleistungen 1.577.000
€
nördliche Ausgleichsfläche inkl.
Ingenieurleistungen 88.000
€
nördliche Parkanlage (mit Spielpfad, Fuß-/ Radweg, Spielplatz)
und der Quartiersplatz westl. Planstraße 2 inkl.
Ingenieurleistungen 348.000
€
Gesamtkosten brutto: 2.013.000
€
Sämtliche Erschließungskosten aus dem
nördlichen Teil (ab der Querung der Flurstraße) gehen ausschließlich zu Lasten
des Bauträgers. Der Bauträger trägt auch den 10 % Gemeindeanteil. Somit
besteht hier Kostenneutralität für die Stadt.
Für den südlichen Teil (bis zur Querung der
Flurstraße) ist ein Beitragsverfahren nach §§ 127 ff. BauGB durchzuführen, da hier Fremdanlieger
erschlossen werden. Der 10 % Gemeindeanteil wird ebenfalls vom Bauträger
übernommen. Somit besteht auch hier Kostenneutralität für die Stadt.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Herr Jedlitzki / FB 66 / Tel. 406
- 6639
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erschließung Bebauungsplan Nr. 217/I “Hitdorf-Ost /
nördliche Flurstraße“.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle: 66611205021160/783200 „Plangebiet Hitdorf Ost“
Ausgaben:
2018: 100.000 €
2019: 100.000 €
2020: 100.000 €
2021: 100.000 €
spätere Jahre: 160.000 €
Einnahmen:
Die entsprechenden Einnahmen nach BauGB erfolgen in späteren Jahren und sind daher noch nicht in den Haushaltsunterlagen abgebildet.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Da für die Herstellung aller Anlagen und Einrichtungen dieses Bebauungsplangebietes der Abschluss eines Erschließungsvertrages mit der Vorgabe der Übernahme des 10%igen Gemeindeanteils durch den Erschließungsträger beabsichtigt ist, besteht Kostenneutralität für die Stadt, denn die in den Folgejahren anfallenden Abschreibungen für die hergestellten Anlagen werden vollständig durch die ertragswirksamen Auflösungen der gebildeten Sonderposten gedeckt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
siehe B)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Für den südlichen Teil ist die Durchführung eines Beitragsverfahrens nach §§ 127 ff. BauGB erforderlich.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |