Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung
- Dringende Baumfällung im Stadtbezirk III
Vorlage
2017/1910
Aktenzeichen
01-40-2017/1910-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 38 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung eines Ahorn neben dem Rad-/ Fußweg von der Bismarckstraße nach Schlebuschrath wird zugestimmt.

 

Leverkusen, 16.10.17

 

 

gezeichnet:

Schönberger                                                         Pockrand

Bezirksvorsteher                                                  stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m.

§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Vitalitätsprobleme des Baumes (s. Fällliste Anlage 1) wurden schon vor einiger Zeit registriert, konnten jedoch keiner konkreten Ursache zugeordnet werden. Bei einer aktuellen Kontrolle gelang nun der Nachweis des Riesenporlings (s. Anlage 2: Kopie aus der Fachliteratur).

 

Die möglichst umgehende Fällung des abgestorbenen Ahorns neben dem Rad-/ Fußweg von der Bismarckstraße nach Schlebuschrath ist unumgänglich. Der Baum steht außerdem unmittelbar neben dem nördlichen Widerlager der Fußgängerbrücke von der Sonderburger Straße zum nördlichen Ufer der Dhünn.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Sicherstellung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Finanzposition 720000 - Öffentliches Grün -

Planansatz 2017: 1.782.950 €

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

ca. 2.000 €

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der äußersten Dringlichkeit:

 

Die Vitalitätsprobleme des im Prinzip bereits abgestorbenen Baumes und der nun erfolgte Nachweis des Riesenporlings durch Fruchtkörper im gesamten Wurzelbereich lassen zweifelsfrei den Schluss zu, dass der Wurzelabbau bereits sehr weit fortgeschritten und mithin die Standsicherheit des Baumes massiv gefährdet ist. Da bereits Teile aus der Krone gebrochen sind, muss der Baum, der unmittelbar neben der sehr stark frequentierten Rad-/Fußwegverbindung Bismarckstraße-Schlebuschrath und dem nördlichen Widerlager der Fußwegbrücke in der Verlängerung der Sonderburger Straße steht, so zeitnah als möglich gefällt werden.

 

Die Standsicherheit des Baumes und die Bruchsicherheit der Krone müssen als unberechenbar eingestuft werden. Deshalb hält es die Fachverwaltung für unverantwortlich mit der Fällung bis nach der nächsten ordentlichen Sitzung der Bezirksvertretung am 30.11.2017 zu warten.