Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III nehmen die in der Begründung genannten Ausführungen der Verwaltung zum Antrag „Licht schafft Sicherheit“ vom 14.06.2017 (Antrag Nr. 2017/1730) zur Kenntnis.
2. Den Empfehlungen der Verwaltung wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Gemäß Beschluss der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 26.06.2017, Beschluss der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 27.06.2017 und Beschuss der
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III vom 29.06.2017 erhielt die Verwaltung
den Auftrag, den Antrag der CDU-Fraktion vom 14.06.2017 „Licht schafft
Sicherheit“ zu prüfen. Maßnahmen, für die kein Beschluss der Bezirksvertretungen
benötigt wird (gemäß § 10 Absatz 1 Ziffer 3 der Hauptsatzung betrifft dies
Maßnahmen unter 30.000 €), sind bereits umgesetzt.
LED-Beleuchtung und
solarbetriebene Beleuchtungsanlagen
Bei Aufstellung von neuen Beleuchtungsanlagen sowie bei Erneuerungen (auch von Einzellichtpunkten) werden standardmäßig feuerverzinkte Stahlmaste verwendet, die mit LED-Leuchten bestückt werden. Darüber hinaus ist der Einsatz von solarbetriebenen Beleuchtungsanlagen in der Straßenbeleuchtung als Ersatz für kabelgebundene Beleuchtungen derzeit noch unwirtschaftlich.
Die Anschaffungskosten für eine solarbetriebene Leuchte sind erheblich höher als für eine kabelgebundene Leuchte. Durch die notwendige jährliche Prüfung des Säurestandes der Akkus und die Überprüfung des Ladezustandes muss eine solche Anlage viermal häufiger als herkömmliche Beleuchtung gewartet werden. Die Umgebungsbedingungen (Temperaturabhängigkeit, Dauer der Sonneneinstrahlung, Beschattungen) sind für die Funktion von Solarleuchten wichtig. Die gleiche Sicherheit für die Funktion wie bei einer kabelgebunden Leuchte ist nicht gegeben. Aus der Straßenbeleuchtung bekannte Hersteller bieten derzeit keine Solarleuchten an.
Die Nachfrage der Verwaltung bei einer durch eine bislang unbekannte Herstellerfirma von Solarbeleuchtung als Referenz angegebenen Gemeinde ergab, dass die vor ca. drei bis vier Jahren angeschaffte Solarbeleuchtung nie zuverlässig funktioniert habe und zwischenzeitlich bereits wegen schlechter Qualität verschrottet wurde.
Derzeit vergleicht die Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG im Auftrag der Verwaltung verschiedene solarbetriebene Straßenbeleuchtungsmodelle und bereitet eine entsprechende Zusammenstellung inklusive Investitions- und Betriebskostenrechnung vor. Über das Ergebnis wird über z.d.A.: Rat berichtet. Zudem wird der Einsatz von zwei solarbetriebenen Leuchten an einem „netzfernen“ Standort auf zwei vorhandenen Holzmasten (Straße Heidberg) getestet, um Erfahrungswerte zu sammeln.
Zu den im Antrag Nr. 2017/1730 aufgeführten Punkten empfiehlt die Verwaltung, die Maßnahmen wie folgt umzusetzen:
Stadtbezirk I
Punkt 1 - Fuß- und Radweg parallel zur Bahnlinie, Am Stadtpark
Es wurden zwischenzeitlich vier weitere Strahler des Hochmastes 20 zugeschaltet, durch die der Abschnitt des Weges vom Bahnhof bis zum Forum beleuchtet wird. Diese Zuschaltung soll als Übergangslösung dienen, bis der Hochmast 20 evtl. entfernt und eine entsprechende Ersatzbeleuchtung geschaffen wird (vgl. Vorlage Nr. 2017/1542).
Zudem werden die auf dem Rad- und Gehweg befindlichen fünf Lichtpunkte sowie der gesamte Weg von überhängenden Ästen durch den Fachbereich Stadtgrün freigeschnitten. Für eine Optimierung der Ausleuchtung wurden probeweise neue LED-Leuchtaufsätze verschiedener Lichtstärken auf zwei vorhandenen Masten des Rad- und Gehweges montiert. Im Rahmen einer Ortsbesichtigung bei Dunkelheit wurde überprüft, mit welcher Leuchte eine bessere Ausleuchtung des Weges erzielt werden kann. Eine entsprechende Umrüstung der fünf Lichtpunkte wird kurzfristig vorgenommen. Die Umrüstungskosten betragen etwa 4.000 €.
Punkt 2 - Fuß- und Radweg, Heinrich-von-Stephan-Straße (parallel zum Europaring)
Mit Vorlage Nr. 2017/1542 ist die Beleuchtung dieses Weges bereits als Ersatzbeleuchtung für den Hochmast 19 in 2017 geplant. Der Kostenvoranschlag beträgt rd. 33.500 €. Die Vorlage wurde zuletzt in die Beratungen zum Haushalt 2018 vertagt. Sobald ein entsprechender Beschluss vorliegt, wird die Beleuchtung des Weges erstellt.
Stadtbezirke I und II
Punkt 1 - Bahnhof Leverkusen Mitte nach Küppersteg bis zur Stelze entlang den Bahngleisen zwischen Forum und Stadtpark
Bezüglich des Weges vom Bahnhof Leverkusen-Mitte bis zur Dhünn wird auf die Ausführungen unter Punkt 1 des Stadtbezirkes I verwiesen.
Im weiteren Verlauf des Weges von der Dhünn bis zur Stelze befinden sich vier feuerverzinkte Stahlmaste mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m, bestückt mit zwei Leuchten, um sowohl den oberen Weg als auch den unteren Weg (zur Bahnunterführung und Dhünnweg Richtung Skaterplatz) auszuleuchten. Nach Ortsbesichtigung bei Dunkelheit konnten keine Mängel an der Beleuchtung festgestellt werden.
Stadtbezirk II
Punkt 1 - Neue Bahnstadt, Spielplätze südlich der Campusallee
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 27.06.2017 teilte Frau Rottes (nbso) mit, dass zurzeit die Standorte für eine funktionale Beleuchtung auf dem Gelände der nbso geprüft werden. Das Ergebnis der Prüfung wird der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II seitens der nbso vorgestellt.
Stadtbezirk III
Punkt 1 - Straße Dünenweg (Bullenwiese)
Trotz Ortsbesichtigung konnte die Verwaltung nicht klären, wie die Beleuchtungssituation hier verbessert werden kann. Die Straße ist standardmäßig mit fünf Straßenlaternen ausgestattet und somit gut ausgeleuchtet. Es ist nicht erkennbar, an welcher Stelle eine Beleuchtung fehlt.
Punkt 2 - Fuß- und Radweg, Wohnpark Morsbroich bis Gustav-Heinemann-Straße
Der Wohnpark Morsbroich wurde in der Zeit von 2000 bis 2003 errichtet. Der o. g. Fuß- und Radweg führt durch ein Waldgebiet. Aus Gründen des Natur- und Tierschutzes wurde eine Beleuchtung in diesem Bereich bei der Planung zur Herstellung des Wohnparks nicht mit einbezogen.
Hier ist kein Beleuchtungskabel vorhanden. Die Kosten für die Kabelverlegung und die Aufstellung von Laternen würden rd. 15.000 € betragen.
Die Verwaltung empfiehlt zur Einsparung der relativ hohen Kosten, auch im Hinblick auf die in der Folge anfallenden Abschreibungs-, Strom- und Wartungskosten, während der „dunklen Jahreszeit“ alternativ über einen kleinen Umweg von ca. 80 m, über die Karl-Friedrich-Goerdeler-Straße und Kastanienallee, den Rad- und Fußweg entlang der Gustav-Heinemann-Straße zu nutzen. Hier wurde die Beleuchtung instand gesetzt und dieser Weg ist gut ausgeleuchtet.
Punkt 3 - Fuß- und Radweg Kreuzung Oulustraße/Herbert-Wehner-Straße bis Kreuzung Herbert-Wehner-Straße/Karl-Carstens-Ring
Hier ist kein Beleuchtungskabel vorhanden. Die Kosten für die Kabelverlegung und die Aufstellung von Laternen würde rd. 120.000 € betragen.
An den v. g. Fuß- und Radweg schließt sich der Fuß- und Radweg parallel zur Oulustraße an. An der Beleuchtung dieses Weges waren in den vergangenen Jahren bereits häufig Vandalismusschäden zu verzeichnen. Zum Beispiel sind im März dieses Jahres ausgewechselte Masten und Leuchten bereits im September dieses Jahres wieder zerstört worden. Weitere Vandalismusschäden in gleicher Häufigkeit wären bei der Aufstellung von Beleuchtung des v. g. Fuß- und Radweges zu erwarten.
Die Verwaltung empfiehlt, zur Einsparung der relativ hohen Kosten, auch im Hinblick auf die in der Folge anfallenden Abschreibungs-, Strom- und Wartungskosten, während der „dunklen Jahreszeit“ alternativ die Opladener Straße oder die Gezelinallee zu nutzen, die beide gut ausgeleuchtet sind.
Punkt 4 - Ecke Auf dem Bruch/Drosselweg
Zur Verbesserung der Beleuchtungssituation wird in Kürze ein zusätzlicher Beleuchtungsmast aufgestellt. Die Aufstellungskosten betragen rund 5.000 €.
Punkt 5 - Teilweise Fußweg von Zauberkuhle bis Am Sonnenhang
Zur besseren Ausleuchtung des Weges wird in Kürze ein weiterer Holzmast, bestückt mit einer LED-Leuchte, zwischen Mast 3/1 und 2 gestellt. Die Herstellungskosten inklusive notwendiger Kabelverlegungen betragen rund 5.000 €.
Punkt 6 - Blankenburg/Ecke Lerchengasse
Hier wird ein zusätzlicher Beleuchtungsmast aufgestellt. Die Umsetzungskosten betragen inklusive der notwendigen Kabelverlegungen 5.000 €. Die Aufstellung wird in Kürze erfolgen.
Punkt 7 - Im Neubaugebiet Eintrachtstraße - Fußwege am Spielplatz
Grundsätzlich wird eine Beleuchtung an Zuwegungen zu Kinderspielplätzen für nicht erforderlich erachtet, da eine Nutzung der Spielplätze lediglich bei Helligkeit erfolgt. Daher wurde eine Beleuchtung in diesem Bereich auch nicht in die Planung zur Errichtung des Wohngebiets mit aufgenommen. Für eine Ausleuchtung der Fußwege wären umfangreiche Kabelverlegungen erforderlich und auch die Kosten wären unverhältnismäßig hoch.
Die Verwaltung empfiehlt, keine Ausleuchtung der Fußwege vorzunehmen.
Punkt 8 - Steinbüchel, Wendehammer hinter der Sparkassenfiliale
Die bisherigen Leuchtenaufsätze der dortigen Maste 9 und 10 waren veraltet, sodass die Ausleuchtung nicht ausreichend war. Daher wurden sie gegen LED-Leuchten ausgetauscht. Die Umrüstungskosten betrugen rund 1.000 €.
Prioritätenliste
Auf die Erstellung einer Prioritätenliste, wie im CDU-Antrag gewünscht, wurde verzichtet, da die seitens der Verwaltung notwendigen Optimierungen bereits umgesetzt wurden bzw. in Kürze umgesetzt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Malek, Tiefbau, 406 - 6689
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bessere Ausleuchtung von Straßen und Wegen in den Stadtbezirken – Antrag „Licht schafft Sicherheit“ vom 14.06.2017 (Antrag Nr. 2017/1730)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
66001205022007 – Erneuerungen Straßenbeleuchtung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Anschaffungskosten insgesamt 53.500 €,
jährliche Abschreibungen 1.780 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |