Betreff
Änderung der Hebesätze zur Festsetzung der Grundsteuer A und Grundsteuer B
Vorlage
2017/1917
Aktenzeichen
201-gö
Art
Beschlussvorlage

 

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Auf der Grundlage der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze für die Grundsteuern für das Jahr 2018 neu festzusetzen.

 

                                                Hebesatz alt                          Hebesatz neu

 

Grundsteuer A                           350 v. H.                                  405 v. H.

 

Grundsteuer B                           700 v. H.                                  810 v. H.

 

 

Zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben, ab dem Jahr 2018 mindestens ausgeglichene Ergebnisse - unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes - zu erreichen, ist eine Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuern unvermeidlich. Dies erfolgt auf der Grundlage der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 07.07.2017 zur kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen.

 

Die Stadt Leverkusen kommt dem durch eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A von derzeit 350 v. H. auf künftig 405 v. H. und bei der Grundsteuer B von derzeit 700 v. H. auf künftig 810 v. H. nach.

 

Die Grundsteuer gehört zu den Steuern, durch die alle Bürger der Gemeinde dazu beitragen, die gemeinsamen Ausgaben zu finanzieren. Steuererhöhungen im Bereich der Grundsteuern sind daher unausweichlich. Da die Grundsteuer auch auf die Miete umgelegt werden kann, können alle Einwohner - ob Eigentümer oder Mieter - zur Finanzierung der Infrastruktur herangezogen werden.

 

Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer für das Jahr 2018 war bereits Gegenstand der Beschlussfassung des Rates vom 20.02.2017 in Bezug auf die Haushaltssatzung 2017 (auch der Haushaltsanierungsplan 2016 hatte für das Jahr 2018 schon 810/405 Hebesatzpunkte Grundsteuer ausgewiesen). Auf dieser Basis hat die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 07.07.2017 den laufenden Haushalt genehmigt. Insofern erfolgt mit dieser Vorlage die Umsetzung einer bereits beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Naves, 20-201, 406 - 2170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Erhöhung der Grundsteuer A,

Erhöhung der Grundsteuer B.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Produktgruppe Steuern     1605

Produkt Grundsteuer A      401100

Produkt Grundsteuer B      401200

Finanzstelle                         970016050102

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Grundsteuer A         Mehreinnahme in 2018     ca.            14.200 €,

Grundsteuer B         Mehreinnahme in 2018     ca.       7.150.000 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]