Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 6. Änderung der Satzung über die Festsetzung der Steuerhebesätze für die Grundsteuer wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Auf der Grundlage der Fortschreibung des Haushaltssanierungsplans 2012 bis 2021 schlägt die Verwaltung vor, die Hebesätze für die Grundsteuern für das Jahr 2018 neu festzusetzen.
Hebesatz alt Hebesatz neu
Grundsteuer A 350 v. H. 405 v. H.
Grundsteuer B 700 v. H. 810 v. H.
Zur Erreichung der gesetzlichen Vorgaben, ab dem Jahr 2018 mindestens ausgeglichene Ergebnisse - unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe des Landes - zu erreichen, ist eine Erhöhung der Steuerhebesätze für die Grundsteuern unvermeidlich. Dies erfolgt auf der Grundlage der Verfügung der Bezirksregierung Köln vom 07.07.2017 zur kommunalen Haushaltskonsolidierung im Rahmen des Stärkungspakts Stadtfinanzen.
Die Stadt Leverkusen kommt dem durch eine Anhebung des Hebesatzes der Grundsteuer A von derzeit 350 v. H. auf künftig 405 v. H. und bei der Grundsteuer B von derzeit 700 v. H. auf künftig 810 v. H. nach.
Die Grundsteuer gehört zu den Steuern, durch die alle Bürger der Gemeinde dazu beitragen, die gemeinsamen Ausgaben zu finanzieren. Steuererhöhungen im Bereich der Grundsteuern sind daher unausweichlich. Da die Grundsteuer auch auf die Miete umgelegt werden kann, können alle Einwohner - ob Eigentümer oder Mieter - zur Finanzierung der Infrastruktur herangezogen werden.
Die Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer für das Jahr 2018 war bereits Gegenstand der Beschlussfassung des Rates vom 20.02.2017 in Bezug auf die Haushaltssatzung 2017 (auch der Haushaltsanierungsplan 2016 hatte für das Jahr 2018 schon 810/405 Hebesatzpunkte Grundsteuer ausgewiesen). Auf dieser Basis hat die Kommunalaufsicht mit Verfügung vom 07.07.2017 den laufenden Haushalt genehmigt. Insofern erfolgt mit dieser Vorlage die Umsetzung einer bereits beschlossenen Haushaltskonsolidierungsmaßnahme.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Naves, 20-201, 406 - 2170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erhöhung der Grundsteuer A,
Erhöhung der Grundsteuer B.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
Produktgruppe Steuern 1605
Produkt Grundsteuer A 401100
Produkt Grundsteuer B 401200
Finanzstelle 970016050102
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Grundsteuer A Mehreinnahme in 2018 ca. 14.200 €,
Grundsteuer B Mehreinnahme in 2018 ca. 7.150.000 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |