Betreff
Übertragung der Kindergeld-Sachbearbeitung auf die Rheinischen Versorgungskassen (Landesfamilienkasse)
Vorlage
0444/2010
Aktenzeichen
110-42-11-10-bei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, mit den Rheinischen Versorgungskassen (Landesfamilienkasse) eine Vereinbarung zur Übertragung der Kindergeld-Sachbearbeitung ab dem 01.07.2010 zu schließen.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                            Häusler

 

Begründung:

 

Die Wahrnehmung der Kindergeld-Sachbearbeitung ist eine Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung, die alternativ selbst wahrgenommen oder – von Kommunen mit Sitz im Gebiet des Landschaftsverbands Rheinland – auf die Rheinischen Versorgungskassen übertragen werden kann.

 

Diese Aufgabenübertragung wird durch das Bundeszentralamt für Steuern (zumindest für kleinere Kommunen) ausdrücklich empfohlen, um die aufwändige und kostenintensive eigene Aufgabenwahrnehmung zu vermeiden und eine wirtschaftliche Organisationsform sicherzustellen. Auch im Zuge des GPA-Berichtes wurde eine Prüfung der Aufgabenübertragung angeregt.

 

 

1. Ausgangssituation: eigene Aufgabenwahrnehmung

 

Bei der Stadt Leverkusen ist die entsprechende Aufgabenwahrnehmung derzeit Bestandteil der Personalsachbearbeitung im Fachbereich 11. Abgerechnet werden ca. 1.218 Kindergeldfälle (Durchschnitt des letzten Jahres) der städtischen Beamten und Beschäftigten einschließlich SPL und KSL.

 

Die TBL haben die Bearbeitung der Kindergeldangelegenheiten bereits (mit überwiegend positiven Erfahrungen) an die Rheinischen Versorgungskassen übertragen und auch die Gesellschaften mit städt. Beteiligung nehmen diese Aufgaben nicht selbst wahr.

 

Im Hinblick auf die derzeitige Aufgabenwahrnehmung der Personalsachbearbeitung sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:

 

®    Es besteht im Vergleich zu anderen Kommunen eine relativ hohe Fallrate, entsprechend gute Kennzahlen wurden daher im GPA-Bericht erreicht.

 

®    Die umfassende Aufgabenwahrnehmung erfordert ein breit gestreutes und doch fundiertes Fachwissen, das jederzeit aktuell gehalten werden muss. Dieses lässt sich in der Realität nur sehr schwer vorhalten, so dass einer rechtssicheren Alternative der Aufgabenwahrnehmung der Vorzug zu geben ist.

 

®    Eine Vielzahl von zusätzlichen, z.T. neuen Aufgaben (Leistungsorientierte Bezahlung, Betriebliches Eingliederungsmanagement etc.) führt zu einer nicht unerheblichen Mehrbelastung.

 

®    Nach der demographischen Entwicklung wird die vorhandene Personalausstattung in den nächsten Jahren deutlich zurückgehen und die Bereitstellung von geeigneten Nachwuchskräften erscheint nicht gesichert. Erste personelle Engpässe sind bereits eingetreten, weitere zeichnen sich in der Zukunft ab.

 

Vor diesem Hintergrund ist eine Entlastung der Personalabteilung dringend geboten. Die Kosten der Kindergeld-Sachbearbeitung liegen derzeit bei ca. 33.110 €/Jahr (Kosten des Arbeitsplatzes für insg. 0,38 Planstellen zzgl. Forbildungsaufwand).

 

 

2. Aufgabenübertragung an die Landesfamilienkasse der RVK

 

Für die Bearbeitung der Kindergeld-Angelegenheiten ist an die Rheinischen Versorgungskassen ein Verwaltungskostenanteil zu entrichten, dessen Höhe von der Fallzahl der zu betreuenden Kinder abhängig ist. Nach letztem Angebot der RVK ist für die derzeit durchschnittlich 1.218 MA-Kinder der Stadt Leverkusen eine Pauschale i.H.v. 27 €/Kind zu entrichten. Diese Zahlung unterliegt nicht der Mehrwertsteuerpflicht.

 

Insgesamt ergibt sich auf dieser Grundlage ein jährlicher Verwaltungskostenanteil von  32.886 €, zuzüglich verbleibender Rest- und Transferaufgaben, die sich auf Kosten i.H.v. ca. 2.930 €/Jahr belaufen werden.

 

Die Gesamtkosten liegen somit bei 35.816 €/Jahr und damit um 1.706 € über den Kosten der eigenen Aufgabenwahrnehmung.

 

Dennoch ermöglicht diese zusätzliche Investition dauerhaft eine qualifizierte Bearbeitung der Kindergeld-Angelegenheiten bei gleichzeitiger quantitativer und auch qualitativer Entlastung der Personalteams.