Betreff
Umwandlung einer Strauch-/Bodendeckerpflanzung in eine Rasenfläche
Vorlage
2017/1920
Aktenzeichen
01-40-2017/1920-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der in der Vorlage beschriebenen Umwandlung einer Strauch- und Bodendeckerpflanzung im Einmündungsbereich Grüner Weg/Heinrich-Lübke-Straße in eine Rasenfläche zu.

 

Die zeitliche Umsetzung soll, abhängig von der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel, außerhalb der Vogelschutzzeiten erfolgen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Gemäß § 10 Abs. 2, Buchst. e) cc) der Hauptsatzung ist vor der Rodung von Bäumen, Gebüsch, Sträuchern und Hecken auf einer Fläche von mehr als 200 m² die Zustimmung der zuständigen Bezirksvertretung einzuholen. Gemäß einer Empfehlung der Gemeindeprüfungsanstalt NRW soll der Fachbereich Stadtgrün kostenintensive Pflegeflächen - wenn möglich - in kostengünstiger zu unterhaltende Flächen umwandeln.

 

Ein besonders hohes Einsparungspotenzial liegt in der Umwandlung von Strauch- und Bodendeckerpflanzungen in Intensivrasenflächen mit ca. 12 - 14 Mähgängen pro Jahr. Das Einsparpotenzial beträgt hier bis zu 6 €/m².

 

Die hier zur Umwandlung in eine Intensivrasenfläche vorgeschlagene Fläche hat eine Größe von rd. 300 m². Das Einsparpotenzial liegt demnach bei rd. 1.800 € jährlich. Die Kosten der Umwandlung in Höhe von rd. 3.000 € werden sich demnach innerhalb von weniger als zwei Jahren amortisiert haben.

 

Die Umwandlung in eine Wiesenfläche mit zweimaliger Mahd pro Jahr würde in dem ansonsten sehr gepflegten Umfeld absehbar kaum auf Akzeptanz stoßen und den Einspareffekt größtenteils zunichtemachen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, Tel. 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Maßnahme dient in erster Linie der Verringerung des Pflegeaufwandes und damit der Kostenreduzierung (s. Empfehlungen der Gemeindeprüfungsanstalt).

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle PN 1305, Produktgruppe öffentliches Grün,

Finanzposition 720000

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Einmaliger Aufwand: ca. 3.000 €, Einspareffekt ca. 1.800 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]