Beschlussentwurf:
Grillen in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Flächen in
den drei Stadtbezirken i. S. des
§ 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der
öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen:
1. Der
Evaluationsbericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Verlängerung der Testphase des Grillens in öffentlichen Anlagen auf ausgewiesenen Plätzen zu.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Deppe
Begründung:
I. Ausgangssituation
Die Verwaltung wurde gemäß des Ratsbeschlusses vom 26.09.2016 zum Bürgerantrag vom 25.05.2016 (Vorlage Nr. 2016/1155) beauftragt, zu prüfen, wie das generelle Grillverbot im Stadtgebiet (§ 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit in den Straßen und Anlagen der Stadt Leverkusen) eingegrenzt werden kann.
In der Ratssitzung vom 03.04.2017 wurde ein Testzeitraum von 6 Monaten (01.04.2017 bis 30.09.2017) für die Nutzung von drei Flächen, eine je Stadtbezirk:
Stadtbezirk I: ein Bereich in der Hitdorfer Laach,
Stadtbezirk II: eine Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße,
Stadtbezirk III: eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers
zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem
Ophovener Weiher,
beschlossen.
II. Fazit der Verwaltung
Der Evaluationsbericht steht
unter dem Vorbehalt, dass die Wetterlage im Sommer 2017 nur an wenigen Tagen
das Grillen attraktiv machte sowie dem Grundgedanken, die Eigenverantwortung
der Bürgerinnen und Bürger aktiv einzubringen. Die Grillmöglichkeit wurde von
den Bürgerinnen und Bürgern durchweg gut angenommen. Die
Grillflächen wurden rege genutzt und überwiegend sauber hinterlassen. Die
Testphase kann als gelungen bewertet werden. Ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen
wurde im Querschnitt der Verwaltung nicht wahrgenommen.
Die
Verwaltung kommt zu der Einschätzung, dass das Grillen in Leverkusen auf den
ausgewiesenen Plätzen um eine weitere Testphase von einem Jahr verlängert
werden sollte.
Der in der Anlage beigefügte Bericht wurde in Zusammenarbeit mit der AVEA GmbH & Co. KG erstellt.
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2017/1930
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Zimmer / Dez. II / 406 -
8824.
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Grillen auf einer je Stadtbezirk ausgewiesenen Fläche.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
300002050102
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
·
Flächenreinigung, Behälterleerung/-tausch inkl.
Transport zur Entsorgungsanlage: (Zeitraum 04/2017 bis Anfang 10/2017) ca.
25.924 €,
·
Standplatzherrichtung, Behälterbeschaffung ca.
14.994 €,
·
zzgl. Kosten der entsorgten Abfälle von ca. 2,6 t
ca. 512 €.
·
Unterstellt man eine durchschnittliche
Kontrolldauer von 10 Minuten je Grillplatz ergeben sich Personalkosten von rund
2.150 €.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund interner Abstimmungsbedarfe war eine frühzeitigere Fertigstellung der Vorlage leider nicht möglich. Um eine Beschlussfassung des Rates noch in diesem Jahr herbeizuführen, ist eine Entscheidung in der Ratssitzung am 18.12.2017 notwendig.