- Umsetzungsbeschlüsse 2009 für die KulturStadtLev
Beschlussentwurf:
1. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 148 wird wegen falscher Berechnungsgrundlagen eingestellt.
2. Die GPA-Empfehlung Nr. 149 wird verworfen; das Controlling des eingeschlagenen Konsolidierungskurses erfolgt im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses.
3. Die GPA-Empfehlung Nr. 150 wird mit dem Ziel von Ertragssteigerungen in den Folgejahren weiterverfolgt.
4. Die GPA-Empfehlung Nr. 151 wird umgesetzt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.
5. Die Beschlusskontrolle zur lfd. Nr. 152 wird eingestellt, die weiteren Entwicklungen werden im KSL-Berichtswesen dargestellt.
6. Die GPA-Empfehlung Nr. 153 wurde umgesetzt. Die Beschlusskontrolle wird eingestellt.
7. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 154 wird wegen falscher Berechnungsgrundlagen eingestellt.
8. Die GPA-Empfehlung Nr. 155 wird verworfen, weil die Umsetzung und das Controlling bereits im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses erfolgen.
9. Die GPA-Empfehlung Nr. 156 wird nicht weiterverfolgt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.
10. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 157 wird eingestellt, über den Kienbaum-Vorschlag hinausgehende Entgelterhöhungen werden nicht erbracht.
11. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 158 wird eingestellt.
12. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 159 wird eingestellt.
13. Die GPA-Empfehlung Nr. 160 wird verworfen, weil die Umsetzung und das Controlling bereits im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses erfolgen.
14. Die GPA-Empfehlung Nr. 161 wird verworfen, weil die Umsetzung und das Controlling bereits im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses erfolgen.
15. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 162 wird eingestellt, über den Kienbaum-Vorschlag hinausgehende Stelleneinsparungen erfolgen nicht.
16. Die GPA-Empfehlung lfd. Nr. 163 wird bereits erfüllt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.
17. Die GPA-Empfehlung Nr. 164 ist bereits erfüllt, sie wird aber als Daueraufgabe gesehen und im Rahmen des KSL-Berichtswesens weiterverfolgt. Die GPA-Beschlusskontrolle wird eingestellt.
18. Die GPA-Empfehlung Nr. 165 ist abhängig vom Zuschlag, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.
19. Die GPA-Empfehlung Nr. 166 wurde bereits umgesetzt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.
20. Die Weiterentwicklung der Kooperationen ist Daueraufgabe, daher ist die Zielsetzung der GPA-Empfehlung Nr. 167 bereits erfüllt. Die Beschlusskontrolle wird eingestellt.
21. Die GPA-Empfehlung Nr. 168 wird weiterverfolgt.
22. Die GPA-Empfehlung Nr. 169 ist Daueraufgabe, sie wird im Rahmen des KSL-Berichtswesens weiterverfolgt.
gezeichnet:
Buchhorn Adomat
Begründung:
Sh. Controllingbögen Anlagen 1 - 22