Beschlussentwurf:

                                            

1. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 148 wird wegen falscher Berechnungsgrundlagen eingestellt.

 

2. Die GPA-Empfehlung Nr. 149 wird verworfen; das Controlling des eingeschlagenen Konsolidierungskurses erfolgt im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses.

 

3. Die GPA-Empfehlung Nr. 150 wird mit dem Ziel von Ertragssteigerungen in den Folgejahren weiterverfolgt.

 

                                             4. Die GPA-Empfehlung Nr. 151 wird umgesetzt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

                            5. Die Beschlusskontrolle zur lfd. Nr. 152 wird eingestellt, die weiteren Entwicklungen werden im KSL-Berichtswesen dargestellt.

                                            

                                             6. Die GPA-Empfehlung Nr. 153 wurde umgesetzt. Die Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

                            7. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 154 wird wegen falscher Berechnungsgrundlagen eingestellt.

                                            

            8. Die GPA-Empfehlung Nr. 155 wird verworfen, weil die Umsetzung und das Controlling bereits im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses erfolgen.

                                            

9. Die GPA-Empfehlung Nr. 156 wird nicht weiterverfolgt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

10. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 157 wird eingestellt, über den  Kienbaum-Vorschlag hinausgehende Entgelterhöhungen werden nicht erbracht.

 

11. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 158 wird eingestellt.

 

                        12. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 159 wird eingestellt.

 

13. Die GPA-Empfehlung Nr. 160 wird verworfen, weil die Umsetzung und das Controlling bereits im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses erfolgen.

 

14. Die GPA-Empfehlung Nr. 161 wird verworfen, weil die Umsetzung und das Controlling bereits im Rahmen des Kienbaum-Beschlusses erfolgen.

 

                               15. Die Beschlusskontrolle zur GPA-Empfehlung Nr. 162 wird eingestellt, über den Kienbaum-Vorschlag hinausgehende Stelleneinsparungen erfolgen nicht.

 

16. Die GPA-Empfehlung lfd. Nr. 163 wird bereits erfüllt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt. 

 

17. Die GPA-Empfehlung Nr. 164 ist bereits erfüllt, sie wird aber als Daueraufgabe gesehen und im Rahmen des KSL-Berichtswesens weiterverfolgt. Die GPA-Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

18. Die GPA-Empfehlung Nr. 165 ist abhängig vom Zuschlag, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

19. Die GPA-Empfehlung Nr. 166 wurde bereits umgesetzt, die Beschlusskontrolle wird eingestellt.

 

20. Die Weiterentwicklung der Kooperationen ist Daueraufgabe, daher ist die Zielsetzung der GPA-Empfehlung Nr. 167 bereits erfüllt. Die Beschlusskontrolle wird eingestellt. 

 

21. Die GPA-Empfehlung Nr. 168 wird weiterverfolgt.

 

22. Die GPA-Empfehlung Nr. 169 ist Daueraufgabe, sie wird im Rahmen des KSL-Berichtswesens weiterverfolgt.

 

 

gezeichnet:

 

Buchhorn                                                                       Adomat

 

Begründung:

 

Sh. Controllingbögen Anlagen 1 - 22