Betreff
Einziehung Am Werth (Teil am Kirmesplatz)
Vorlage
2017/1982
Aktenzeichen
660-1401-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, das Einziehungsverfahren nach § 7 Straßen- und Wegegesetz für den Teil der Straße Am Werth entlang dem Kirmesplatz einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im Rahmen des InHK Hitdorf soll der „Kirmesplatz Hitdorf“ umgestaltet werden. Hierzu wird die Fläche mit der dreieckigen Insel innerhalb der Straße Am Werth vereinigt. Der dazwischen liegende westliche Ast der Straße Am Werth wird so in die Platzfläche einbezogen. Ein westlicher Gehweg soll in die umgestaltete begrünte Trennung zur Platzfläche integriert werden. Dem Kfz-Verkehr steht dann nur noch der vorhandene östliche Ast der Straße zur Verfügung.

 

Eine wesentliche Beeinträchtigung wird durch das geringe Verkehrsaufkommen seitens der Verwaltung nicht gesehen. Daher erfolgt die Einziehung gemäß § 7 des Straßen- und Wegegesetzes im überwiegenden Interesse des öffentlichen Wohles.

 

Das Verfahren dient dazu, die Verfügungsgewalt über das Grundstück von der Allgemeinheit zurückzuerhalten. Hierzu wird zunächst die Absicht der Einziehung bekannt gegeben. Während der Auslegungsfrist von drei Monaten hat die Öffentlichkeit Zeit für Anregungen und Bedenken. Nur falls sich Einwendungen durch Berechtigte ergeben, deren Rechte verletzt werden, erfolgt eine erneute Vorlage. Ansonsten wird das Verfahren mit der abschließenden Verfügung der Einziehung automatisch beendet.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Lageplan in der Anlage ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 660 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

[nein]

[nein]