Betreff
Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 in der Fassung vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses
- Stellungnahme im Anhörungsverfahren
Vorlage
2017/1986
Aktenzeichen
612-PFV-F-KB
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat beschließt die Stellungnahme der Stadt Leverkusen zum Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 in der Fassung vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses im Rahmen der Beteiligung im Verwaltungsverfahren gem. § 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Flughafen Köln/Bonn GmbH (FKB) hat einen Antrag auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses bei der zuständigen Planfeststellungsbehörde, dem Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen, gestellt.

 

Gegenstände des Planfeststellungsverfahrens sind (zusammengefasst):

 

1)     Die abschließende Zulassung der Änderung und Erweiterung von Flugbetriebsflächen zur Schaffung zusätzlicher Flugzeugabstellpositionen sowie

 

2)     die Entscheidung über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit folgender Maßnahmen:

 

      Neuordnung des sogenannten „Frachtriegels“ (Frachthallen, Hangars, Betriebsgebäude u. a.) mit Festlegungen zu baulichen Nutzungen auf dem zentralen Flughafengelände und

      diverse Hochbauten (Erweiterung des Frachtzentrums General Cargo, Anbau an das Terminal 2, Parkhäuser, Verwaltungsgebäude, Hotel).

 

Weitere Informationen finden sich auf den Internetseiten des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen unter:

 

http://www.vm.nrw.de/verkehr/luftverkehr/Planfeststellungsverfahren/index.php,

 

bzw. der Internetseiten des Flughafens unter:

 

http://www.koeln-bonn-airport.de/unternehmen/planfeststellung.html.

 

Mit Verfügung vom 06.10.2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf als Anhörungsbehörde die Stadt Leverkusen um Abgabe einer Stellungnahme gebeten. Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 15.01.2018 bei der Bezirksregierung Düsseldorf eingegangen sein.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2017/1986

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Christian Kociok / 61 / 406 - 6121

 (Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Antrag der Flughafen Köln/Bonn GmbH vom 09.12.2016 in der Fassung vom 14.09.2017 auf Erteilung eines Planfeststellungsbeschlusses;

Beteiligung im Verwaltungsverfahren gem. § 8 ff. Luftverkehrsgesetz (LuftVG)

-       Stellungnahme der Stadt Leverkusen

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Erarbeitung von Stellungnahmen im Rahmen von Anhörungsverfahren zu Planfeststellungsverfahren ist laufendes Geschäft der Verwaltung.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

s. o.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

s. o.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Mit Verfügung vom 06.10.2017 hat die Bezirksregierung Düsseldorf die Stadt Leverkusen um Abgabe einer Stellungnahme im Anhörungsverfahren zur Planfeststellung für den Ausbau des Flughafens Köln/Bonn gebeten.

 

Die Stellungnahme der Stadt Leverkusen muss spätestens bis zum 15.01.2018 bei der Bezirksregierung eingegangen sein.


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Eine Beteiligung der Öffentlichkeit hat im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens stattgefunden. Eine Beteiligung der Öffentlichkeit über die städtische Stellungnahme ist nicht notwendig.

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

 [nein]

[nein]

[nein]