Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom
Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 29.11.2017
in anliegender Form beschlossene Satzung zur 12. Änderung der Gebührensatzung
der TBL vom 13.12.2007 zur Satzung der TBL über die Entwässerung der
Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage
(Entwässerungssatzung) zur Kenntnis.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114
a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf
Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.
Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen der vom Verwaltungsrat der TBL am 29.11.2017 gefasste Beschluss mit anliegender Vorlage zur Kenntnis gegeben.