Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom
Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am
14.11.2017 in anliegender Form beschlossene Satzung zur 10. Änderung der
Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen
Rechts (TBL), zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt
Leverkusen vom 13.12.2007 zur Kenntnis.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114
a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf
Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.
Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114 a Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen der vom Verwaltungsrat der TBL am 14.11.2017 gefasste Beschluss mit anliegender Vorlage zur Kenntnis gegeben