Betreff
Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk III
Vorlage
2017/2001
Aktenzeichen
01-40-2017/2001-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung eines Baumes auf dem nördlichen Dhünndeich östlich der BAB A3 zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Bei einer aktuellen Baumkontrolle wurde festgestellt, dass ein Baum auf dem nördlichen Dhünndeich östlich der BAB A3 von einem aggressiven Pilz befallen ist. Außerdem wurde eine Faulstelle in einer Vergabelung erkannt.

 

Aus Gründen der Verkehrssicherheit an diesem stark frequentierten Fuß- und Radweg muss der Baum zeitnah gefällt werden, da seine Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Näheres zu dem betroffenen Baum kann den Einträgen in der als Anlage beigefügten Fällliste entnommen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Uwe Rischmüller/FB 67/
Tel. 406 - 6705

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Fällung durch die städtische Regiekolonne.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Eine Priorisierung einer notwendigen Baumfällung mit Priorität 2 bedeutet, dass der Baum innerhalb eines Monats gefällt werden muss. Dies bedeutet, dass mit der Fällung nicht bis zu einem Termin nach einer Beschlussfassung im 1. Turnus 2018 gewartet werden darf. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung bittet die Verwaltung um Beratung im laufenden Turnus.