Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung eines Baumes auf dem nördlichen Dhünndeich östlich der BAB A3 zu.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Bei einer aktuellen Baumkontrolle wurde festgestellt, dass ein Baum auf dem nördlichen Dhünndeich östlich der BAB A3 von einem aggressiven Pilz befallen ist. Außerdem wurde eine Faulstelle in einer Vergabelung erkannt.
Aus Gründen der Verkehrssicherheit an diesem stark frequentierten Fuß- und Radweg muss der Baum zeitnah gefällt werden, da seine Standsicherheit nicht mehr gewährleistet ist. Näheres zu dem betroffenen Baum kann den Einträgen in der als Anlage beigefügten Fällliste entnommen werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Uwe Rischmüller/FB 67/
Tel. 406 - 6705
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Fällung durch die städtische Regiekolonne.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen
eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Eine Priorisierung einer notwendigen Baumfällung mit Priorität 2 bedeutet, dass der Baum innerhalb eines Monats gefällt werden muss. Dies bedeutet, dass mit der Fällung nicht bis zu einem Termin nach einer Beschlussfassung im 1. Turnus 2018 gewartet werden darf. Zur Vermeidung einer Dringlichkeitsentscheidung bittet die Verwaltung um Beratung im laufenden Turnus.