Betreff
Integriertes Handlungskonzept Hitdorf (InHK Hitdorf)
- Projekt Nr. 8: Villa Zündfunke
- Weiterentwicklung zum Konzept „Bürgermeile Hitdorf"
Vorlage
2017/2005
Aktenzeichen
612-hit
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Konzeption der „Bürgermeile Hitdorf“ mit den Bestandteilen A „Villa Zündfunke“, B „Stromhäuschen“ sowie C „Stadthalle Hitdorf“ als Weiterentwicklung des Projektes Nr. 8 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die baufachliche Prüfung vorzunehmen.

 

2.    Der Fortführung des Projektes „Villa Zündfunke“ als Bestandteil A der „Bürgermeile Hitdorf“ im Gebäude Hitdorfer Str. 196 wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Aufträge für die Planungs- und Gutachterleistungen zu erteilen, die zur Erarbeitung des Förderantrags zur Städtebauförderung bis Juni 2018 notwendig sind.

 

3.    Der Aufnahme des „Stromhäuschens“ als Bestandteil der „Bürgermeile Hitdorf“ als zukünftig städtisches Gebäude wird grundsätzlich zugestimmt. Vorbehaltlich eines positiven Ergebnisses der baufachlichen Prüfungen wird die Verwaltung beauftragt, alle weiteren Aufträge für die Planungs- und Gutachterleistungen zu erteilen, die zur Erarbeitung des Förderantrags zur Städtebauförderung bis Juni 2018 notwendig sind.

 

4.    Der Aufnahme der „Stadthalle Hitdorf“ als Bestandteil C der „Bürgermeile Hitdorf“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, alle weiteren Aufträge für die Planungs- und Gutachterleistungen zu erteilen, die zur Erarbeitung des Förderantrags zur Städtebauförderung bis Juni 2018 notwendig sind.

 

5.    Den in der Begründung dargelegten Betreiberformaten der Einzelbestandteile der „Bürgermeile Hitdorf“ wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen vertraglichen Regelungen mit den Vereinen als Mieter und Betreiber der Immobilien abzuschließen und der Politik zur Kenntnisnahme vorzulegen.

 

6.    Die Mittel zur Beauftragung der Planungs- und Gutachterleistungen in Höhe von rd. 150.000 € werden außerplanmäßig im investiven Haushalt bei Finanzstelle 61000905011013, Bürgermeile, Finanzposition 783100, Hochbau, zur Verfügung gestellt. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass die restlichen benötigten Mittel im Haushaltsplan 2018 durch den Rat bereitgestellt werden.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

1.         Ausgangssituation

 

Mit z.d.A.: Rat Nr. 10 vom 20.07.2017 teilte die Verwaltung mit, dass der Vorstand des Vereins Villa Zündfunke e. V. die Stadt Leverkusen am 13.07.2017 darüber informiert hat, dass die Mitgliederversammlung des Vereins Villa Zündfunke e. V. folgenden Beschluss gefasst hat:

 

„Der Verein Villa Zündfunke e. V. bittet die Stadt Leverkusen darum, ihn bei der Suche nach einem alternativen Gebäude in Hitdorf zu unterstützen, in welchem der Verein gemeinsam mit der Stadt die im Vereinszweck definierten und dem bestehenden Förderkonzept zugrunde liegenden Förderziele in und für Hitdorf realisieren kann.“

 

Hintergrund des Beschlusses war, dass im Rahmen der Konkretisierung und Detaillierung des Projektes kein Konsens zwischen den Beteiligten im Hinblick auf die dauerhafte Wirtschaftlichkeit des Projektes, den Bedürfnissen der bestehenden und geplanten Nutzungen und den Anforderungen der Förderbestimmungen gefunden werden konnte, der eine Weiterführung des ursprünglichen Projektes Villa Zündfunke in einer Privatimmobilie sinnvoll und vertretbar erscheinen ließ.

 

Die Verbesserung der sozialen und kulturellen Angebote im Stadtteil Hitdorf und die Entwicklung eines lebendigen Nachbarschaftszentrums sind jedoch wesentliche Bestandteile des InHK Hitdorf und auch eine Grundlage für den erteilten Förderbescheid. Die bestehenden Bedarfe, gerade in der Kinder- und Jugendarbeit, der Seniorenarbeit und zur Integration der zugezogenen Familien, können über die bestehenden Angebote in Hitdorf nicht realisiert werden. Das Konzept „Bürgermeile Hitdorf“ umfasst unter Einbindung der vorhandenen kulturellen und sozialen Angebote (z. B. Matchbox Theater, Kindergärten, Kirche etc.) im Hitdorfer Zentrum die Schaffung eines zentralen Stadtteilzentrums im Gebäude Hitdorfer Str. 196 als lebendigen Mittelpunkt für zielgruppenspezifische Angebote und bürgerschaftliches Engagement. Dieser zentrale Anlaufpunkt wird nach Möglichkeit ergänzt durch einen weiteren Baustein „Stromhäuschen“ sowie die Einbeziehung der Hitdorfer Stadthalle.

 

Hierfür sollen das Gebäude Hitdorfer Str. 196 (städtisches Eigentum) und das „Stromhäuschen“ in der Stromstraße (bislang im Eigentum der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL)) saniert und umgenutzt werden. Ferner soll die Stadthalle einen Lageranbau erhalten, um die Nutzungsmöglichkeiten der vorhandenen Räume zu optimieren.

 

Die Stadt Leverkusen ist weiterhin bestrebt, mit den bereits bewilligten Fördermitteln das InHK Hitdorf in Gänze zu realisieren. Um die Fördermittel zu sichern, wurde in enger Kooperation zwischen den relevanten Fachbereichen der Leverkusener Stadtverwaltung (Fachbereich Stadtplanung, Fachbereich Soziales, Fachbereich Kinder und Jugend) und zentralen Akteuren im Stadtteil (insbesondere „Villa Zündfunke e. V.“ und „Dachverband Hitdorfer Vereine e. V.“) intensiv an einer Neuausrichtung dieses Projektes gearbeitet, um die Erreichung der mit den Fördergebern vereinbarten Förderziele zu gewährleisten.

 

Das von der Verwaltung erarbeitete Grundkonzept der „Bürgermeile Hitdorf“ wurde in einem ersten Grundsatzgespräch der Bezirksregierung Köln im Hinblick auf den Ersatz des ursprünglichen Konzeptes „Villa Zündfunke“ vorgestellt. Das Konzept wurde dabei grundsätzlich vom Fördergeber begrüßt, und als Grundlage für die weitere Bearbeitung des InHK Hitdorf und der Einzelprojekte bewertet. Das Konzept der „Bürgermeile Hitdorf“ ist bis Mitte 2018 inhaltlich und bezüglich der Kosten bis zur Antragsreife weiter zu bearbeiten.

 

Mit dem mit dieser Vorlage zu treffenden Grundsatzbeschluss soll die Verwaltung beauftragt werden, die dazu notwendigen Arbeitsschritte durchzuführen. Für die Bauvorhaben wurden bislang Vorplanungen erarbeitet. Alle drei Bauvorhaben müssen im weiteren Verfahren baufachlich sowie in Hinblick auf ihre planungs- und bauordnungsrechtliche Genehmigungsfähigkeit weiter geprüft und geplant werden.

 

2.         Abgrenzung der Planungen

 

Die dieser Beschlussvorlage beiliegenden Konzepte zur baulichen Sanierung und Nutzung des Gebäudes Hitdorfer Str. 196, des „Stromhäuschens“ sowie der Ergänzung der Stadthalle stellen den aktuellen Planungsstand dar.

 

Der Dachverband der Hitdorfer Vereine e. V., der Villa Zündfunke e. V. und die Initiatorin für die Folgenutzung des „Stromhäuschens“ haben die vorgesehenen Nutzungen und Angebote inhaltlich aufeinander abgestimmt. Alle drei haben unterschiedliche Ziel- und Nutzergruppen, wodurch eine Konkurrenzsituation ausgeschlossen wird und sich durch das Konzept eine insgesamt sinnvolle, breite Ausrichtung auf diverse Zielgruppen ergibt.

 

A Hitdorfer Straße 196 - „Villa Zündfunke“

Das Gebäude wird derzeit für die Unterbringung Wohnungsloser genutzt. Diese Nutzung soll aufgegeben werden. In enger Zusammenarbeit und Abstimmung mit dem Dezernat III und dem betreuenden Wohlfahrtsverband werden die jetzigen Bewohner bei der Unterbringung in neue Wohnungen unterstützt. Nach der notwendigen Modernisierung und Ertüchtigung des Gebäudes soll dort ein lebendiges Stadtteilzentrum mit offenen Angeboten für alle Hitdorfer Bürgerinnen und Bürger etabliert werden. Der Verein Villa Zündfunke e. V. hat sich intensiv mit einer Übertragung seines Konzeptes auf diese neue Immobilie befasst und dazu ein erstes Nutzungskonzept vorgelegt.

 

Im Vorderhaus soll ein Selbstverpflegungscafé entstehen, ein weiterer Gruppenraum, eine kleine Küche mit Speisezimmer, ein Jugendraum, Sanitäranlagen, und das Vereinsbüro sollen eingerichtet werden. Im Hinterhaus soll es einen größeren Veranstaltungsraum von rd. 70 m² Größe geben. Die darunter liegenden Garagen sollen als Bastel- und Reparaturwerkstätten genutzt werden. Das Gebäude soll einen Aufzug zur barrierefreien Erschließung des 1. Obergeschosses erhalten. Das 2. Obergeschoss ist zurzeit nicht Gegenstand der Planung zum Förderantrag.

 

B „Stromhäuschen“

Bei dem „Stromhäuschen“ handelt es sich um ein für den Stadtteil und insbesondere für die Stromstraße erhaltenswertes und prägendes Gebäude. Seine Lage, Größe und die bauliche Substanz schränken die Anzahl möglicher Folgenutzungen jedoch stark ein. Im Kontext mit den Bausteinen „Stadthalle“ und „Villa Zündfunke“ könnte das „Stromhäuschen“ zu einem attraktiven architektonischen Kleinod und identitätsstiftenden Gebäude entwickelt werden, das insbesondere für Kleinstgruppen und Einzelberatungen nutzbar sein würde.

 

Das „Stromhäuschen“ befindet sich zurzeit noch im Eigentum der EVL. Aufgrund der technischen Weiterentwicklungen wird das Gebäude zur Stromversorgung nicht mehr benötigt. Das Gebäude könnte vorbehaltlich der Zustimmung des Fördergebers zur Projektentwicklung zu einem symbolischen Wert in das städtische Eigentum übergehen. Die Konditionen werden zurzeit abgestimmt. Um die geplanten Nutzungen zu ermöglichen, sehen erste Ideen vor, dass ein wintergartenähnliches Geschoss auf das Querschiff des „Stromhäuschens“ gesetzt wird.

 

Voraussetzung für den Erhalt von Städtebaufördermitteln ist in der Regel der barrierefreie Zugang der Förderobjekte. Aufgrund dessen ist nach aktuellem Stand der Anbau eines Fahrstuhls erforderlich. Gegebenenfalls kann unter denkmalrechtlichen Aspekten lediglich ein Treppenhaus angebaut werden.

 

Es bestehen zusätzliche baufachliche und funktionale Fragestellungen, die abschließend als Grundlage für alle folgenden Arbeitsschritte geklärt werden müssen.

 

Darüber hinaus ist die Änderung des Bebauungsplanes 87 b/I im Bereich Stromstraße erforderlich, um die Umsetzung des Projektes „Stromhäuschen“ planungsrechtlich zu ermöglichen. Der Aufstellungsbeschluss sowie der Beschluss zur frühzeitigen Bürgerbeteiligung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 87 b/I Stromstraße sollen dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen zur Entscheidung in der nächsten Sitzung vorgelegt werden. Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I.

 

C „Stadthalle Hitdorf“

Der Dachverband der Hitdorfer Vereine e. V. bewirtschaftet die Stadthalle seit vielen Jahren in eigener Verantwortung. Veranstaltungen der Vereine und auch von Privatpersonen finden entweder in dem großen Veranstaltungssaal oder im ca. 35 m² großen Raum neben dem sogenannten „Stübchen“ statt. Bisher werden die gesamten Stühle und Tische mit großem Aufwand in dem jeweils nicht genutzten Raum zwischengelagert. Eine zeitgleiche Nutzung beider Räume ist damit nahezu ausgeschlossen und die Auslastung der Veranstaltungsräume erheblich eingeschränkt.

 

Zusätzlich sollen diverse Angebote, die im Rahmen des InHK Hitdorf über den Verfügungsfonds zur Stärkung des ehrenamtlichen Engagements entwickelt werden, in der Stadthalle stattfinden. Um dem Dachverband und damit den Hitdorfer Vereinen Optimierungen und geeignete Voraussetzungen für die Nutzung aller Räume und für die Belegung der beiden Veranstaltungsräume zu ermöglichen, soll das Gebäude einen Lageranbau für die dauerhaften Einlagerung v. a. der Stühle und Tische erhalten.

 

3.         Administrative Konstellation

 

Bisherige Konstellation

Das Projekt „Villa Zündfunke“ sollte bisher unter Federführung des Vereins in einer Privatimmobilie umgesetzt werden. Um den Zugang zu Fördergeldern aus der Städtebauförderung zu erhalten, ist das ehrenamtlich organisierte Projekt durch den Beschluss des Beirats „Initiative ergreifen“ als förderwürdig eingestuft worden. Das für solche, von Vereinen getragenen Projekte vom Ministerium eingesetzte Büro „Startklar“ unterstützte den Verein Villa Zündfunke e. V. bei der zielgerichteten Projektentwicklung und Qualifizierung. Dadurch sollte sichergestellt werden, dass sämtliche Modalitäten der Förderbestimmungen eingehalten werden.

 

Zwischen den in der Immobilie aktiven Vereinen (Rheinpiraten, Matchbox-Theater, Villa Zündfunke) wurde eine Kooperationsvereinbarung zur gegenseitigen Unterstützung geschlossen. In einem Rahmenvertrag zwischen den Vereinen, der Stadt Leverkusen und den Eigentümern wurden grundsätzliche Regularien festgelegt. So auch, dass der Verein Villa Zündfunke Bauherr der Maßnahme gewesen wäre. In dieser Konstellation hatte die Stadt Leverkusen als Förderantragstellerin die Funktion, die für das Projekt bewilligten Fördermittel an den Verein Villa Zündfunke weiterzuleiten. Gegenüber dem Fördergeber war die Stadt bezüglich der Mittelverwendung berichtspflichtig.

 

Der im Rahmen der Städtebauförderung zu erbringende Eigenanteil in Höhe von 20 % der beantragten Projektkosten wurde zu je 10 % von der Stadt und vom Verein erbracht.

 

Neue Konstellation „Bürgertreff Villa Zündfunke“

Dadurch, dass der Baustein „Bürgertreff“ nach dem neuen Konzept in städtischen Gebäuden umgesetzt wird, obliegt der Stadt Leverkusen als Eigentümerin auch die Bauherrenfunktion. Der klassische Fall des Förderprogramms „Initiative ergreifen“ unter Einbindung des Büros „Startklar“ ist nicht mehr gegeben. Die bewilligten Fördermittel werden nicht mehr - wie bisher - zur Verwendung an Dritte (Vereine) weitergeleitet, sondern die Vergabe sämtlicher Planungs- und Bauleistungen, die Oberbauleitung sowie der Nachweis der Mittelverwendung unterliegen vollumfänglich der Stadt als Zuwendungsempfängerin.

 

Die drei Immobilien der Konzeption „Bürgermeile Hitdorf“ sollen rechtlich, wirtschaftlich und inhaltlich unabhängig voneinander von drei Vereinen betrieben werden. Der Dachverband der Hitdorfer Vereine ist bereits seit Jahren Nutzer der Stadthalle Hitdorf und soll dies auch bei einer baulich ergänzten Stadthalle weiter bleiben. Die Idee zur Revitalisierung des „Stromhäuschens“ wurde von Hitdorfer Bürgerinnen und Bürger entwickelt, die beabsichtigen, einen Verein zu gründen, um das Gebäude zu nutzen und zu betreiben.

 

Der Verein Villa Zündfunke möchte das Gebäude Hitdorfer Str. 196 als offenen Bürgertreff „Villa Zündfunke“ betreiben. Die bestehenden Verträge zwischen der Stadt Leverkusen, den Privateigentümern und den Vereinen Matchbox-Theater, Rheinpiraten und Villa Zündfunke, können nicht auf die Immobilie Hitdorfer Str. 196 übertragen werden. Sofern die Politik dem Konzept „Bürgermeile Hitdorf“ zustimmt, werden die Verträge rückabgewickelt.

 

Analog zu dem geltenden Nutzungsvertrag zwischen dem Dachverband und der Stadt Leverkusen soll dem Verein Villa Zündfunke das Gebäude Hitdorfer Str. 196 und dem in Gründung befindlichen Verein das „Stromhäuschen“ zur Nutzung insbesondere durch Hitdorfer Bürgerinnen und Bürger überlassen werden. Über Art und Umfang der Nutzung sollen die Vereine selbst entscheiden.

 

Die Verwaltung wird hierzu entsprechende Nutzungs- und Mietverträge vorbereiten und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I zur Kenntnisnahme vorlegen. Ziel ist es, dass die Vereine die Gebäude finanziell eigenständig unterhalten und die mit der Nutzung in Verbindung stehenden Nebenkosten und erforderlichen Rücklagen vollumfänglich erwirtschaften. Voraussetzungen für den endgültigen Abschluss der Mietverträge sind die verbindliche Zusage des Fördergebers sowie die Weiterentwicklung der Planungen.

 

4.         Kosten

 

Die geplanten Baumaßnahmen unterliegen der Förderrichtlinie für Stadterneuerung Punkt 11.3 (Gemeindebedarfs- und Folgeeinrichtungen). Der städtische Eigenanteil erhöht sich von 10 % auf 20 % der beantragten Fördersumme, da die Vereine für die Sanierung der städtischen Gebäude keine Eigenanteile erbringen müssen.

 

Mit Zuwendungsbescheid vom 31.10.2016 erhielt die Stadt Leverkusen die Bewilligung für die beantragten Mittel in Höhe von rd. 1,4 Mio. € für das Projekt Nr. 8 „Villa Zündfunke“. Gemäß Abstimmung mit der Bezirksregierung ist der Kostenrahmen bei der Weiterentwicklung des Projektes einzuhalten. Nach jetzigem Stand werden die bisher verausgabten Fördermittel in Höhe von rd. 81.000 € vom Gesamtbudget abgezogen. Ob und in welcher Höhe ggf. Fördermittel zurückgefordert werden, wird im weiteren Verfahren mit dem Fördermittelgeber abgestimmt.

 

Die Beauftragung der Architekten und Gutachter mit der Erstellung von Entwurfsplanungen und Kostenberechnungen nach DIN 276 ist eine notwendige, förderunschädliche Vorleistung für die Erstellung des notwendigen Änderungsantrags. Bezüglich der Finanzierung steht der Beginn der Maßnahme unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Kommunalaufsicht und der Genehmigung des Antrags auf Zweckbestimmungsänderung.

 

5.         Weitere Vorgehensweise

 

Aufgrund der unter 1. beschriebenen, geänderten Projektsituation muss ein Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung für das Projekt Nr. 8 inklusive der Kostenberechnung nach DIN 276 und der Entwurfsplanungen sowie den Betreiberkonzepten der Bezirksregierung am 30.06.2018 vorliegen.

 

Daher erfolgt nach Beschluss dieser Vorlage:

 

-        die Beauftragung der Planungs- und Gutachterbüros mit allen notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen für das Gebäude Hitdorfer Str. 196 und für die Stadthalle,

-        die Information der Politik über die Ergebnisse der baufachlichen Prüfungen im Frühjahr 2018,

-        die Beauftragung des Planungsbüros mit allen notwendigen Planungs- und Gutachterleistungen für das „Stromhäuschen“ in Abhängigkeit vom Ergebnis der baufachlichen Prüfung und der Kenntnisnahme des Ergebnisses durch die Politik,

-        die Erarbeitung von Absichtserklärungen über die Zusammenarbeit der Vereine im Rahmen des Konzepts,

-        die Rückabwicklung der bestehenden Verträge im Zusammenhang mit dem Projekt „Villa Zündfunke“ in der Privatimmobilie,

-        die Konkretisierung der Nutzungskonzepte und Erarbeitung von Wirtschaftsplänen für die Gebäude „Villa Zündfunke“ (Hitdorfer Str. 196) und „Stromhäuschen“,

-        die Vorbereitung der Übernahme des „Stromhäuschens“ in das Eigentum der Stadt Leverkusen,

-        der Planungsbeschluss der politischen Gremien im Sommer 2018 als Bestandteil des Förderantrags,

-        der Baubeschluss der politischen Gremien im Herbst/Winter 2018.

 

 

(Hinweis des Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die nachfolgend genannten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter und farbiger Darstellung einsehbar.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Schwanke / FB 61 / 406 - 6129

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Das Konzept „Bürgermeile Hitdorf“ als Weiterentwicklung des Projektes Nr. 8 „Villa Zündfunke“ soll beschlossen werden. Das Projekt Nr. 8 ist ein wesentlicher Bestandteil des InHK Hitdorf, das Grundlage für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm war. Mit Aufnahme in das Förderprogramm (Zuwendungsbescheid vom 31.10.2016) entsteht die Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahme.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die zur Finanzierung der Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 150.000 € werden außerplanmäßig aus der Finanzstelle 51000610011001, Villa Zündfunke, Finanzposition 781800, als Deckungsmittel auf die Finanzstelle 61000905011013, Bürgermeile, Finanzposition 783100, Hochbau, übertragen und dort bereitgestellt.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die mit dem Projekt Nr. 8 „Villa Zündfunke“ beantragten Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,3 Mio. € einschließlich der derzeit gültigen Mehrwertsteuer (19 %) sollen nach Möglichkeit eingehalten werden.

 

Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel stehen - vorbehaltlich der Genehmigung des Haushalts für 2018 - wie folgt bereit:

 

            Finanzstelle 61000905011013 Bürgermeile, Finanzposition 783100 Hochbau

 

            2018               320.000 €

            2018 VE        700.000 €

2019               500.000 €

2020               500.000 €

 

Der Haushaltsplanentwurf sieht eine Zuordnung dieser Maßnahme zum Förderprogramm „InHK Hitdorf“ vor. Bei entsprechender Bewilligung ist eine Förderung von 80 % möglich.

 

Die Abschreibungen und Unterhaltungskosten können erst im Rahmen der weiteren Planung ermittelt werden.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 



kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Die Förderung des Projektes Nr. 8 Villa Zündfunke aus Mitteln der Städtebauförderung wurde im Oktober 2016 bewilligt. Da der geplante Bürgertreff in der ursprünglich vorgesehenen Immobilie nicht umgesetzt werden kann, wurde das Projekt weiter entwickelt. Bis zum 30.06.2018 ist ein Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung bei der Bezirksregierung zu stellen, damit die bereits bewilligten Fördermittel für die Bausteine des Konzeptes „Bürgermeile Hitdorf“ eingesetzt werden können.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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   [ja] 

[ja]  

    [ja] 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Abstimmung der Planung mit den künftigen Mietern und Betreibern.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

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[ja]