Betreff
neue bahnstadt opladen
- Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht 2017
Vorlage
2017/2015
Aktenzeichen
200-no
Art
Beschlussvorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt nimmt die Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht gemäß den Beschlüssen des Aufsichtsrates der neuen bahnstadt opladen GmbH (nbso) vom 16.05.2017 und 09.11.2017 zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

                                                           In Vertretung

Richrath                                           Märtens

Begründung:

 

Der Aufsichtsrat hat in seinen Sitzungen am 16.05.2017 und 09.11.2017 die dargestellte Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht einstimmig beschlossen. Die Beschlüsse sind in zusammengefasster Form beigefügt.

 

In der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 04.12.2017 steht die Geschäftsführung für Rückfragen zur Verfügung.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session auch in vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2015/0496

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Frau Noreiks, FB 20, Tel. 0214/406 - 2031

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Entwicklungsmaßnahme neue bahnstadt opladen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Siehe Beratungsunterlagen zum Haushalt 2018, Band 2, ab Seite 267 (Vorlage Nr. 2017/1875) sowie Anpassungen über die Veränderungslisten zum koordinierenden Finanzausschuss am 04.12.2017 sowie zur Ratssitzung am 18.12.2017. Darüber hinaus können weitere Anpassungen im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2017 notwendig werden, siehe auch unter C.)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

Die endgültigen Auswirkungen auf den städtischen Jahresabschluss sind sehr komplex und werden im Rahmen der jeweiligen Jahresabschlussarbeiten ermittelt und dargestellt. Bilanziell wirken sich z. B. Ausgaben für Investitionen nur über die der jeweiligen Investition zuzuschreibende Abschreibung aus. Um Erträge aus Grundstücksgeschäften zu erfassen, ist zum einen die Verpflichtung der vollständigen Erschließung zu berücksichtigen, als auch von den Einnahmen die zuzuordnenden Buchwerte abzuziehen.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[nein]

[ja]

[ja]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

In der Aufsichtsratssitzung der nbso wurde eine weitere Fortschreibung am 09.11.2017 beschlossen. Darüber hinaus waren noch Abstimmungen mit der DB Netz AG notwendig.