Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

Entsprechend des § 18 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I am 11.12.17 zu entscheiden, ob der verspätet zugegangene Antrag auf die Tagesordnung genommen wird.