Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt, das Flurstück 184 (Gemarkung Schlebusch, Flur 43) am Hammerweg nach § 6 Straßen- und Wegegesetz als öffentlichen Platz der Gemeinde zu widmen.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III hatte in ihrer Sitzung vom 11.05.17 beschlossen, auf dem städtischen Gelände Hammerweg 48 vor den Hallen Parkplätze auszuweisen (s. Vorlage Nr. 2016/1279). Durch den nunmehr öffentlichen Charakter ist eine Widmung des aus städtischem Vermögen neu gebildeten Flurstückes 184 als öffentliche Verkehrsfläche nach Straßen- und Wegegesetz erforderlich. Diese regelt alle Rechte und Pflichten an dieser Fläche sowie die Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung.
Die Fläche ist im Anlageplan farblich dargestellt. Die Einzeichnung der Stellplätze ist nur nachrichtlich übernommen und nicht Gegenstand der Widmung.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Anlageplan in der Anlage ist im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Moser / FB 660 / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |