- Beschlussfassung ergänzt durch die Abwägung der Stellungnahme der IHK
Beschlussentwurf:
1. Über die während des Beteiligungsverfahrens der Öffentlichkeit und der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung (Anlagen 1 und 2 zur Vorlage Nr. 2017/1911 sowie Anlage 1 zur Ergänzung der Vorlage Nr. 2017/1911/1) entschieden. Die Anlagen der Vorlage und der Ergänzung der Vorlage sind Bestandteil dieses Beschlusses.
2. Das Einzelhandelskonzept für die Stadt Leverkusen (Fortschreibung 2017) wird gemeinsam mit der Leverkusener Sortimentsliste als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB in der beigefügten Fassung beschlossen (Anlage 3 zur Vorlage Nr. 2017/1911 zuzüglich der Anlage 2 zur Ergänzung der Vorlage).
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Zunächst wird auf die Begründung der Vorlage Nr. 2017/1911 verwiesen.
Die in den Anlagen 1 und 2 zur Ergänzung der Vorlage angefügte Stellungnahme der IHK ist fristgerecht während der Beteiligungsphase der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange analog § 4 Abs. 2 BauGB zum Einzelhandelskonzept bei der Stadt Leverkusen eingegangen. Auf Grund einer fehlerhaften Zuordnung kann die Stellungnahme erst im Nachgang berücksichtigt werden.
Die Abwägung der Stellungnahme der IHK (siehe Anlage 1 dieser Vorlage) führt zu einer ergänzenden Erläuterung im Einzelhandelskonzept auf Seite 40 (siehe Anlage 2 dieser Vorlage).