Betreff
Widmung Baugebiet Bruchhausen (Ost)
Vorlage
2017/2047
Aktenzeichen
660-3299-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III beschließt im östlichen Teil des Baugebietes Bruchhausen folgende Straßen und Wege gemäß § 6 Straßen- und Wegegesetz NRW zu widmen:

 

1.    Karl-Jaspers-Straße (Martin-Buber- bis Martin-Heidegger-Straße) als Gemeinde-/Anliegerstraße,

2.    Stich Karl-Jaspers-Straße 59 - 65 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

3.    Stich Karl-Jaspers-Straße 67 - 71a als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

4.    Weg Karl-Jaspers-Straße 85 - 89 (zwischen Grünfläche und den Häusern) als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

5.    Max-Horkheimer-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

6.    Stich Max-Horkheimer-Straße 12 - 20 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

7.    Platzanlage Max-Horkheimer-Straße 30 - 38 als Platz der Gemeinde,

8.    Verbindungsweg Martin-Buber-Straße 2 - 34 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr (Zufahrt zu 32 + 34 frei),

9.    Stich Martin-Buber-Straße 45 - 51 als Gemeinde-/Anliegerstraße,

10. dessen Verbindungsweg von der Martin-Heidegger-Straße aus als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

11. Martin-Heidegger-Straße als Gemeinde-/Anliegerstraße,

12. Stich Max-Horkheimer-Straße 2 - 8 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

13. Verbindungsweg Max-Horkheimer-Straße 10 - 22/Theodor-Adorno-Straße 32 - 42 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

14. Verbindungsweg Karl-Jaspers-Straße 107 - 117 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

15. Verbindungsweg Karl-Jaspers-Straße 119 - 127 als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Das Baugebiet Bruchhausen gilt im Allgemeinen als abgeschlossen. Der Bauträger wurde mit Wirkung zum 01.07.1992 von den Restarbeiten entbunden. Davon sind Teile bis zum heutigen Tag wegen Grunderwerbsschwierigkeiten nicht verwirklicht worden. Auch der B-Plan wurde zum großen Teil aufgehoben.

 

Aus juristischen Gründen ist es aber erforderlich, die vorhandenen öffentlichen Verkehrsflächen zum Nutzen der Anlieger und der Allgemeinheit nach Straßen- und Wegegesetz zu sichern.

 

Die Widmung ist im Anlageplan farblich dargestellt. Die Flächen mit der Beschränkung auf den Fußgängerverkehr sind zusätzlich schraffiert. Die Nummern entsprechen den Punkten des Beschussentwurfes.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Lageplan ist im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / 660 / 496 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [nein]

 [nein]

    [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]