- Beschluss über die öffentliche Auslegung
Beschlussentwurf:
1. Dem Abwägungsvorschlag der Verwaltung zu den in der frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Äußerungen (Anlage 5 der Vorlage) wird gefolgt.
2. Der Bebauungsplan Nr. 222/III “Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße“ (Anlage 2 der Vorlage) einschließlich der Begründung (Anlage 4 der Vorlage) wird in der vorliegenden Fassung als Entwurf beschlossen.
3. Der Entwurf wird gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit Begründung und den beigefügten Gutachten (Anlagen 6 bis 10 der Vorlage) für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt.
Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Lage des Plangebietes
Das Plangebiet liegt im Stadtteil Leverkusen-Steinbüchel, grenzt im Norden und Westen an die Straße „Meckhofer Feld“, im Osten an öffentliche Grünflächen sowie die Berliner Straße (L 188) und im Süden an Wohnbebauung. Jenseits der Berliner Straße befinden sich landwirtschaftliche Flächen. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Nr. 252, 255, 301, 351, 443, 444, 476 und 615 in der Gemarkung Steinbüchel, Flur 19. Die Größe des Plangebietes beträgt rund 1 ha.
Planungsanlass
Mit dem geltenden, rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35/III, 5. Änderung „Wohnbereich Sandberg und Kleingartenanlage Meckhofen“ wurde Baurecht für ein Wohngebiet geschaffen. Es hat sich jedoch gezeigt, dass das Wohngebiet in Teilbereichen in der geplanten Form keine ausreichende Nachfrage erfuhr. Daher ist im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes eine Modifikation der Festsetzungen für eine zielorientierte Entwicklung des vorliegenden Teilgebietes erforderlich.
Ziele und Zwecke der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 222/III „Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße“ ist die Umsetzung von Mehrfamilienwohnhäusern beabsichtigt. Zur Umsetzung der Planung ist die Auflösung der kleingliedrigen, überbaubaren Grundstücksflächen zugunsten von größeren, überbaubaren Grundstücksflächen erforderlich, die derzeit im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 35/II, 5. Änderung „Wohnbereich Sandberg und Kleingartenanlage Meckhofen“ festgesetzt sind.
Der Bebauungsplan Nr. 222/III „Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße“ soll einen Beitrag zu einer perspektivischen und bedarfsgerechten Wohnbaulandentwicklung darstellen. Es soll der wohnbauliche Lückenschluss im Bereich „Meckhofer Feld“ vollzogen und gleichzeitig dem in Leverkusen vorhandenen Wohnraumbedarf, insbesondere im Segment des Geschosswohnungsbaus, Rechnung getragen werden.
Verfahrensart
Im wirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Leverkusen wird das Plangebiet als Wohnbaufläche dargestellt. Der Bebauungsplan wird somit aus den Darstellungen des wirksamen Flächennutzungsplanes entwickelt.
Der Bebauungsplan Nr. 222/III „Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße“ wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB aufgestellt. Durch die Planung wird eine zulässige Grundfläche festgesetzt, die unterhalb des Schwellenwertes von 20.000 m² Grundfläche liegt. Durch den Bebauungsplan werden keine Vorhaben begründet, die einer Umweltverträglichkeitsprüfung nach Bundes- oder Landesrecht unterliegen. Die in § 1 Abs. 6 Nr. 7a BauGB genannten Schutzgüter sind nicht betroffen. Die Voraussetzungen für die Anwendung des § 13a BauGB bei der Aufstellung des Bebauungsplanes sind gegeben. Für den Bebauungsplan wird demnach keine Umweltprüfung erfolgen. Ein Umweltbericht ist damit nicht erforderlich. Die durch die Planung bedingten Eingriffe gelten vor der planerischen Entscheidung als erfolgt bzw. zulässig. Umweltrelevante Auswirkungen auf das Plangebiet sind in die Planung eingearbeitet.
Alle nach früheren baurechtlichen Vorschriften und städtebaulichen Plänen im Bereich dieses Bebauungsplanes getroffenen Festsetzungen werden bei Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes durch die hiermit getroffenen Festsetzungen ersetzt.
Verfahrensstand
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen hat in seiner Sitzung am 28.11.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 222/III „Steinbüchel - Meckhofer Feld/Berliner Straße“ und die frühzeitige Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Vorlage Nr. 2016/1257) beschlossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fand im Zeitraum vom 07.03.2017 bis 07.04.2017 statt. Hierzu konnte der Bebauungsplanvorentwurf einschließlich der Begründung und weiteren Unterlagen im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101) sowie über die Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Weiterhin erfolgte hierzu am 15.03.2017 eine Bürgersammlung mit 7 Besuchern im Pfarrsaal St. Nikolaus, Berliner Straße 173 in Leverkusen-Neuboddenberg.
Insgesamt sind drei schriftliche Äußerungen vonseiten der Öffentlichkeit beim Fachbereich Stadtplanung eingegangen. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung eingereichten Äußerungen betrafen insbesondere folgende Themen:
- Verlust von Grün- und Freiflächen,
- alternative Energieversorgung und Gebäudebegrünung,
- verkehrliche Anbindung,
- geringes öffentliches und privates Stellplatzangebot,
- Verkehrszählung der Stellplatzsituation,
- Einschränkung der Spielmöglichkeiten im Bereich der Sonnenuhr,
- Verbesserung alternativer Verkehrsanbindungen.
Parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie der städtischen Fachbereiche. Der Planung grundsätzlich entgegenstehende Aussagen wurden hierbei nicht geäußert.
Überarbeitung des Bebauungsplanvorentwurfes nach der
frühzeitigen Beteiligung
Nach der erfolgten
frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange wurden, teilweise aufgrund der eingegangenen
Anregungen, am Bebauungsplanentwurf und an den Festsetzungen geringfügige
Änderungen vorgenommen. Dies betrifft die Berücksichtigung der nachrichtlich
übernommenen Ferngasleitung und der überbaubaren Grundstücksflächen im
allgemeinen Wohngebiet WA1, die zeichnerische Ergänzung der Vorgartenbereiche
im allgemeinen Wohngebiet WA1 und die ergänzende Festsetzung zur
Zulässigkeit von Walmdächern.
Darüber hinaus
wurden die Festsetzungen auf die Umsetzung von alternativen Mobilitätsangeboten
geprüft und dahingehend zur Unterbringung von Fahrradabstellanlagen und zur
Errichtung von Lade-Infrastruktur für Elektromobilität erweitert.
Aufgrund der
Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung wurden ergänzende Gutachten zum
Bebauungsplan erstellt. Aufgrund der Lkw-Sperrung auf der Bundesautobahn A1
wurden im Rahmen einer Verkehrserhebung die daraus resultierenden
Lkw-Ausweichverkehre auf der Berliner Straße erfasst und die daraus
resultierenden, möglichen Auswirkungen aus dem Straßenverkehrslärm auf das
Plangebiet in einer schalltechnischen Untersuchung erneut geprüft.
Um die möglichen
Auswirkungen auf den vermeintlich hohen Parkdruck auf die öffentlichen
Parkplätze zu bewerten, wurde eine Parkraumerhebung durchgeführt. Zur
schalltechnischen Bewertung des bestehenden Altglascontainers in der Nähe des
Plangebietes wurde eine gutachterliche Stellungnahme erarbeitet.
Die jeweiligen
Ergebnisse der o. g. Gutachten gingen in die vorliegende Planung ein. Die
Ergebnisse der Gutachten sowie die ergänzten Festsetzungen wurden in der
Begründung zum Bebauungsplan in den jeweiligen Kapiteln dargestellt. Neben
redaktionellen, klarstellenden und ergänzenden Anpassungen an der Begründung
wurden auch die Umweltauswirkungen vertiefend betrachtet und die Thematik zu
alternativen Mobilitätsangeboten ergänzt.
Weiteres Vorgehen
Auf der Grundlage des
Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
durchgeführt werden. Parallel zur öffentlichen Auslegung werden auch die
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
beteiligt. Nach der öffentlichen Auslegung soll dem Rat der Stadt Leverkusen
ein Beschlussentwurf über die Abwägung der Stellungnahmen (Abwägungsbeschluss)
sowie zum Bebauungsplan (Satzungsbeschluss) vorgelegt werden.
Kosten und Umsetzung der Planung
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes entstehen der Stadt Leverkusen zunächst keine Kosten. Die Kosten der Planerarbeitung inklusive Gutachten werden von einem Investor getragen. Im weiteren Verlauf wird mit dem Investor ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen sein, in dem u. a. die Folgekosten des Bebauungsplanes geregelt werden. Dabei handelt es sich um die Kosten für die Verlagerung eines Wertstoffcontainers sowie die Planungskosten für die Anlage von öffentlichen Parkplätzen.
Hinweise
Alle zum Bebauungsplan gehörigen Gutachten (Anlagen 6 bis 10 der Vorlage) sowie der Bebauungsplanentwurf im Originalmaßstab (Anlage 2.1 der Vorlage) werden nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Burau, FB 61, 406 - 6140
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergibt sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung.
Im konkreten Fall dient die Bauleitplanung der Schaffung von Wohnraum im Mehrfamilienhaussegment. Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2017/2018“ (Vorlage Nr. 2016/1344) in Priorität 1 enthalten.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Planungsmittel stehen grundsätzlich unter der Finanzstelle PN090502 - Städtebauliche Planung zur Verfügung. Die Planungskosten werden in diesem Falle jedoch vollständig durch einen Investor getragen.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Zurzeit sind noch keine Angaben möglich.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Zurzeit sind noch keine Angaben möglich.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes einschließlich Begründung
und sonstigen Unterlagen für die Dauer eines Monats gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Abstimmungen mit dem
Investor hinsichtlich der Inhalte des geplanten städtebaulichen Vertrages (vgl.
Punkt 10.3 in der Anlage 4 zur Vorlage) sowie die Überarbeitung des
Schallgutachtens und des Bebauungsplanentwurfes auf die kürzlich herausgegebene
Fassung der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ (DIN 4109:2018) haben das
Planverfahren verzögert.
Da das Vorhaben der Bereitstellung von dringend benötigtem Wohnraum dient, wurde die Vorlage über Nachträge auf die Tagesordnungen gesetzt.