Erneuerung/Sanierung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld
- kombinierter Planungs- und Baubeschluss
Beschlussentwurf:
1. Der Entwurfsplanung für die Erneuerung/Sanierung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld auf dem Gelände der Sportplatzanlage Schlebuschrath wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtkosten betragen nach heutigem Stand brutto rd. 616.000 €.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
1. Maßnahmenbeschreibung und Begründung
Am 26.10.2016 hat der Sportpark Leverkusen über den Fachbereich Finanzen der Stadt Leverkusen einen Antrag auf Gewährung einer Zuwendung im Landesprogramm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf“ für die Maßnahme „Sanierung der Sportplatzanlage Schlebuschrath“ mit Gesamtkosten in Höhe von 610.000 € gestellt.
Mit Zuwendungsbescheid 05/99/16 (Projektförderung) der Bezirksregierung Köln vom 17.11.2016 erhält die Stadt Leverkusen eine Zuwendung des Landes NRW nach § 44 Landeshaushaltsordnung und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften aus dem Programm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Nr. 25 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ in Höhe von 549.000 €. Das entspricht einer Förderung von 90 %.
1.1 Notwendigkeit der Maßnahme
Der Stadtteil Alkenrath benötigt insbesondere für das Kinder- und
Jugendtraining des dortigen Fußballvereins einen intakten Sportplatz, der zu
allen Jahreszeiten und unter unterschiedlichen Witterungsbedingungen genutzt
werden kann. Daher soll das vorhandene Tennenspielfeld in ein modernes
Kunststoffrasenspielfeld umgewandelt werden. Das Angebot Fußballtraining des in
Alkenrath ansässigen Sportvereins ist in diesem Stadtteil das einzige Angebot
zur sinnvollen Freizeitgestaltung für Kinder und Jugendliche. Der Verein hat
zurzeit 10 Mannschaften; der größte Teil hiervon
sind Kinder- und Jugendmannschaften. Angebote im Mädchenfußball sind in
konkreter Vorbereitung. Angebote im Sinne der Kinder- und Jugendarbeit sind in
Alkenrath dringend erforderlich. Dieser Stadtteil ist nach den Indikatoren zum
sozialen Status - insbesondere nach den Daten zum Bezug von Leistungen nach dem
SGB II - der am höchsten belastete.
Die Verbesserung und auf die Belange des Kinder- und Jugendtrainings
bezogene Neugestaltung der Sportanlage hat daher zum Ziel, Kindern und
Jugendlichen des Stadtteils ein für sie gutes Angebot zur sportbezogenen
Freizeitgestaltung zu schaffen. Eine gut nutzbare Sportanlage würde darüber
hinaus das Lehrangebot der örtlichen Grundschule sowie das Angebot der dortigen
OGS unterstützen.
Durch das Sportangebot werden Kindern und Jugendlichen in diesem
Stadtteil, die täglich die für sie schwierige Lebenslage Armut erleben,
gleichzeitig Bildungs- und Sozialerfahrung vermittelt. Ihnen kann hierdurch die
ihnen sonst vielfach nicht erreichbare Teilhabe an Erlebnissen und Erfahrungen
ermöglicht werden, die notwendig zu ihrer Entwicklung zu einer eigenständigen
und sozialfähigen Persönlichkeit beitragen. Der Verein wird das vorhandene
Vereinsheim auf eigene Kosten und in Eigenregie optimieren und vergrößern.
Hiervon profitieren auch die Kinder und Jugendlichen.
Das Vorhaben unterstützt damit auch die örtliche Umsetzung des Programms
des Landesjugendamtes Rheinland „Teilhabe ermöglichen – Netzwerke gegen
Kinderarmut“. Darüber hinaus wurde die Stadt Leverkusen zwischenzeitlich in das
Landesprogramm „Kommunale Präventionsketten“ aufgenommen.
Im Stadtteil Alkenrath beträgt der Anteil von Kindern und Jugendlichen,
die Leistungen nach dem SGB II erhalten, gemessen an der Gruppe der
Gleichaltrigen, 48,9 %. Diese Quote übersteigt um 26,9 Prozentpunkte den
für Leverkusen gesamt ermittelten Durchschnitt von 22 % und den für NRW-
gesamt errechneten von 18,6 % um 30,3 Prozentpunkte.
Die Arbeitslosenquote betrug 14,2 %, demgegenüber lag die Quote für
Leverkusen gesamt bei 9,2 %.
2. Baubeschreibung
Bei der Sportplatzanlage Schlebuschrath handelt es sich um ein Tennen-Großspielfeld mit einem Ballfangzaun.
Der Eingangsbereich ist zum Teil mit Platten und Pflaster befestigt, der Umgang ist in wassergebundener Decke ausgebaut. Das Spielfeld besitzt keinen DIN-gerechten Aufbau. Die Wasserdurchlässigkeit des Tennen-Großspielfeldes ist stark eingeschränkt. Bei dem anstehenden Boden handelt es sich um Lößlehmboden. In Folge dessen zeigt das Spielfeld bei Regenwetter deutliche starke Vernässungen.
Der neue Sportplatz erhält ein DIN-gerechtes Kunstrasenspielfeld mit einer Spielfeldfläche von 90 x 56,6 m.
Die vorhandene Spielfläche wird durch den Umbau mit einem DIN-gerechten Aufbau ausgestattet, auf den eine ortsfest eingebaute elastische Tragschicht verbaut wird. Hierauf wird ein sandverfüllter Kunststoffrasenbelag eingebaut. Der gesamte Sportplatz erhält eine komplett neue Dränage und Oberflächenentwässerung. Das anfallende Niederschlagswasser gelangt zur Versickerung in eine Rigole.
Im Zuge des Ausbaus werden hinter den Toren und zu den Längsseiten Ballfangzäune errichtet. Die vorhandenen Flutlichtmasten werden mit LED-Strahlern bestückt. Darüber hinaus werden zwei zusätzliche Flutlichtmasten zur besseren Ausleuchtung des Spielfeldes errichtet. Die erdverlegten Stromleitungen sowie die Blitzschutzanlage werden im Zuge der Baumaßnahme erneuert.
Die ausführliche Baubeschreibung ist der Anlage „Objektbeschreibung“ zu entnehmen.
Darüber hinaus wird der SSV Leverkusen-Alkenrath e.V. in Eigenleistung in den nächsten Jahren das bestehende Umkleidegebäude erweitern bzw. sanieren. Ferner wird der SSV Leverkusen-Alkenrath e.V. noch in diesem Jahr mit Eigenmitteln ein neues Vereinsgebäude errichten.
3. Umsetzung/Zeitplan
Für die Umsetzung der Baumaßnahme „Erneuerung/Sanierung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld“ auf der Sportplatzanlage Schlebuschrath müssen ca. 3 Monate reine Bauzeit berücksichtigt werden.
Unter Berücksichtigung eines zeitlich eng begrenzten Ausschreibungs- und Vergabeverfahrens von ca. 9 – 10 Wochen kann nach Beschlussfassung durch die Bezirksvertretung III am 01.02.2018 voraussichtlich in der 16. KW 2018 die Auftragsvergabe erfolgen. Erfahrungsgemäß kann 14 Tage nach Auftragserteilung, Anfang Mai 2018, mit der Baumaßnahme begonnen werden.
Mit der Fertigstellung der Baumaßnahme ist, in Abhängigkeit von der Witterung, voraussichtlich Anfang September 2018 zu rechnen.
4. Finanzierung
Die prognostizierten Gesamtkosten für die Baumaßnahme „Erneuerung/Sanierung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld“ auf der Sportplatzanlage Schlebuschrath betragen nach heutigem Stand brutto 616.000 €.
Mit Zuwendungsbescheid 05/99/16 (Projektförderung) der Bezirksregierung Köln vom 17.11.2016 erhält die Stadt Leverkusen eine Zuwendung des Landes NRW nach § 44 Landeshaushaltsordnung und den dazu ergangenen Verwaltungsvorschriften aus dem Programm „Zuweisungen für Investitionen an Gemeinden zur Förderung von Quartieren mit besonderem Entwicklungsbedarf nach Nr. 25 der Förderrichtlinie Stadterneuerung 2008“ in Höhe von 549.000 €.
Die Differenz zu den prognostizierten
Gesamtkosten in Höhe von voraussichtlich 67.000 € werden durch den
Sportpark Leverkusen über einen Kredit finanziert.
5. Notwendigkeit der Beschlussfassung
durch die Bezirksvertretung III
Da es sich bei der Baumaßnahme „Erneuerung/Sanierung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld“ auf der Sportplatzanlage Schlebuschrath um eine bezirksbezogene Maßnahme handelt, muss entsprechend der Bezirksrichtlinien des Rates der Stadt Leverkusen in Verbindung mit der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen die Bezirksvertretung III hinsichtlich dieser Vorlage entscheiden.
Der Sportpark Leverkusen bittet deshalb, nach Vorberatung durch den Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen, die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III dem Beschlussentwurf dieser Vorlage zuzustimmen.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Scholz / SPL / 0214-35765030
(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW
bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Erneuerung/Sanierung des Tennenspielfeldes auf der Sportplatzanlage Schlebuschrath in ein Kunststoffrasenspielfeld.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung
im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
siehe Begründung
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z.
B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen,
Zinsen, Sachkosten)
siehe Begründung
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |
6. Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Damit die Ausschreibung der Baumaßnahme „Erneuerung/Sanierung des Tennenspielfeldes in ein Kunststoffrasenspielfeld“ auf der Sportplatzanlage Schlebuschrath schnellstmöglich erfolgen kann, ist es erforderlich, dass die Vorberatung mit Beschlussfassung für den kombinierten Planungs- und Baubeschluss noch in der turnusmäßigen Sitzung des Betriebsausschuss SPL am 25.01.2018 und der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 01.02.2018 erfolgt.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlage 1 ist im Ratsinformationssystem Session auch in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)