Betreff
Ausbau von Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder in Leverkusen
- Förderung des Ausbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstr. 84 (4. Gruppe)
Vorlage
2018/2094
Aktenzeichen
510-u6/18
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der vom Kirchlichen Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen geplante Ausbau der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84 um eine 4. Betreuungsgruppe mit 20 bis 25 Plätzen für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Schuleintritt wird von der Stadt Leverkusen wie folgt gefördert:

 

a) Übernahme des 10%igen Trägeranteils in Höhe von 10.363 € bei einer 90%igen Bundes-/Landesförderung der Ausbaumaßnahme.

 

b) Übernahme des 12%igen Trägeranteils im Rahmen der Betriebskostenförderung der neugeschaffenen 4. Betreuungsgruppe.

 

c) Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale für den Betrieb der neugeschaffenen 4. Betreuungsgruppe.

 

2. Die Maßnahme wird investiv wie folgt im Etat 2019 veranschlagt:

 

Einzahlung:          93.300 €,

Auszahlung:       103.700 €.

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                      Adomat

Begründung:

 

Seit dem 01.08.2013 besteht ein Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Die aktuelle Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2017/2018, sowie die Jugendhilfeplanung, Teilbereich Tageseinrichtungen für Kinder für das Kindergartenjahr 2018/2019, weisen ein Defizit bei den Betreuungsplätzen in Tageseinrichtungen für Kinder aus. Im Hinblick auf die Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz hat der Rat der Stadt Leverkusen mit der Vorlage Nr. 2017/1790 am 16.10.2017 neue Tageseinrichtungen für Kinder an 6 Standorten in Leverkusen beschlossen.

 

Zum 01.01.2017 ist rückwirkend das am 29.06.2017 verkündete Gesetz zum weiteren quantitativen und qualitativen Ausbau der Kindertagesbetreuung als Grundlage des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ in Kraft getreten. Im Rahmen dieses vierten Investitionsprogramms des Bundes wird die Schaffung neuer Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen für Kinder im Alter von null Jahren bis zum Schuleintritt ebenso gefördert, wie Aufwendungen für Betreuungsplätze in Tageseinrichtungen, die ohne Erhaltungsmaßnahmen wegfallen würden.

 

Für die Stadt Leverkusen ist im Rahmen dieses Investitionsprogramms zunächst ein Budget in Höhe von insgesamt rd. 2,35 Mio. €, aufgeteilt auf rd. 1,76 Mio. € für neue Betreuungsplätze und zunächst max. rd. 585.000 € für Erhaltungsmaßnahmen, reserviert worden. Bis spätestens zum 10.01.2018 mussten entscheidungsreife Anträge beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landesjugendamt, vorliegen. Zu diesem Investitionsprogramm hat der Kirchliche Verbund zum Betrieb evangelischer Tageseinrichtungen und Familienzentren im Kirchenkreis Leverkusen (Kita-Verbund) mit Schreiben vom 07.12.2017 einen Förderantrag eingereicht (Anlage 1) und gleichzeitig beantragt, dass eine 100%ige Förderung erfolgt und für den Ausbau kein Trägeranteil zu leisten ist. Die Richtlinienförderung sieht einen 10%igen Trägeranteil vor, der entsprechend dem in den Vorjahren in Leverkusen umgesetzten Verfahren von der Stadt Leverkusen übernommen werden soll.

 

Soweit aufgrund der örtlichen Bedarfslage zu dem vorstehend aufgezeigten Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ entscheidungsreife Anträge vorgelegt wurden, die über das jeweilige Jugendamtskontingent hinausgehen, wird darüber ab Mitte Januar 2018 entschieden. Die Anträge waren von daher entsprechend zu priorisieren.

 

Zum Meldetermin 10.01.2018 sind 5 priorisierte Anträge beim Landschaftsverband Rheinland (LVR), Landesjugendamt, vorgelegt worden:

 

1. Kita Heinrich-Lübke-Str. 140/142, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 1,76 Mio. €,

2. Kita Dhünnstr. 12 a, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 293.000 €,

3. Kita Dhünnstr. 12 c, Stadt Leverkusen, beantragte Förderung rd. 293.000 €,

4. Kita Kurtekottenweg 10 - 12, DRK, beantragte Förderung rd. 628.000 €,

5. Kita Alte Landstr. 84, Ev. Kirche, beantragte Förderung rd. 93.000 €.

 

Bei einer Förderung des Ausbaus der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84 im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung 2017 - 2020“ stellt die im Beschlussentwurf aufgezeigte Regelung die beantragte 100%ige Förderung der investiven Aufwendungen sicher.

 

Mit Schreiben vom 07.12.2017 hat der Kita-Verbund beantragt, dass für die neue 4. Betreuungsgruppe durch die Stadt Leverkusen die Übernahme des 12%igen Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz erfolgt (Anlage 2). Eine diesbezügliche Förderung bzw. die Übernahme des Trägeranteils im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung ist auch bereits für die seinerzeit neu geschaffene dritte Betreuungsgruppe in der Ev. Tageseinrichtung für Kinder Alte Landstraße 84 vom Rat der Stadt Leverkusen am 13.02.2012 mit der Vorlage Nr. 1395/2011 beschlossen worden. Darüber hinaus hat der Kita-Verbund mit dem Schreiben vom 07.12.2017 die Gewährung einer 3%igen Verwaltungskostenpauschale für die 4. Betreuungsgruppe beantragt. Eine entsprechende Verwaltungskostenpauschale ist in vergleichbaren Fällen bisher gewährt worden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Wolfgang Mark / FB 51 / 406 - 5110

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Ausbau des Betreuungsangebots für Kinder im Alter von einem Jahr bis zum Schuleintritt. Gesetzliche Verpflichtung zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz. Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Etatisierung erfolgt investiv im Etat 2019 in der Produktgruppe 0605.

Konsumtive Aufwendungen sind aus den entsprechenden Positionen in der Produktgruppe 0605 zu finanzieren.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Investiv:

Einzahlung:               93.300 €,

Auszahlung:            103.700 €.

 

Konsumtiv:

Die konkrete Höhe des 12%igen Trägeranteils bei der Betriebskostenförderung nach dem Kinderbildungsgesetz ergibt sich erst im Rahmen der laufenden Betriebskostenförderung durch das Land Nordrhein-Westfalen. Die Finanzierung erfolgt aus den in der Produktgruppe 0605 hierfür veranschlagten Mitteln.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

             nein

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]