Betreff
Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
- Abberufung und Bestellung eines Geschäftsführers der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL)
Vorlage
2018/2104
Aktenzeichen
201-01-05-03-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JSL nach § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung,

 

1.  Herrn Alexander Lünenbach zum 30.04.2018 als Geschäftsführer der JSL abzuberufen;

 

2.  nach Beschlussfassung zu 1. Herrn Thomas Schorn mit Wirkung ab dem 01.05.2018 als Geschäftsführer der JSL zu bestellen und einen Anstellungsvertrag unter den in der Begründung genannten Rahmenbedingungen abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Der derzeitige Geschäftsführer der JSL, Herr Alexander Lünenbach, wurde in der Ratssitzung vom 18.12.2017 mit Wirkung zum 01.02.2018 zum Beigeordneten für das Dezernat III - Bürger, Umwelt und Soziales gewählt. Er führt seine Tätigkeit als Geschäftsführer auch über diesen Zeitpunkt hinaus fort, bis ein neuer Geschäftsführer bestellt ist.

 

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Thomas Schorn zum Nachfolger von Herrn Alexander Lünenbach zu bestellen. Herr Thomas Schorn befindet sich zurzeit in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis mit der JSL.

 

Die Verwaltung schlägt in Abstimmung mit dem Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung, Herrn Alexander Finke, folgende wesentliche Rahmenbedingungen vor:

 

-    Der zwischen der Gesellschaft und Herrn Schorn bestehende Anstellungsvertrag ruht während der Dauer des mit Herrn Schorn zu den nachfolgenden Konditionen abzuschließenden Geschäftsführervertrages.

 

-    Abschluss eines Anstellungs- bzw. Dienstvertrags als Geschäftsführer (Geschäftsführervertrag) mit der Gesellschaft für die Dauer von zunächst 5 Jahren.

 

-    Vergütung nach TVöD 15 zuzüglich einer dynamischen Funktionszulage von monatlich 600 €.

 

-    Verzicht auf einen persönlichen Dienstwagen.

 

-    „Rückfallklausel“ in die mit der JSL derzeit bestehenden arbeitsvertraglichen Regelungen bei Beendigung des Geschäftsführervertrages, d. h. der bis zur Beendigung des Geschäftsführervertrages ruhende Anstellungsvertrag zwischen Herrn Schorn und der Gesellschaft wird fortgesetzt. Herrn Schorn entstehen durch das zwischenzeitliche Ruhen des Anstellungsvertrages keine Nachteile.

 

Nach § 12 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrages der JSL beschließt die Gesellschafterversammlung über die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführung sowie über die Festlegung der Anstellungsbedingungen. Die von der Stadt Leverkusen entsandten Mitglieder in der Gesellschafterversammlung bedürfen hierfür gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einer Weisung nach § 113 Abs. 1 GO NRW.

 

Der Anstellungsvertrag bzw. Dienstvertrag mit der Geschäftsführung wird für die Gesellschaft nach § 14 Abs. 3 des Gesellschaftsvertrages durch den Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung geschlossen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2104

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Thiele / FB Finanzen/ 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

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[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

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