Betreff
Genehmigung einer Dringlichkeitsvorlage
- Notwendige Baumfällungen im Stadtbezirk III
Vorlage
2018/2116
Aktenzeichen
01-40-2017/2116-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließen die Unterzeichner gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW:

 

Der Fällung einer Zeder und zweier weiterer Bäume an der Lützenkirchener Straße wird zugestimmt.

 

 

Leverkusen, 14.02.2018

 

gezeichnet:

Schönberger                                                              Pockrand

Bezirksvorsteher                                                       stv. Bezirksvorsteher

 

 

2. Vorstehende Dringlichkeitsentscheidung wird gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 i. V. m. § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NRW genehmigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Das Schadbild an der Zeder ist nach dem erneuten Verlust großer Teile der Krone in der Folge des Sturmes Friederike erheblich. Der Schaden muss als starke Gefährdung der Verkehrssicherheit eingestuft werden, da bei weiteren Starkwindereignissen mit weiterem Windbruch gerechnet werden muss, zumal im unmittelbaren Umfeld des Baumes auch Pilzfruchtkörper vorgefunden wurden.

 

Die zu fällende Zeder und ihre beiden freigestellten und dadurch windbruchgefährdeten kleineren Nachbarbäume stehen an der Lützenkirchener Straße in der Nähe der Feuerwache.

 

Nachpflanzungen werden an anderer Stelle im Stadtbezirk III erfolgen, sobald die dafür notwendigen Haushaltsmittel verfügbar sind.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Keine, da Ausführung durch Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Fällung der Zeder und ihrer beiden Nachbarbäume sollte noch vor dem Beginn der Vogelschutzzeit am 01.03.2018 erfolgen.

 

Da die nächste turnusgemäße Beratung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III erst am 26.04.2018 vorgesehen ist, wird diese Dringlichkeitsvorlage unumgänglich, um die Frist zur Beseitigung der Gefahrenpunkte einhalten zu können.