Betreff
Einziehung Flurstraße (Teilabschnitt)
Vorlage
2018/2145
Aktenzeichen
660-1409-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt, die Einziehung der als Wirtschaftsweg geltenden Verlängerung der Flurstraße von der Oststraße bis zum nächsten quer verlaufenden Wirtschaftsweg gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz NRW (StrWG NW) einzuleiten.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Flurstraße gilt östlich der Grünstraße als Wirtschaftsweg. Der bisherige Weg wird zwischen Oststraße und dem nächsten, quer verlaufenden Weg nach den Festsetzungen des seit dem 11.01.2018 rechtskräftigen B-Planes Nr. 217/I zu einem Rad- und Gehweg umgebaut.

 

Die bisherige Funktion als Wirtschaftsweg wird aufgehoben. Hierzu wird eine Einziehung nach § 7 StrWG NW erforderlich.

 

Nach Beschlussfassung muss gemäß § 7 StrWG NW zunächst die Absicht der Einziehung (mit dreimonatiger Auslegungszeit) bekannt gegeben werden. Daher kann auch die Einziehung nicht direkt beschlossen werden. Nur in Fällen, bei denen sich nach Abwägung gegenteilige Erkenntnisse ergeben, erfolgt eine erneute Vorlage. Ansonsten wird die endgültige Einziehung durch die Stadtverwaltung verfügt.

 

Die Fläche ist im Lageplan mit Kreuzschraffur dargestellt. Der Abschnitt ist zur besseren Lagebeurteilung im Übersichtsplan nochmals angegeben. Zur Verdeutlichung ist zudem der Lageplan für den nördlichen Abschnitt des Bebauungsplanes Hitdort-Ost beigefügt; es handelt sich hierbei um die Flächen des Fuß-/Radweges 5 und Fuß-/Radweges 6.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 66 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]