Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den geplanten Wegesanierungen auf dem Friedhof Scherfenbrand mit einem Kostenvolumen von insgesamt 140.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelfreigabe.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2723/2014 hat der Rat der Stadt Leverkusen am 19.05.2014 ein Sanierungsprogramm für die Infrastruktur der Friedhöfe beschlossen. Die Arbeiten sollen demnach im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt werden. In den folgenden Haushaltsjahren wurden und werden jährlich investive und konsumtive Haushaltsmittel im sechsstelligen Bereich eingeplant.
Nachdem in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel für Wegesanierungen auf dem Friedhof Birkenberg aufgewendet wurden, soll nun die Wegesanierung auf dem Friedhof Scherfenbrand in Angriff genommen werden. Im Haushaltsjahr 2018 sind hierfür 140.000 € vorgesehen.
Bei den Sanierungsarbeiten sollen immer nur Teilstücke des Wegenetzes in den betroffenen Grabfeldern 1 bis 4 sowie 15 und 16 gleichzeitig bearbeitet werden, um die Behinderungen für die Friedhofsbesucher auf ein möglichst geringes Ausmaß zu beschränken. Die o. g. Grabfelder sind im beigefügten Plan kenntlich gemacht.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Herr Cremer / FB 67 / 406 - 6717
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Bereitstellung von Bestattungsflächen und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Friedhofswegen sind kommunale Pflichtaufgaben.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan 2018 wie folgt zur Verfügung:
Investiv: Friedhofssanierungskonzept
Finanzstelle: 6700131012024, Finanzposition: 783300, 75.000 €.
Konsumtiv: Unterhaltung Infrastruktur
Innenauftrag: 670013100102, Sachkonto: 523200, 65.000 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Abschreibungen 5.000 € p. a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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