Betreff
Wegesanierungen auf dem Friedhof Scherfenbrand
Vorlage
2018/2161
Aktenzeichen
01-40-2018/2161-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt den geplanten Wegesanierungen auf dem Friedhof Scherfenbrand mit einem Kostenvolumen von insgesamt 140.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelfreigabe.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit Beschluss zur Vorlage Nr. 2723/2014 hat der Rat der Stadt Leverkusen am 19.05.2014 ein Sanierungsprogramm für die Infrastruktur der Friedhöfe beschlossen. Die Arbeiten sollen demnach im Rahmen der jeweils verfügbaren Haushaltsmittel durchgeführt werden. In den folgenden Haushaltsjahren wurden und werden jährlich investive und konsumtive Haushaltsmittel im sechsstelligen Bereich eingeplant.

 

Nachdem in den vergangenen Jahren erhebliche Mittel für Wegesanierungen auf dem Friedhof Birkenberg aufgewendet wurden, soll nun die Wegesanierung auf dem Friedhof Scherfenbrand in Angriff genommen werden. Im Haushaltsjahr 2018 sind hierfür 140.000 € vorgesehen.

 

Bei den Sanierungsarbeiten sollen immer nur Teilstücke des Wegenetzes in den betroffenen Grabfeldern 1 bis 4 sowie 15 und 16 gleichzeitig bearbeitet werden, um die Behinderungen für die Friedhofsbesucher auf ein möglichst geringes Ausmaß zu beschränken. Die o. g. Grabfelder sind im beigefügten Plan kenntlich gemacht.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Cremer / FB 67 / 406 - 6717

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Bereitstellung von Bestattungsflächen und die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit auf den Friedhofswegen sind kommunale Pflichtaufgaben.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Mittel zur Finanzierung der Maßnahme stehen im Finanzplan 2018 wie folgt zur Verfügung:

 

Investiv: Friedhofssanierungskonzept

Finanzstelle: 6700131012024, Finanzposition: 783300, 75.000 €.

 

Konsumtiv: Unterhaltung Infrastruktur

Innenauftrag: 670013100102, Sachkonto: 523200, 65.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Abschreibungen 5.000 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]