Beschlussentwurf:
Zu Mitgliedern des Umlegungsausschusses der Stadt Leverkusen werden ab 01.06.2018 bestellt:
1. Vertreter des Vorsitzenden,
Herr Bruno Röhrig,
2. Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten,
Herr Franz Rosauer,
3. Vertreter des Sachverständigen für die Ermittlung von Grundstückswerten,
Herr Wolfgang Buntenbach,
4. Sachverständiger mit Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst,
Herr Thomas Merten,
5. Vertreter des Sachverständigen mit Befähigung für den höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst,
Herr Heinrich Roggendorf.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Nach § 3 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches hat der Rat zur Durchführung der Umlegung einen Umlegungsausschuss zu bestellen. Er besteht aus fünf Mitgliedern einschließlich des Vorsitzenden.
Der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren Verwaltungsdienst besitzen. Ein Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen und ein Mitglied Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein. Diese Personen dürfen weder Mitglied des Rates noch Beamte, Angestellte oder Arbeiter der Gemeinde sein. Ihre Amtsdauer beträgt fünf Jahre.
Die beiden übrigen Mitglieder müssen dem Rat angehören. Sie bleiben im Amt, bis aus dem neu gewählten Rat ihre Nachfolger gewählt sind.
Für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses sind ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt werden.
Die Amtsdauer der im Beschlussentwurf genannten Mitglieder des Umlegungsausschusses endet am 31.05.2018. Die Herren Röhrig, Rosauer, Buntenbach, Merten und Roggendorf stehen für eine Wiederbestellung zur Verfügung. Diese wird empfohlen.
Der Vorsitzende des Umlegungsausschusses wurde zuletzt im September 2015
bestellt, seine Amtsdauer endet daher erst im September 2020.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in /
Fachbereich / Telefon: Martin Rüssmann / FB 62 / 406-6290
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |