Betreff
Realschule Am Stadtpark - Prüfung des Schulkonferenzbeschlusses
Vorlage
2018/2178
Aktenzeichen
IV/40-SG1-WE
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Dem Prüfergebnis der Verwaltung, wonach zum jetzigen Zeitpunkt kein Bedarf an einer weiteren Gesamtschule besteht, wird auf Grundlage der dargelegten Begründung zugestimmt.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, den alternativen Schulkonferenzbeschluss der Schule - zum gebundenen Ganztag an der bestehenden Realschule - aufzugreifen und eine entsprechende Umsetzungskonzeption zu erarbeiten.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 22.12.2017 teilte die Realschule Am Stadtpark mit, dass sie in der Schulkonferenz am 13.12.2017 beschlossen hat, den Schulträger und die Schulaufsicht zu bitten, die Umwandlung der Realschule Am Stadtpark in eine Gesamtschule zu prüfen und ggfs. umzusetzen. Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für eine Gesamtschule nicht gegeben sind, wünschte die Schule, sich künftig als Ganztagsrealschule aufzustellen (Zitat aus dem Schreiben der Schule vom 22.12.2017: „Sollte sich bei der Prüfung durch den Schulträger und die Schulaufsicht herausstellen, dass die Änderung der Schulform nicht möglich ist, dann soll die Ganztagsschule für die Zukunft die richtige Organisationsform für den Realschulstandort „Am Stadtpark“ in Leverkusen-Wiesdorf sein.“).

 

Dem schulischen Wunsch der Überprüfung ist die Verwaltung, wie im Beschluss der Vorlage Nr. 2018/2075 formuliert, nachgekommen.

 

Prüfung des Bedarfs an einer weiteren Gesamtschule in Leverkusen

Prüfung der Voraussetzungen unter Beachtung der Hinweise zur Errichtung von Gesamt- und Sekundarschulen der Bezirksregierung Köln (s. Anlage 2). Hiernach muss u. a. ein Bedürfnis nach § 78 SchulG vorliegen und die Mindestgröße im Eingangsjahrgang gesichert sein (bei Gesamtschulen vier Parallelklassen).

 

Das diesjährige Anmeldeverfahren, welches erstmals nur die Gesamtschule Schlebusch im vorgezogenen Anmeldeverfahren hatte, lässt nicht auf einen derartigen Bedarf schließen. Im Nachgang zum vorgezogenen Verfahren an nur dieser einen Schule blieben im regulären Anmeldeverfahren 58 Schulplätze an der Gesamtschule in Rheindorf vorerst vakant (s. Anlage 1 - Anmeldezahlen der Gesamtschulen). Auch die interne Erwartung, dass ein alleiniges vorgezogenes Anmeldeverfahren an der Gesamtschule Schlebusch eine Steigerung der Anmeldezahlen für diese Schule verzeichnen würde, blieb aus. Vielmehr blieben die Anmeldezahlen konstant, wobei der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit gymnasialer Empfehlung sich im Vergleich zum Vorjahr verringerte (ein möglicher Aspekt könnte die Umkehr der Gymnasien zum G9 sein). Diese Erkenntnis ist von Bedeutung, da bei der Bedürfnisprüfung im Sinne des § 78 (4) und (5) nicht nur die quantitative Komponente zu beachten ist, sondern auch die qualitative Komponente eine Rolle spielt (Leistungsheterogenität). Rückmeldungen aus den Arbeitskreisen mit dem Umland haben ergeben, dass an einigen neu gegründeten Gesamtschulen aufgrund der fehlenden Leistungsheterogenität die Existenz der Oberstufe infrage zu stellen ist. Zu wenig Schülerinnen und Schüler erhalten die nötigen Voraussetzungen zum Besuch der Oberstufe.

 

In diesem Kontext wurde zudem ergänzend für Leverkusen beleuchtet, ob ein zusätzlicher Bedarf an Oberstufenplätzen im Stadtgebiet für Leverkusener Schülerinnen und Schüler existiert. Eine Abfrage bei den Schulen (unter Einbeziehung der Gymnasien und Berufskollegs) ergab, dass noch freie Kapazitäten bestehen und die Schulen vielmehr mit der Schaffung einer weiteren Oberstufe die vorhandene Qualität in Gefahr sehen (s. Anlage 3). So würde die damit einhergehende Reduzierung der Wechsler von der Realschule zum Gymnasium oder zum Berufskolleg eine Verkleinerung der bestehenden Systeme bedeuten und damit zu einer Reduzierung der Profilbildungsmöglichkeit führen. Auch aus haushaltsrechtlichen Gesichtspunkten ist das Schaffen einer weiteren Oberstufe, für die kein aktueller Bedarf besteht, nicht zu rechtfertigen.

 

Im Gespräch mit der Bezirksregierung Köln am 23.03.2018 wurden die Anmeldezahlen und Zügigkeiten noch einmal diskutiert und abgeglichen. Ein Handlungsbedarf ist nicht abzuleiten. Vielmehr macht der zuständige Schulaufsichtsbeamte der oberen Schulaufsicht darauf aufmerksam, dass aus seiner Sicht nicht nur kein Bedarf besteht, sondern vielmehr durch eine weitere Konkurrenzsituation der vorhandenen Gesamtschule in Rheindorf geschadet werden würde. Hier sollten alle Maßnahmen ergriffen werden, das bestehende System zu stabilisieren.

 

Prüfung des Bedarfs einer Realschule im gebundenen Ganztag

Von den drei Realschulen in Leverkusen wird keine der Schulen im gebundenen Ganztag geführt. Durch die Einrichtung eines Ganztagsangebotes in diesem Segment würde ein weiteres Profilangebot platziert werden. Der stetig wachsenden Bedeutung von schulischen Ganztagsangeboten - auch zur Vereinbarung von Familie und Beruf - könnte somit auch im Realschulbereich Rechnung getragen werden. Mit dem gebundenen Ganztag einhergehen würde auch die Ermöglichung eines vollwertigen Mittagessenangebots für die Schülerinnen und Schüler.

 

Fazit für die Zukunft:

Verbunden mit der Einführung des gebundenen Ganztags an der Realschule wäre eine qualitative Aufwertung des Schulstandortes. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt der Bedarf z. B. an einer Gesamtschule oder Sekundarschule entstehen, wäre die Infrastruktur für eine Übermittagsbetreuung bereits geschaffen. Die einzuleitenden Maßnahmen ermöglichen auch für die Zukunft Handlungsspielräume und Flexibilität.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Andrea Werner / FB 40 / 406 - 4010

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Zum jetzigen Zeitpunkt können noch keine Angaben gemacht werden. Diese würden bei Beschlussfassung im Rahmen der zu erstellenden Konzeption erfolgen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]