Betreff
Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Opladen
Vorlage
2018/2181
Aktenzeichen
21-05
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Die aktuelle Parkraumbewirtschaftung in Opladen wird dahingehend geändert bzw. ausgeweitet, dass

 

1.1.       die Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße in ein Mischgebiet (Bewohnerparkregelung zuzüglich Kurzzeitparken mit Parkschein) umgewandelt wird,

 

1.2.       im Wohngebiet „Alte Ruhlach/Wiembachallee“ eine Bewohnerparkregelung zuzüglich Kurzzeitparken mit Parkscheibe bzw. Parkscheinautomaten am Rennbaumplatz eingeführt wird,

 

1.3.       im Wohngebiet „Am Rosenhügel“ eine Bewohnerparkregelung zuzüglich Kurzzeitparken mit Parkscheibe eingeführt wird.

 

2.    Die in der Vorlage näher bezifferten finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden bereitgestellt.

 

3.    Die in der Vorlage näher beschriebenen und notwendigen personellen Ressourcen werden bereitgestellt.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                               In Vertretung

Richrath                                     Märtens                                        Lünenbach

                                                                                                         

 

Begründung:

 

1. Umwandlung der Gartenstraße in ein Mischgebiet mit Parkscheinregelung

 

1.1 Sachverhalt

 

Die Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße ist derzeit als reines Bewohnerparkgebiet ausgewiesen, in welcher das Parken lediglich mit Bewohnerparkausweis gestattet ist. Im Abschnitt der Gartenstraße zwischen Münzstraße und Birkenbergstraße ist das Parken jedoch mit Bewohnerparkausweis und Parkschein erlaubt. Aufgrund der dortigen Bewirtschaftung mittels Parkschein sowie einem Parkscheinautomatenstandort wird der Bereich zwischen Steinstraße und Münzstraße von vielen Verkehrsteilnehmern irrtümlicherweise zum Parken mit Parkschein in Anspruch genommen.

 

1.2 Lösungsvorschlag

 

Zur Vermeidung weiterer Irritationen und kostenpflichtiger Verwarnungen sowie aus Gründen der Einheitlichkeit wird vorgeschlagen, die Gartenstraße bereits ab der Steinstraße in ein Mischgebiet umzuwandeln, in welcher das Parken mit Bewohnerparkausweis oder Parkschein (max. 2 Stunden) gestattet ist. Eine Veränderung der Parksituation bzw. des Parkdrucks im unmittelbaren Nahbereich des Stadtzentrums ist infolge dieser Maßnahme nicht zu erwarten, da die Gartenstraße bereits aktuell von Verkehrsteilnehmern irrtümlicherweise mit Parkschein zum Parken genutzt wird.

 

1.3 Finanzielle Auswirkungen

 

Im Zuge der Änderung der Parkraumbewirtschaftung in der Gartenstraße fallen für die Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 400 € an. Weiterhin erfordert die Änderung der Parkraumbewirtschaftung die Aufstellung eines Parkscheinautomaten in der Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße. Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €.

 

Dem gegenüber stehen jährliche Mehreinnahmen (Parkgebühren) von ca. 20.000 €.

 

2. Einführung einer Bewohnerparkregelung im Wohngebiet „Alte Ruhlach/Wiembachallee“

 

2.1 Sachverhalt

 

Im Wohngebiet „Alte Ruhlach/Wiembachallee“ bestehen seit mehreren Jahren Beschwerden zur Parksituation. Seitens der Anwohner wurde bereits vermehrt darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Stellplätze oftmals von ortsfremden Dauer- und Langzeitparkern (z. B. Beschäftigte und Kunden der Opladener Innenstadt) belegt werden.

 

In den Straßen nördlich der „Wiembachallee“ ist durch die Beschilderung überwiegend das halbseitige Gehwegparken gestattet. Erfahrungsgemäß werden Fahrzeuge jedoch so abgestellt, dass der Straßenbereich eingeschränkt und Begegnungsverkehr nur erschwert möglich ist. Zudem werden teilweise Zufahrten der Anwohner zugeparkt und der Gehweg so weit zum Parken beansprucht, dass eine Nutzung des Gehweges mit Kinderwagen oder Rollstühlen kaum möglich ist.

 

2.2 Lösungsvorschlag

 

Zur Beseitigung der Missstände und Unterstützung der Tempo 30-Zone wäre eine Parkordnung mit alternierendem Parken und entsprechenden Parkmarkierungen denkbar. Dementsprechend könnten eine übermäßige Beanspruchung des Gehweges und ein Zuparken der Zufahrten weitestgehend durch eindeutige Regelungen unterbunden werden und sich geschwindigkeitsmindernd auswirken.

 

In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei der Markierung von Parkflächen erfahrungsgemäß etwa 20 - 30 % der Stellflächen entfallen, sodass eine Verdrängung des Parkdrucks innerhalb des Wohngebietes möglich ist. Demnach wird ergänzend zu der Markierung von Parkmöglichkeiten vorgeschlagen, ein Bewohnerparkgebiet einzuführen, um einem steigenden Parkdruck in den umliegenden Straßen frühzeitig entgegenzuwirken.

 

Um unerwünschte Verdrängungseffekte zu verhindern und keine Begehrlichkeiten bei Anwohnern der umliegenden Straßen zu wecken, sollte diese Bewohnerparkregelung jedoch auf das gesamte Wohngebiet zwischen Wupper, Rat-Deycks-Straße und Bahnlinie ausgedehnt werden (siehe Anlage 1).

 

In dem Gebiet sollte die Bewohnerparkregelung

 

- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr,

- samstags                     von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,

 

gelten, wobei Anwohner die Möglichkeit erhalten, jeden Stellplatz in diesem Gebiet mit dem zu erteilenden Bewohnerparkausweis (aktuelle Jahresgebühr: 30,70 €) zu nutzen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken für Jedermann unbegrenzt möglich.

 

Bei der Einführung einer Bewohnerparkregelung würde sich anbieten, den Bereich komplett als Mischgebiet zu gestalten, sodass sowohl Bewohnern als auch kurzzeitig den Gästen das Parken gestattet ist. Durch eine Parkscheibenregelung mit einer max. Dauer von 2 Stunden würde den Gästen die Möglichkeit zum kurzzeitigen Parken ohne Bewohnerparkausweis ermöglicht werden.

 

Um Besuchern der Innenstadt oder des nahegelegenen Krankenhauses trotzdem die Möglichkeit zu geben, diese Bereiche in fußläufiger Distanz zu erreichen, sollte der Parkplatz am Rennbaumplatz bewirtschaftet werden, sodass lediglich dort Fahrzeuge mit Parkschein abgestellt werden können. In diesem Zusammenhang sollte den Verkehrsteilnehmern dort die Möglichkeit eingeräumt werden, wie auf dem Opladener Platz zeitlich unbegrenzt zu parken (max. jedoch 1 Tag).

 

2.3 Finanzielle Auswirkungen

 

Für die Aufstellung eines Parkscheinautomaten entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €. Die Kosten für Markierung und Beschilderung sind derzeit schwer kalkulierbar. Erfahrungsgemäß entstehen hierfür jedoch Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Weiterhin ist für die Beantragung zur Erstellung von Bewohnerparkausweisen eine EDV-technische Anpassung in Höhe von ca. 10.000 € notwendig. Zudem ist im Hinblick auf die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung durch das Wohngebiet „Alte Ruhlach/Wiembachallee“ eine Personalaufstockung erforderlich, um die Verwirklichung der damit einhergehenden Aufgaben zu gewährleisten.

 

Zur Aufrechterhaltung einer hinreichenden Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete wäre die Einrichtung von 2 x ½ -Vollzeitstellen (Kosten ca. 66.540 € jährlich) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs notwendig. Im Zuge der Stadtteilüberwachung wird das Ziel verfolgt, durch regelmäßige bedarfsorientierte Präsenz auf niedrigem Niveau sowohl in den Innenstadtbereichen als auch in den Außenbezirken oder bei Sonderveranstaltungen langfristig und dauerhaft die „Bereitschaft“ zum Falschparken gering zu halten. Eine Aufrechterhaltung der vielfältigen Aufgaben der Ermittler ist ohne die Personalaufstockung nur sehr eingeschränkt möglich. Angesichts fehlender belastbarer Kennzahlen hinsichtlich des vor Ort tatsächlich notwendigen Überwachungsbedarfs soll zunächst nur eine zusätzliche ½-Vollzeitkraft befristet für 2 Jahre eingesetzt werden. Abhängig von der tatsächlichen Entwicklung kann dann bedarfsorientiert ggfs. weiteres Personal eingebracht werden. Hierbei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass sich die Personalkosten der Ermittlungskräfte durch die zusätzlichen Einnahmen aufgrund ausgesprochener Verwarnungen decken.

 

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Personalaufstockung um eine ¼ -Vollzeitstelle (Kosten ca. 16.635 € jährlich) zur Bearbeitung der Bewohnerparkausweise nötig, zumal die Beantragung von Bewohnerparkausweisen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist, ohne dass hierfür eine Personalaufstockung realisiert wurde, sodass eine zeitnahe Bearbeitung bei der Einrichtung weiterer Bewohnerparkgebiete ohne Personalaufstockung nicht gewährleistet werden kann.

 

Die Berechnung des zusätzlichen Personalbedarfs orientiert sich an einer Auswertung der bisherigen Fallzahlen der ausgestellten Bewohnerparkausweise und ist unter Berücksichtigung des Arbeitsaufkommens erforderlich. Da die Verwaltung aktuell den möglichen Einsatz eines neuen EDV-Verfahrens mit einer für den Bürger servicefreundlichen Software prüft, über die Anträge ggfs online beantragt und bearbeitet werden können, sollte der Personalmehrbedarf zunächst befristet für 2 Jahre anerkannt werden und anschließend über den tatsächlichen Bedarf entschieden werden.

 

Derzeit sind in dem o. g. Ruhlachgelände 521 Fahrzeuge zugelassen. In der Regel ist davon auszugehen, dass insgesamt für alle in der Siedlung angemeldeten Fahrzeuge ein Bewohnerparkausweis beantragt wird. Dies würde Einnahmen von ca. 15.995 € jährlich bedeuten. Aufgrund der unmittelbaren Innenstadtnähe ist von einer hinreichenden Nutzung der bewirtschafteten Stellplätze am Rennbaumplatz und somit von Einnahmen in Höhe von 42.000 € jährlich auszugehen.

 

3. Einführung einer Bewohnerparkregelung im Wohngebiet „Am Rosenhügel“

 

3.1 Sachverhalt

 

In dem Wohngebiet „Am Rosenhügel“ sowie in den umliegenden Straßen bestehen ebenfalls seit Jahren Beschwerden zur Verkehrs- und Parksituation. Seitens der Anwohner wird häufig darauf hingewiesen, dass die Parkplätze in dem Wohngebiet von ortsfremden Dauer- und Langzeitparkern belegt und aufgrund des vor Ort herrschenden Parkdrucks vermehrt Verstöße gegen gesetzliche Haltverbote (z. B. Parken im Kurvenbereich, vor Grundstücksein- und -ausfahrten) begangen werden.

 

Die aktuelle Verkehrs- und Parksituation in dem Wohngebiet „Am Rosenhügel“ sowie den umliegenden Straßen bestätigt die Beschwerden der Anwohner und ist maßgeblich darauf zurückzuführen, dass hier infolge der dichten Wohn- und Siedlungsstruktur ein entsprechend hoher Parkdruck vorhanden ist. Der begrenzte Parkraum reicht an sich schon für die Anwohner und deren Besucher kaum aus, zumal viele Haushalte auch über mehrere Fahrzeuge verfügen. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen werden, dass die Parkmöglichkeiten durch Mitarbeiter von in der Umgebung ansässigen Unternehmen sowie Bewohnern und Besuchern des angrenzenden Parkraumbewirtschaftungsgebiets als kostenloser Parkplatz in Anspruch genommen werden.

 

3.2 Lösungsvorschlag

 

Aufgrund der Beschwerden wäre die Einrichtung eines weiteren Bewohnerparkgebietes zur langfristigen Lösung der bestehenden Verkehrs- und Parkprobleme denkbar. Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, wonach die Ausdehnung eines Bewohnerparkgebietes max. 1.000 m betragen darf, kommt lediglich die Einrichtung eines neuen Bewohnerparkgebietes und nicht eine Erweiterung des bestehenden Bewohnerparkgebietes in Betracht. Dieses Bewohnerparkgebiet sollte das gesamte Wohngebiet zwischen Robert-Blum-Straße, Robert-Koch-Straße und Neustadtstraße umfassen (siehe Anlage 2).

 

Die Markierung von Stellplätzen im Sinne der Straßenverkehrsordnung und den vorgeschriebenen durchschnittlichen Größen eines Stellplatzes und unter Berücksichtigung der örtlichen Straßenbreiten im Wohngebiet würde zu einem umfangreichen Wegfall von aktuell genutzten Parkmöglichkeiten führen, welches nicht im Interesse der Anwohner liegt. Dementsprechend sollte das Bewohnerparkgebiet mittels einer sogenannten „Positivbeschilderung“ (VZ 314.1 Parkraumbewirtschaftungszone) ohne Parkplatzmarkierungen ausgewiesen werden.

 

Die Bewohnerparkregelung in dem Wohngebiet sollte in dem Zeitraum

 

- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr,

- samstags                     von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,

 

eingeführt werden. Anwohner erhalten die Möglichkeit, in diesem Gebiet mit dem zu erteilenden Bewohnerparkausweis (aktuelle Jahresgebühr: 30,70 €) zu parken. Außerhalb der zuvor genannten Zeiten wäre das Parken, wie in angrenzenden Parkgebieten auch, für Jedermann kostenlos möglich.           

 

In diesem Zusammenhang wäre es sinnvoll, die betroffenen Straßen als sogenanntes Mischgebiet auszuweisen, in welcher das Parken mit Parkscheibe für max. 2 Stunden sowie Bewohnerparken gestattet ist. Im Zuge dieser Regelung dürfen Langzeitparker ohne Bewohnerparkausweis ihr Fahrzeug dort nicht mehr abstellen; Besuchern und Kurzzeitparkern wäre das Parken jedoch für zwei Stunden gestattet.

 

Nach Einführung der vorgeschlagenen Bewohnerparkregelung sollte das Wohngebiet für einen Zeitraum von zwei Jahren beobachtet werden. Wenn sich in der Entwicklung dieses Parkraumbewirtschaftungsgebietes ein Änderungsbedarf ergibt, kann die Parkregelung den Erfordernissen angepasst werden.

 

3.3 Finanzielle Auswirkungen

 

Die Kosten für die Beschilderung sind derzeit nur schwer kalkulierbar. Es ist aufgrund der Größe des Gebiets von Kosten in Höhe von ca. 2.500 € auszugehen. Weiterhin ist für die Beantragung zur Erstellung von Bewohnerparkausweisen und der damit verbundenen Einrichtung eines neuen Bewohnerparkbezirks eine EDV-technische Anpassung in Höhe von ca. 10.000 € notwendig. Im Hinblick auf die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung durch das Wohngebiet „Am Rosenhügel“ ist eine Personalaufstockung erforderlich, um die Verwirklichung der damit einhergehenden Aufgaben zu gewährleisten.

 

Zur Aufrechterhaltung einer hinreichenden Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete wäre die Einrichtung von 1 x ½ -Vollzeitstelle (Kosten ca. 33.270 € jährlich) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs notwendig. Im Zuge der Stadtteilüberwachung wird das Ziel verfolgt, durch regelmäßige bedarfsorientierte Präsenz auf niedrigem Niveau sowohl in den Innenstadtbereichen als auch in den Außenbezirken oder bei Sonderveranstaltungen langfristig und dauerhaft die „Bereitschaft“ zum Falschparken gering zu halten. Eine Aufrechterhaltung der vielfältigen Aufgaben der Ermittler ist ohne die Personalaufstockung nur sehr eingeschränkt möglich. Bei positiver Beschlussfassung zur Einführung der Bewohnerparkregelung im Bereich „Ruhlach“ sollte hier die Einstellung von zusätzlichem Überwachungspersonal zunächst zurückgestellt werden und die Entwicklung des Parkverhaltens abgewartet werden.

 

In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Personalaufstockung um eine 0,1-Vollzeitstelle (Kosten ca. 6.654 € jährlich) zur Bearbeitung der Bewohnerparkausweise nötig, zumal die Beantragung von Bewohnerparkausweisen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist, sodass eine zeitnahe Bearbeitung bei der Einrichtung weiterer Bewohnerparkgebiete ohne Personalaufstockung nicht gewährleistet werden kann. Da die Verwaltung aktuell den möglichen Einsatz eines neuen EDV-Verfahrens mit einer für den Bürger servicefreundlichen Software prüft, über die Anträge ggfs online beantragt und bearbeitet werden können, sollte der Personalmehrbedarf zunächst befristet für 2 Jahre anerkannt werden und anschließend über den tatsächlichen Bedarf entschieden werden.

 

Die Berechnung des zusätzlichen Personalbedarfs orientiert sich an einer Auswertung der bisherigen Fallzahlen der ausgestellten Bewohnerparkausweise und ist unter Berücksichtigung des Arbeitsaufkommens erforderlich. Derzeit sind in dem Siedlungsgebiet 151 Fahrzeuge zugelassen. In der Regel ist davon auszugehen, dass insgesamt für alle in der Siedlung angemeldeten Fahrzeuge ein Bewohnerparkausweis beantragt wird. Dies würde Einnahmen von ca. 4.636 € jährlich bedeuten.

 

 


 

Anlage 1: Bewohnerparkgebiet Alte Ruhlach / Wiembachallee

 

 

 

 

 

 

 


 

 

 

Anlage 2: Bewohnerparkgebiet Am Rosenhügel

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Franzkowski, FB 36, 406 - 3680

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Opladen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

36000230012006 - 782700 - Verkehrsschilder u. Zusatzschilder,

36000230022001 - 782600 - Anschaffung von Parkscheinautomaten.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

1. Umwandlung der Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße in ein Mischgebiet mit Parkscheinregelung.

Kosten:

Beschilderung                                                                    ca.     400 €,

Neuanschaffung eines Parkscheinautomaten                       ca.  5.000 €.

 

Einnahmen:

Zusätzliche Parkgebühren           p. a.                                       ca.  20.000 €.

 

2. Einführung einer Bewohnerparkregelung „Alte Ruhlach/Wiembachallee“.

Kosten:

Markierung und Beschilderung                                      ca. 10.000 €,

Neuanschaffung eines Parkscheinautomaten                       ca.   5.000 €,

EDV-technische Anpassung                                          ca. 10.000 €.

 

Zusätzlicher Personalbedarf:

Überwachung des ruhenden Verkehrs                         jährlich ca. 33.270 €

(1/2-Vollzeitstelle),

Innendienst (Bearbeitung Bewohnerparkausweise)  jährlich ca. 16.635 €

(1/4-Vollzeitstelle).

 

Einnahmen:

Bewohnerparkausweise (30,70 € x 521 Kfz)                ca.  15.995 € p. a.

Zusätzliche Parkgebühren                                                          ca.  42.000 €.

 

3. Einführung einer Bewohnerparkregelung im Siedlungsgebiet „Am Rosenhügel“

Kosten:

Beschilderung                                                                    ca.   2.500 €.

EDV-technische Anpassung                                          ca. 10.000 €.

 

Zusätzlicher Personalbedarf:

Überwachung des ruhenden Verkehrs                         jährlich ca. 33.270 €

(1/2-Vollzeitstelle),

Innendienst (Bearbeitung Bewohnerparkausweise)  jährlich ca. 6.654 €

(1/10-Vollzeitstelle).

 

Einnahmen:

Bewohnerparkausweise (30,70 € x 151 Kfz)                ca.   4.636 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 36 - Herr Emme, Tel. 0214/406-3615.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]