Beschlussentwurf:
1. Die aktuelle Parkraumbewirtschaftung in Opladen wird dahingehend geändert bzw. ausgeweitet, dass
1.1. die Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße in ein Mischgebiet (Bewohnerparkregelung zuzüglich Kurzzeitparken mit Parkschein) umgewandelt wird,
1.2. im Wohngebiet „Alte Ruhlach/Wiembachallee“ eine Bewohnerparkregelung zuzüglich Kurzzeitparken mit Parkscheibe bzw. Parkscheinautomaten am Rennbaumplatz eingeführt wird,
1.3. im Wohngebiet „Am Rosenhügel“ eine Bewohnerparkregelung zuzüglich Kurzzeitparken mit Parkscheibe eingeführt wird.
2. Die in der Vorlage näher bezifferten finanziellen Mittel zur Umsetzung der Maßnahme werden bereitgestellt.
3. Die in der Vorlage näher beschriebenen und notwendigen personellen Ressourcen werden bereitgestellt.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach
Begründung:
1. Umwandlung der Gartenstraße in ein Mischgebiet mit
Parkscheinregelung
1.1 Sachverhalt
Die Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße ist derzeit als reines Bewohnerparkgebiet ausgewiesen, in welcher das Parken lediglich mit Bewohnerparkausweis gestattet ist. Im Abschnitt der Gartenstraße zwischen Münzstraße und Birkenbergstraße ist das Parken jedoch mit Bewohnerparkausweis und Parkschein erlaubt. Aufgrund der dortigen Bewirtschaftung mittels Parkschein sowie einem Parkscheinautomatenstandort wird der Bereich zwischen Steinstraße und Münzstraße von vielen Verkehrsteilnehmern irrtümlicherweise zum Parken mit Parkschein in Anspruch genommen.
1.2 Lösungsvorschlag
Zur Vermeidung weiterer Irritationen und kostenpflichtiger Verwarnungen sowie aus Gründen der Einheitlichkeit wird vorgeschlagen, die Gartenstraße bereits ab der Steinstraße in ein Mischgebiet umzuwandeln, in welcher das Parken mit Bewohnerparkausweis oder Parkschein (max. 2 Stunden) gestattet ist. Eine Veränderung der Parksituation bzw. des Parkdrucks im unmittelbaren Nahbereich des Stadtzentrums ist infolge dieser Maßnahme nicht zu erwarten, da die Gartenstraße bereits aktuell von Verkehrsteilnehmern irrtümlicherweise mit Parkschein zum Parken genutzt wird.
1.3 Finanzielle Auswirkungen
Im Zuge der Änderung der Parkraumbewirtschaftung in der Gartenstraße
fallen für die Beschilderung Kosten in Höhe von ca. 400 € an. Weiterhin
erfordert die Änderung der Parkraumbewirtschaftung die Aufstellung eines
Parkscheinautomaten in der Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße.
Hierdurch entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €.
Dem gegenüber stehen jährliche Mehreinnahmen (Parkgebühren) von ca.
20.000 €.
2. Einführung einer Bewohnerparkregelung im Wohngebiet „Alte
Ruhlach/Wiembachallee“
2.1 Sachverhalt
Im Wohngebiet „Alte Ruhlach/Wiembachallee“ bestehen seit mehreren Jahren Beschwerden zur Parksituation. Seitens der Anwohner wurde bereits vermehrt darauf hingewiesen, dass die öffentlichen Stellplätze oftmals von ortsfremden Dauer- und Langzeitparkern (z. B. Beschäftigte und Kunden der Opladener Innenstadt) belegt werden.
In den Straßen nördlich der „Wiembachallee“ ist durch die Beschilderung überwiegend das halbseitige Gehwegparken gestattet. Erfahrungsgemäß werden Fahrzeuge jedoch so abgestellt, dass der Straßenbereich eingeschränkt und Begegnungsverkehr nur erschwert möglich ist. Zudem werden teilweise Zufahrten der Anwohner zugeparkt und der Gehweg so weit zum Parken beansprucht, dass eine Nutzung des Gehweges mit Kinderwagen oder Rollstühlen kaum möglich ist.
2.2 Lösungsvorschlag
Zur Beseitigung der Missstände und Unterstützung der Tempo 30-Zone wäre
eine Parkordnung mit alternierendem Parken und entsprechenden Parkmarkierungen
denkbar. Dementsprechend könnten eine übermäßige Beanspruchung des Gehweges und
ein Zuparken der Zufahrten weitestgehend durch eindeutige Regelungen
unterbunden werden und sich geschwindigkeitsmindernd auswirken.
In diesem Zusammenhang ist jedoch zu berücksichtigen, dass bei der
Markierung von Parkflächen erfahrungsgemäß etwa 20 - 30 % der Stellflächen
entfallen, sodass eine Verdrängung des Parkdrucks innerhalb des Wohngebietes
möglich ist. Demnach wird ergänzend zu der Markierung von Parkmöglichkeiten
vorgeschlagen, ein Bewohnerparkgebiet einzuführen, um einem steigenden
Parkdruck in den umliegenden Straßen frühzeitig entgegenzuwirken.
Um unerwünschte Verdrängungseffekte zu verhindern und keine
Begehrlichkeiten bei Anwohnern der umliegenden Straßen zu wecken, sollte diese
Bewohnerparkregelung jedoch auf das gesamte Wohngebiet zwischen Wupper,
Rat-Deycks-Straße und Bahnlinie ausgedehnt werden (siehe Anlage 1).
In dem Gebiet sollte die Bewohnerparkregelung
- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr,
- samstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
gelten, wobei Anwohner die Möglichkeit erhalten, jeden Stellplatz in
diesem Gebiet mit dem zu erteilenden Bewohnerparkausweis (aktuelle
Jahresgebühr: 30,70 €) zu nutzen. Außerhalb dieser Zeiten ist das Parken
für Jedermann unbegrenzt möglich.
Bei der Einführung einer Bewohnerparkregelung würde sich anbieten, den Bereich komplett als Mischgebiet zu gestalten, sodass sowohl Bewohnern als auch kurzzeitig den Gästen das Parken gestattet ist. Durch eine Parkscheibenregelung mit einer max. Dauer von 2 Stunden würde den Gästen die Möglichkeit zum kurzzeitigen Parken ohne Bewohnerparkausweis ermöglicht werden.
Um Besuchern der Innenstadt oder des nahegelegenen Krankenhauses trotzdem die Möglichkeit zu geben, diese Bereiche in fußläufiger Distanz zu erreichen, sollte der Parkplatz am Rennbaumplatz bewirtschaftet werden, sodass lediglich dort Fahrzeuge mit Parkschein abgestellt werden können. In diesem Zusammenhang sollte den Verkehrsteilnehmern dort die Möglichkeit eingeräumt werden, wie auf dem Opladener Platz zeitlich unbegrenzt zu parken (max. jedoch 1 Tag).
2.3 Finanzielle Auswirkungen
Für die Aufstellung eines Parkscheinautomaten entstehen Kosten in Höhe von ca. 5.000 €. Die Kosten für Markierung und Beschilderung sind derzeit schwer kalkulierbar. Erfahrungsgemäß entstehen hierfür jedoch Kosten in Höhe von ca. 10.000 €. Weiterhin ist für die Beantragung zur Erstellung von Bewohnerparkausweisen eine EDV-technische Anpassung in Höhe von ca. 10.000 € notwendig. Zudem ist im Hinblick auf die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung durch das Wohngebiet „Alte Ruhlach/Wiembachallee“ eine Personalaufstockung erforderlich, um die Verwirklichung der damit einhergehenden Aufgaben zu gewährleisten.
Zur Aufrechterhaltung einer hinreichenden Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete wäre die Einrichtung von 2 x ½ -Vollzeitstellen (Kosten ca. 66.540 € jährlich) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs notwendig. Im Zuge der Stadtteilüberwachung wird das Ziel verfolgt, durch regelmäßige bedarfsorientierte Präsenz auf niedrigem Niveau sowohl in den Innenstadtbereichen als auch in den Außenbezirken oder bei Sonderveranstaltungen langfristig und dauerhaft die „Bereitschaft“ zum Falschparken gering zu halten. Eine Aufrechterhaltung der vielfältigen Aufgaben der Ermittler ist ohne die Personalaufstockung nur sehr eingeschränkt möglich. Angesichts fehlender belastbarer Kennzahlen hinsichtlich des vor Ort tatsächlich notwendigen Überwachungsbedarfs soll zunächst nur eine zusätzliche ½-Vollzeitkraft befristet für 2 Jahre eingesetzt werden. Abhängig von der tatsächlichen Entwicklung kann dann bedarfsorientiert ggfs. weiteres Personal eingebracht werden. Hierbei ist weiterhin zu berücksichtigen, dass sich die Personalkosten der Ermittlungskräfte durch die zusätzlichen Einnahmen aufgrund ausgesprochener Verwarnungen decken.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Personalaufstockung um eine ¼ -Vollzeitstelle (Kosten ca. 16.635 € jährlich) zur Bearbeitung der Bewohnerparkausweise nötig, zumal die Beantragung von Bewohnerparkausweisen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist, ohne dass hierfür eine Personalaufstockung realisiert wurde, sodass eine zeitnahe Bearbeitung bei der Einrichtung weiterer Bewohnerparkgebiete ohne Personalaufstockung nicht gewährleistet werden kann.
Die Berechnung des zusätzlichen Personalbedarfs orientiert sich an einer Auswertung der bisherigen Fallzahlen der ausgestellten Bewohnerparkausweise und ist unter Berücksichtigung des Arbeitsaufkommens erforderlich. Da die Verwaltung aktuell den möglichen Einsatz eines neuen EDV-Verfahrens mit einer für den Bürger servicefreundlichen Software prüft, über die Anträge ggfs online beantragt und bearbeitet werden können, sollte der Personalmehrbedarf zunächst befristet für 2 Jahre anerkannt werden und anschließend über den tatsächlichen Bedarf entschieden werden.
Derzeit sind in dem o. g. Ruhlachgelände 521 Fahrzeuge zugelassen. In der Regel ist davon auszugehen, dass insgesamt für alle in der Siedlung angemeldeten Fahrzeuge ein Bewohnerparkausweis beantragt wird. Dies würde Einnahmen von ca. 15.995 € jährlich bedeuten. Aufgrund der unmittelbaren Innenstadtnähe ist von einer hinreichenden Nutzung der bewirtschafteten Stellplätze am Rennbaumplatz und somit von Einnahmen in Höhe von 42.000 € jährlich auszugehen.
3. Einführung einer
Bewohnerparkregelung im Wohngebiet „Am Rosenhügel“
3.1 Sachverhalt
In dem Wohngebiet „Am
Rosenhügel“ sowie in den umliegenden Straßen bestehen ebenfalls seit Jahren
Beschwerden zur Verkehrs- und Parksituation. Seitens der Anwohner wird
häufig darauf hingewiesen, dass die Parkplätze in dem Wohngebiet von
ortsfremden Dauer- und Langzeitparkern belegt und aufgrund des vor Ort
herrschenden Parkdrucks vermehrt Verstöße gegen gesetzliche Haltverbote
(z. B. Parken im Kurvenbereich, vor Grundstücksein- und -ausfahrten)
begangen werden.
Die aktuelle Verkehrs-
und Parksituation in dem Wohngebiet „Am Rosenhügel“ sowie den umliegenden
Straßen bestätigt die Beschwerden der Anwohner und ist maßgeblich darauf
zurückzuführen, dass hier infolge der dichten Wohn- und Siedlungsstruktur ein
entsprechend hoher Parkdruck vorhanden ist. Der begrenzte Parkraum reicht an
sich schon für die Anwohner und deren Besucher kaum aus, zumal viele Haushalte
auch über mehrere Fahrzeuge verfügen. Weiterhin kann nicht ausgeschlossen
werden, dass die Parkmöglichkeiten durch Mitarbeiter von in der Umgebung
ansässigen Unternehmen sowie Bewohnern und Besuchern des angrenzenden
Parkraumbewirtschaftungsgebiets als kostenloser Parkplatz in Anspruch genommen
werden.
3.2 Lösungsvorschlag
Aufgrund der
Beschwerden wäre die Einrichtung eines weiteren Bewohnerparkgebietes zur
langfristigen Lösung der bestehenden Verkehrs- und Parkprobleme denkbar.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften, wonach die Ausdehnung eines
Bewohnerparkgebietes max. 1.000 m betragen darf, kommt lediglich die
Einrichtung eines neuen Bewohnerparkgebietes und nicht eine Erweiterung des
bestehenden Bewohnerparkgebietes in Betracht. Dieses Bewohnerparkgebiet sollte
das gesamte Wohngebiet zwischen Robert-Blum-Straße, Robert-Koch-Straße und
Neustadtstraße umfassen (siehe Anlage 2).
Die Markierung von
Stellplätzen im Sinne der Straßenverkehrsordnung und den vorgeschriebenen
durchschnittlichen Größen eines Stellplatzes und unter Berücksichtigung der
örtlichen Straßenbreiten im Wohngebiet würde zu einem umfangreichen Wegfall von
aktuell genutzten Parkmöglichkeiten führen, welches nicht im Interesse der
Anwohner liegt. Dementsprechend sollte das Bewohnerparkgebiet mittels einer
sogenannten „Positivbeschilderung“ (VZ 314.1 Parkraumbewirtschaftungszone) ohne
Parkplatzmarkierungen ausgewiesen werden.
Die Bewohnerparkregelung in dem Wohngebiet sollte in dem Zeitraum
- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 21:00 Uhr,
- samstags von 8:00 Uhr bis 13:00 Uhr,
eingeführt werden. Anwohner erhalten die Möglichkeit, in diesem Gebiet
mit dem zu erteilenden Bewohnerparkausweis (aktuelle Jahresgebühr: 30,70 €)
zu parken. Außerhalb der zuvor genannten Zeiten wäre das Parken, wie in
angrenzenden Parkgebieten auch, für Jedermann kostenlos möglich.
In diesem
Zusammenhang wäre es sinnvoll, die betroffenen Straßen als sogenanntes Mischgebiet
auszuweisen, in welcher das Parken mit Parkscheibe für max. 2 Stunden
sowie Bewohnerparken gestattet ist. Im
Zuge dieser Regelung dürfen Langzeitparker ohne Bewohnerparkausweis ihr
Fahrzeug dort nicht mehr abstellen; Besuchern und Kurzzeitparkern wäre das
Parken jedoch für zwei Stunden gestattet.
Nach Einführung der vorgeschlagenen Bewohnerparkregelung sollte das
Wohngebiet für einen Zeitraum von zwei Jahren beobachtet werden. Wenn sich in
der Entwicklung dieses Parkraumbewirtschaftungsgebietes ein Änderungsbedarf
ergibt, kann die Parkregelung den Erfordernissen angepasst werden.
3.3 Finanzielle Auswirkungen
Die Kosten für die Beschilderung sind derzeit nur schwer kalkulierbar. Es ist aufgrund der Größe des Gebiets von Kosten in Höhe von ca. 2.500 € auszugehen. Weiterhin ist für die Beantragung zur Erstellung von Bewohnerparkausweisen und der damit verbundenen Einrichtung eines neuen Bewohnerparkbezirks eine EDV-technische Anpassung in Höhe von ca. 10.000 € notwendig. Im Hinblick auf die Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung durch das Wohngebiet „Am Rosenhügel“ ist eine Personalaufstockung erforderlich, um die Verwirklichung der damit einhergehenden Aufgaben zu gewährleisten.
Zur Aufrechterhaltung einer hinreichenden Überwachung der Parkraumbewirtschaftungsgebiete wäre die Einrichtung von 1 x ½ -Vollzeitstelle (Kosten ca. 33.270 € jährlich) für die Überwachung des ruhenden Verkehrs notwendig. Im Zuge der Stadtteilüberwachung wird das Ziel verfolgt, durch regelmäßige bedarfsorientierte Präsenz auf niedrigem Niveau sowohl in den Innenstadtbereichen als auch in den Außenbezirken oder bei Sonderveranstaltungen langfristig und dauerhaft die „Bereitschaft“ zum Falschparken gering zu halten. Eine Aufrechterhaltung der vielfältigen Aufgaben der Ermittler ist ohne die Personalaufstockung nur sehr eingeschränkt möglich. Bei positiver Beschlussfassung zur Einführung der Bewohnerparkregelung im Bereich „Ruhlach“ sollte hier die Einstellung von zusätzlichem Überwachungspersonal zunächst zurückgestellt werden und die Entwicklung des Parkverhaltens abgewartet werden.
In diesem Zusammenhang ist ebenfalls eine Personalaufstockung um eine 0,1-Vollzeitstelle (Kosten ca. 6.654 € jährlich) zur Bearbeitung der Bewohnerparkausweise nötig, zumal die Beantragung von Bewohnerparkausweisen in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen ist, sodass eine zeitnahe Bearbeitung bei der Einrichtung weiterer Bewohnerparkgebiete ohne Personalaufstockung nicht gewährleistet werden kann. Da die Verwaltung aktuell den möglichen Einsatz eines neuen EDV-Verfahrens mit einer für den Bürger servicefreundlichen Software prüft, über die Anträge ggfs online beantragt und bearbeitet werden können, sollte der Personalmehrbedarf zunächst befristet für 2 Jahre anerkannt werden und anschließend über den tatsächlichen Bedarf entschieden werden.
Die Berechnung des zusätzlichen Personalbedarfs orientiert sich an einer Auswertung der bisherigen Fallzahlen der ausgestellten Bewohnerparkausweise und ist unter Berücksichtigung des Arbeitsaufkommens erforderlich. Derzeit sind in dem Siedlungsgebiet 151 Fahrzeuge zugelassen. In der Regel ist davon auszugehen, dass insgesamt für alle in der Siedlung angemeldeten Fahrzeuge ein Bewohnerparkausweis beantragt wird. Dies würde Einnahmen von ca. 4.636 € jährlich bedeuten.
Anlage 1: Bewohnerparkgebiet Alte
Ruhlach / Wiembachallee
Anlage 2: Bewohnerparkgebiet Am
Rosenhügel
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Franzkowski, FB 36, 406 - 3680
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Änderung der Parkraumbewirtschaftung in Opladen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
36000230012006 - 782700 - Verkehrsschilder u. Zusatzschilder,
36000230022001 - 782600 - Anschaffung von Parkscheinautomaten.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
1. Umwandlung der Gartenstraße zwischen Steinstraße und Münzstraße in ein Mischgebiet mit Parkscheinregelung.
Kosten:
Beschilderung ca. 400 €,
Neuanschaffung eines Parkscheinautomaten ca. 5.000 €.
Einnahmen:
Zusätzliche Parkgebühren p. a. ca. 20.000 €.
2. Einführung einer Bewohnerparkregelung „Alte Ruhlach/Wiembachallee“.
Kosten:
Markierung und Beschilderung ca. 10.000 €,
Neuanschaffung eines Parkscheinautomaten ca. 5.000 €,
EDV-technische Anpassung ca. 10.000 €.
Zusätzlicher Personalbedarf:
Überwachung des ruhenden Verkehrs jährlich ca. 33.270 €
(1/2-Vollzeitstelle),
Innendienst (Bearbeitung Bewohnerparkausweise) jährlich ca. 16.635 €
(1/4-Vollzeitstelle).
Einnahmen:
Bewohnerparkausweise (30,70 € x 521 Kfz) ca. 15.995 € p. a.
Zusätzliche Parkgebühren ca. 42.000 €.
3. Einführung einer Bewohnerparkregelung im Siedlungsgebiet „Am Rosenhügel“
Kosten:
Beschilderung ca. 2.500 €.
EDV-technische Anpassung ca. 10.000 €.
Zusätzlicher Personalbedarf:
Überwachung des ruhenden Verkehrs jährlich ca. 33.270 €
(1/2-Vollzeitstelle),
Innendienst (Bearbeitung Bewohnerparkausweise) jährlich ca. 6.654 €
(1/10-Vollzeitstelle).
Einnahmen:
Bewohnerparkausweise (30,70 € x 151 Kfz) ca. 4.636 € p. a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
FB 36 - Herr Emme, Tel. 0214/406-3615.
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |