Betreff
Ausbau Kreisverkehrsplatz Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße
Vorlage
2018/2182
Aktenzeichen
660-ws
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung eines einspurigen Kreisverkehrs mit einem zusätzlichem Bypass Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße-Ost gemäß Variante 2 aus Vorlage Nr. 2016/0975 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Deppe

Begründung:

 

Ausgangslage

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 16.10.2017 die Vorlage Nr. 2017/1766 „Kreisverkehr Stauffenbergstraße - Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung“ beschlossen und damit die Verwaltung beauftragt, die Planung eines einspurigen Kreisverkehrs mit zusätzlichem Bypass Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße-Ost (Variante 2 aus Vorlage Nr. 2016/0975) in das Arbeitsprogramm 2017/2018 aufzunehmen. Im Vorfeld dieser Entscheidung wurden mehrere Varianten eines Kreisverkehrs im Rahmen eines umfangreichen, durch ein Ing.-Büro erstellten Verkehrsgutachtens, im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit und auf die Auswirkungen auf die Nachbarknoten untersucht. Grundlage dieser Untersuchung waren sowohl umfangreiche Verkehrszählungen und Staulängenerfassungen als auch die Berücksichtigung der allgemeinen Verkehrsentwicklung in Opladen, bezogen auf das Prognosejahr 2025.

 

Dieses Verkehrsgutachten war Bestandteil der oben erwähnten Vorlage, sodass bzgl. der Entscheidungsfindung für die Variante 2 und den allgemeinen Informationen hinsichtlich der Verkehrssituation hierauf verwiesen wird.

 

Planung des Kreisverkehrs

 

Die Festlegung der Planungsparameter erfolgt auf der Grundlage des Merkblattes für die Anlage von Kreisverkehren als einspuriger Kreisverkehr mit 30 Metern Außendurchmesser. Der geplante Kreisverkehr besitzt somit einspurige Zu- und Ausfahrten. Der Kreismittelpunkt wird durch die Anpassung der Kreisgeometrie um ca. 6 m nach Südwesten verschoben, um fahrdynamische Verbesserungen bei der Befahrung zu erzielen. Die provisorischen Markierungen werden durch bauliche Elemente ersetzt, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen. Der vorhandene Bypass Rennbaumstraße-West/Stauffenbergstraße bleibt erhalten.

 

An der südöstlichen Seite wird ein zweiter Bypass für die Verkehrsbeziehung Stauffenbergstraße/Rennbaumstraße-Ost hergestellt. Hierdurch ist für Fußgänger und Radfahrer eine zusätzliche Überquerungshilfe auf der Rennbaumstraße-Ost erforderlich. Durch den zusätzlichen Bypass wird sich der morgendliche Rückstau auf der Stauffenbergstraße reduzieren, da ca.  des zufließenden Verkehrs in Richtung Rennbaumstraße Ost (Burscheid) fährt. Somit kann die Dosierungsanlage auf den reduzierten Rückstau angepasst und durch Verlängerung der Rotzeit eine verbesserte Leistungsfähigkeit für die Zufahrt Rennbaumstraße-Ost erzielt werden, da größere Zeitlücken für die einfahrenden Fahrzeuge zur Verfügung stehen. Die Dosierungsanlage wird als ortsfeste lichtsignalgeregelte Rot-/Dunkelanlage installiert.

 

Die Kreisgeometrie ist so gewählt, dass Fahrzeuge aller Art den Kreis mit mäßiger Geschwindigkeit ungehindert durchfahren können. Die Kreiszufahrten haben eine Breite von 3,75 m und die Kreisausfahrten bis zu 4,00 m. Zur Verbesserung der Erkennbarkeit wird die Kreisinsel mit sogenannten F-Borden (abgeschrägten Borden) mit reflektierender Beschichtung ausgebildet. Die Planung sieht eine Kreisfahrbahn von 8 Metern vor, die sich in einen 5,50 m breiten Außen- und 2,50 m breiten Innenring gliedert. Die Trennung erfolgt durch einen markierten Breitstrich (weiß), der im Bedarfsfall von großen Fahrzeugen überfahren werden kann. Die geplanten Straßenzüge der zulaufenden Äste werden aus Gründen der Verkehrssicherheit soweit möglich radial auf den Kreismittelpunkt zugeführt.

 

Die Radverkehrsführung wird aus sämtlichen Richtungen in ausreichendem Abstand vor dem Knotenpunkt über baulich ausgebildete Rampen vom Fahrbahnniveau auf Gehwegniveau geführt. Im Bereich des Kreisverkehrs erfolgt die Führung umlaufend durch einen von der Kreisfahrbahn abgesetzten, getrennten Rad-/Gehwegstreifen. Dieser wird durch einen umlaufenden Sicherheitsstreifen zur Kreisfahrbahn hin baulich getrennt.

 

An sämtlichen Ästen der Kreisverkehrsanlage erfolgt die Querung des Rad- und Fußverkehrs durch baulich ausgebildete Fahrbahnteiler. Die Kennzeichnung der Furten und Zebrastreifen für den querenden Rad- und Fußgängerverkehr erfolgt durch Markierung und Beschilderung der StVO. Für die fußläufige Sicherung des Außengeländes der Kindertagessstätte „Buddelkiste“ bleibt die Wegeführung zwischen Gehweg und Radweg im Verlauf der Rennbaumstraße (Ost) durch ein vorhandenes Füllstabgeländer im Sicherheitsstreifen gesichert.

 

Begrünung

 

Der vorhandene Baum in der Kreisinsel des Kreisverkehrsplatzes muss aufgrund der Verschiebung der Mittelinsel versetzt werden. Hierfür wird in Absprache mit dem Fachbereich Stadtgrün der Straßenbaum im Umfeld zwischengelagert und nach Fertigstellung der Baumaßnahme in der neuen Kreisinsel neu gepflanzt. Die Kreisinsel wird durch einen leicht erhabenen Erdhügel (+30 cm) ausgebildet, der zum Kreismittelpunkt ansteigt. Für eine künftige Nutzung der Kreisinsel sind zwei Schutzrohrleitungen für Strom und Wasser geplant. Weiterhin wird die Kreisinsel durch einen gepflasterten Innenring umgeben, der zur Erleichterung von Unterhaltungsarbeiten der Begrünung dient. Die geplanten Maßnahmen der Begrünung sehen sechs weitere Baumstandorte und Grünflächen mit Niedrigbewuchs zur Betonung des räumlichen Erscheinungsbildes vor.

 

Beleuchtung

 

Die Straßenbeleuchtung erfolgt nach dem Stand der Technik mit Standardleuchten mit LED-Aufsatz. Zur Betonung der Kreisgeometrie sind an den vier Ästen der Kreisanlage Einzelleuchten mit Doppelausleger geplant. Die Ausleuchtung an den Querungen des Fuß- und Radverkehrs erfolgt nach der Beleuchtungsrichtlinie der R-FGÜ 2001.

 

Ing.- Bauwerk Durchlass „Wiembach“

 

Das Durchlassbauwerk „Wiembach“ bleibt in seiner Lage und in der Höhe unberührt. Hierfür wurden die Zwangspunkte des Bauwerks am Ober- und Unterstrom bei der Planung berücksichtigt. Die Abdichtungs-/Isolierarbeiten an der Oberfläche des Konstruktionsbauwerks innerhalb der Kreisfahrbahn erfolgen - sofern erforderlich - in Abstimmung mit den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL).

 

ÖPNV/Bushaltestelle „Talstraße“

 

Bei der Haltestelle „Talstraße“, die westlich des Kreisverkehrs gelegen ist, handelt es sich im Wesentlichen um eine Aussteigerhaltestelle mit überwiegend Schülerverkehr der nahe gelegenen Marienschule Opladen, der Theodor-Heuss-Realschule und des Berufskollegs Opladen. Der Schülerverkehr zum Berufskolleg Opladen überquert von der Bushaltestelle kommend den Kreisverkehr, sodass in der Morgenspitze der wartepflichtige Kfz-Verkehr hiervon beeinflusst ist. Eine Verlegung der Haltestelle in Richtung des Berufskollegs würde allerdings keine andere Situation hervorrufen, da nunmehr der Schülerverkehr zur Marienschule Opladen und zur Theodor-Heuss-Realschule den Kreisverkehr überqueren würde. Da zudem der derzeitige Standort der Haltestelle eine gute Andienung für alle drei Schulen gewährleistet, soll dieser beibehalten bleiben.

 

Grunderwerb

 

Für den Ausbau der Kreisanlage sind in einem Teilbereich des südöstlichen Quadranten des Kreisverkehrs (ehemaliges Autohaus) Flächen für den Straßenbau zu erwerben.

 

Planungsrecht

 

Die für den Ausbau des Kreisverkehrs benötigten Flächen befinden sich innerhalb des Bebauungsplans Nr. 221/II „Opladen - Kreisverkehr Rennbaumstraße/Stauffenbergstraße“, für den in der Sitzung des Rates vom 02.05.2016 die Satzung für eine Veränderungssperre beschlossen wurde (Vorlage Nr. 2016/1053). In der Sitzung des Rates am 26.02.2018 wurde die Verlängerung der Veränderungssperre beschlossen (Vorlage Nr. 2018/2060).

 

Haushaltstechnische Belange

 

Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 950.000 €. Für das Vorhaben wird vorbehaltlich der Beschlussfassung dieser Vorlage ein Zuschussantrag bei der Bezirksregierung Köln gestellt. Nach den Richtlinien des kommunalen Straßenbaus beträgt der Förderanteil zurzeit 60 % der zuwendungsfähigen Kosten.

 

Durchführungszeitraum

 

Mit der Umsetzung dieses Bauvorhabens kann vorbehaltlich der Beschlussfassung zum Bebauungsplan, des Bewilligungsbescheids der Bezirksregierung Köln, des Grunderwerbs und der haushaltsrechtlichen Genehmigung ab 2019 begonnen werden. Die Bauzeit beträgt ca. 10 Monate.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der Lageplan in der Anlage ist im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz/ FB 66 / 406 - 6613

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

„Öffentliche Verkehrsflächen“- Endausbau Kreisel Stauffenbergstraße - Nr.66721205051045

 

2018:                10.000 Euro

2019:                90.000 Euro

2020:              400.000 Euro

spät. Jahre:   500.000 Euro

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Abschreibung Restbuchwert für Altanlagen: ca. 47.000 €.

Aktivierung Anschaffungskosten: ca. 950.000 €, jährliche Abschreibung von ca. 27.000 €.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Fördermaßnahme FöRi-kom-Stra § 5 Kommunaler Straßenbau Bz. Köln.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111)

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]  

[ja] [nein]

   [ja] [nein]

[ja] [nein]