Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 08.03.2018 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Rainer Schwarz als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum Vorsitzenden des Vorstandes für die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2024.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen genehmigt die vom Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen am 08.03.2018 vorgenommene Wiederbestellung des Herrn Markus Grawe als ordentliches Mitglied des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen bei gleichzeitiger Berufung zum stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes für die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2024.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Der Verwaltungsrat
der Sparkasse Leverkusen hat mit Beschluss vom 08.03.2018 Herrn Rainer Schwarz
und Herrn Markus Grawe für die Zeit vom 01.02.2019 bis zum 31.01.2024 zu
Mitgliedern des Vorstandes der Sparkasse Leverkusen wiederbestellt. Dabei wurde
gleichzeitig Herr Rainer Schwarz zum Vorsitzenden und Herr Markus Grawe zum
stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstandes berufen.
Gem. § 8 Abs. 2 Buchstabe e) des
Sparkassengesetzes NRW bedarf der Beschluss des Verwaltungsrates über die Wiederbestellung
von Mitgliedern des Vorstandes der Genehmigung durch den Rat der Stadt.
Der derzeit gültige Vertrag mit Herrn Schwarz
endet am 31.01.2019. Der derzeit gültige Vertrag mit Herrn Grawe endet am 31.12.2019.
Herr Grawe hat eine Niederlegungserklärung unterzeichnet, die eine neue
Vertragslaufzeit ab dem 01.02.2019 ermöglicht. Somit enden die
Wiederbestellungen beider Vorstandsmitglieder am gleichen Tag (31.01.2024).
Der Bestellungszeitraum von fünf Jahren ergibt sich aus § 19 Abs. 2 und Abs. 4 des Sparkassengesetzes NRW.