Beschlussentwurf:
Der Verein „Leverkusener Bildungs-Center e. V.“ wird als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 KJHG in Verbindung mit § 25 AG KJHG unbefristet öffentlich anerkannt.
gezeichnet:
In Vertretung
Adomat
Begründung:
Der Leverkusener Bildungs-Center e. V. wurde in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 16.04.2015 zunächst vorläufig anerkannt.
Mit Schreiben vom 23.03.2018 (s. Anlage 1) beantragt der o. g. Verein die unbefristete Anerkennung und legt einen Tätigkeitsbericht über die bisher geleistete Jugendarbeit (s. Anlage 2) vor.
Da der Verein die Voraussetzungen des § 75 (1) KJHG erfüllt, wird eine Anerkennung seitens der Verwaltung befürwortet. Es wird daher vorgeschlagen, wie im Beschlussentwurf aufgeführt zu verfahren.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in: Frau Schlösser/
Fachbereich 51-514/ Telefon: 406 - 5190
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Endgültige Anerkennung „Leverkusener Bildungs-Center e. V.“.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Entfällt.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
Entfällt.
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Keine.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |