Betreff
Wiederwahl der Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk VII (Opladen-Ost, Quettingen)
Vorlage
2018/2214
Aktenzeichen
30-304-rü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Als Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk VII der Stadt Leverkusen wird Frau

Birgit Kunel, Bürgerbuschweg 100, 51381 Leverkusen, wiedergewählt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

(i. V. des Beigeordneten für Finanzen, Recht und Ordnung)

 

Begründung:

 

Die Amtszeit der Schiedsperson Frau Birgit Kunel endete am 12.12.2017. Über die Besetzung der Schiedspersonenstelle ist daher erneut zu entscheiden.

 

Frau Kunel hat erklärt, dass sie im Falle ihrer Wiederwahl bereit ist, das Amt weitere 5 Jahre auszuüben.

 

Ein Wechsel in der Schiedsperson liegt nicht im Interesse der Ausübung der Schiedsamtstätigkeit, die eine gründliche Einarbeitung und viel Gewandtheit und Umsicht erfordert. Diese Gründe sprechen für eine Wiederwahl.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Rütter, FB 30, Tel. 406 - 3091

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Es handelt sich um eine gesetzliche Pflichtaufgabe. Nach § 3 Schiedsamtsgesetz NRW (SchAG NRW) wählt der Rat oder die zuständige Bezirksvertretung die Schiedsperson. Gem. § 12 SchAG tragen die Gemeinden die Sachkosten (Mitgliedsbeiträge, Literatur, Lehrgänge, Vordrucke und sonstige Aufwendungen) des Schiedsamtes.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle: 300002050303

Produkt: 020503

Produktgruppe: 0205

Sachkonten: 544300 und 549900

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Sachkosten betragen ca. 1.600 € pro Jahr.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

siehe Pkt. B)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Amtszeit der bisherigen Schiedsperson, Frau Birgit Kunel, endete am 12.12.2017. Damit Frau Kunel ihre Aufgabe auch weiterhin erfüllen kann, ist angeraten, über die Besetzung der Schiedspersonenstelle noch in diesem Sitzungsturnus zu entscheiden.