Betreff
Aufnahme des Deutschen Kinderschutzbundes in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss
- Bürgerantrag vom 22.01.2018
Vorlage
2018/2218
Aktenzeichen
011-12-11-de
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden verweist den Antrag auf Aufnahme in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss des Deutschen Kinderschutzbundes als beratendes Mitglied zuständigkeitshalber in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 22.01.2018 (s. Anlage 1) beantragt die Vorsitzende des Deutschen Kinderschutzbundes, Ortsverband Leverkusen e. V., diesen als beratendes Mitglied in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufzunehmen.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die beratenden Mitglieder, die dem Kinder- und Jugendhilfeausschuss angehören, sind in § 4 Absatz 3 der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen abschließend aufgeführt. Um den Deutschen Kinderschutzbund in den Kinder- und Jugendhilfeausschuss aufzunehmen, ist eine Änderung der oben genannten Satzung notwendig.

 

Über die Änderung der Satzung für den Fachbereich Kinder und Jugend der Stadt Leverkusen muss der Kinder- und Jugendhilfeausschuss als zuständiges Gremium beraten. Sofern der Kinder- und Jugendhilfeausschuss eine Änderung der Satzung befürwortet, gibt er eine entsprechende Beschlussempfehlung an den Rat der Stadt Leverkusen. Der Rat entscheidet abschließend über die Änderung der Satzung.