Betreff
Busspur Rennbaumstraße
Vorlage
2018/2223
Aktenzeichen
sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung einer Busspur auf der Rennbaumstraße zwischen Elsbachstraße und Am Ehrenfriedhof wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe          

Begründung:

 

Ausgangssituation

Die Rennbaumstraße ist Ortsdurchfahrt der L 291 und im städtischen Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft. Aufgrund der hohen Verkehrsbelastung bildet sich vor dem Kreisverkehr Stauffenbergstraße vor allem in der morgendlichen Verkehrsspitzenstunde ein Rückstau, der vom Kreisverkehr zeitweise bis über die Einmündung Am Plattenbusch hinausreicht. Von diesem Stau sind auch die Buslinien 239/240 und 253 betroffen, die hierdurch den Fahrplan kaum einhalten können.

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen wurde in seiner Sitzung am 16.04.2018 der Antrag der CDU-Fraktion „Offensive LEV 2030! Mobilitätswende, aber wie?“, Nr. 2018/2196, beschlossen. Der Punkt 2 des Antrags lautet:

 

„Die Verwaltung zeigt auf, auf welchen Straßen neue Busspuren eingerichtet werden können und welche Konsequenzen das jeweils hat (Wegfall von Parkplätzen, Einschränkung des Individualverkehrs etc.), hierbei insbesondere die Burscheider Straße (Linie 239/240). Wichtig: Veränderungen sollten eine Verbesserung der Situation für Radfahrer beinhalten.“

 

Planung der Busspur

Aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme, die sich u. a. durch Stauerscheinungen und erhöhte Lärm- und Abgasemissionen auszeichnen, wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist auch die Attraktivierung und Förderung des ÖPNV in Leverkusen. Auch der Maßnahmenkatalog der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Luftreinhalteplanung sieht eine Förderung des ÖPNV vor (s. Vorlage Nr. 2017/1888).

 

Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung die Prüfung und die Bewertung einer Busspur in der Rennbaumstraße unter der o. g. neuen Prioritätensetzung vorgenommen. Die Einrichtung einer Busspur in diesem Bereich wurde auch mit der wupsi GmbH abgestimmt und findet deren volle Zustimmung. Für die Rennbaumstraße wird daher für den Abschnitt zwischen Elsbachstraße und Am Ehrenfriedhof, der einen Fahrbahnquerschnitt von ca. 11 m besitzt, folgende Aufteilung vorgeschlagen:

 

Zukünftige Fahrbahnaufteilung in Blickrichtung Burscheid von links nach rechts:

 

·      Busspur                                            3,25 m,

·      Fahrbahn                                         6,25 m,

·      Schutzstreifen für Radfahrer        1,50 m.

 

Da sich der Fahrbahnquerschnitt etwa 80 m östlich der Einmündung Am Ehrenfriedhof auf ca. 9 m reduziert, endet die Busspur in diesem Bereich, sodass die Fahrbahnaufteilung in Blickrichtung Burscheid folgendermaßen vorgesehen ist:

 

·      Schutzstreifen für Radfahrer        ca. 1,40 m,

·      Fahrbahn                                         ca. 6,25 m,

·      Schutzstreifen für Radfahrer        ca. 1,40 m.

 

Auf der Busspur soll auch das Radfahren erlaubt sein; da es sich um eine Gefällestrecke handelt, wird davon ausgegangen, dass hierbei keine Behinderungen für den Bus auftreten werden. Die wupsi GmbH ist mit dieser Freigabe für den Radverkehr ebenfalls einverstanden.

 

Durch die Einrichtung einer Busspur müssen die Seitenstreifen, die zurzeit sowohl auf der Nordseite als auch auf der Südseite zum Parken benutzt werden, entfallen. In den Abendstunden parken dort ca. 30 - 40 Fahrzeuge, tagsüber erheblich weniger. Die anliegenden Grundstücke besitzen überwiegend ausreichende Flächen für private Stellplätze, so dass die Anwohner in geringerem Maße vom Verlust von den öffentlichen Stellplätzen betroffen wären als Pendler und andere Parkplatzsuchende. Inwieweit sich Verdrängungseffekte in angrenzende Straßen ergeben, kann im Voraus nicht verlässlich beurteilt werden. Ggf. sind nach Umsetzung der Maßnahmen begleitende Maßnahmen erforderlich.

 

Um die Busspur möglichst nahe an die Einmündung Elsbachstraße heranzuführen, soll die für die Verkehrsbelange überdimensionierte Linksabbiegespur auf der Rennbaumstraße einige Meter verkürzt und die Überquerungshilfe entsprechend in Richtung Rennbaumstraße verschoben werden.

 

Vorbehaltlich der Beschlussfassung wird die Verwaltung die Weiterführung dieser Busspur bis zur Einmündung Am Plattenbusch überprüfen.

 

Umsetzung der Maßnahme

Voraussichtlich im Oktober 2018 wird vonseiten der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) die von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II am 30.11.2017 im Rahmen der Vorlage „Straßeninstandsetzungskonzept 2018“, Nr. 2017/1939 beschlossene Deckensanierung auf der Rennbaumstraße erfolgen. Im Rahmen dieser Maßnahme soll die entsprechende Fahrbahnaufteilung durch Markierung erfolgen; die Kosten werden durch die TBL getragen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Die aufgeführten
Anlagen sind im Ratsinformationssystem Session in farbiger und vergrößerter Darstellung einzusehen.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Schmitz / FB 66 / 406 - 6610

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Kostenträger: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

[ja]  

[ja]  

[ja]