Betreff
Besetzung der Organe von Unternehmen und Einrichtungen
Vorlage
2018/2224
Aktenzeichen
201-01-80-04-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat bestellt gem. § 113 Abs. 2 GO NRW sowie § 13 Abs. 7 des Gesetzes über den Wupperverband (WupperVG) nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wupperverbandes:

 

Ratsherrn Tim Feister.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 06.03.2018 teilt der Wupperverband mit, dass nach Ablauf der Amtszeit von fünf Jahren für die Delegierten der Verbandsversammlung eine Neukonstituierung der Verbandsversammlung erforderlich ist. Gem. § 12 Abs. 2 des WupperVG ist jedes Verbandsmitglied berechtigt, so viele Delegierte mit je einer Stimme in die Verbandsversammlung zu entsenden, wie es aufgrund seiner Jahresbeiträge an vollen Beitragseinheiten erreicht. Diese Beitragseinheit beträgt nach § 6 Abs. 2 der Satzung des Wupperverbandes ein Hundertstel der Summe aller zu berücksichtigenden Jahresbeiträge der Mitglieder und liegt nach Mitteilung des Wupperverbandes bei 888.703,00 €. Mit einem zu berücksichtigenden Beitrag in Höhe von 9.843.674,00 € erreicht die Stadt Leverkusen 11 Beitragseinheiten und ist berechtigt, 11 Delegierte – und damit eine/einen Delegierte/Delegierten mehr als bisher –  unmittelbar zu entsenden.

 

Für 10 Delegierte ist eine Neubestellung durch den Rat der Stadt Leverkusen nicht notwendig, da die städtischen Vertreter weiterhin als in die Verbandsversammlung entsandte Delegierte gelten und erst mit der Kommunalwahl im Jahr 2020 eine Neubestellung notwendig wird. Diese Vorgehensweise wurde bereits bei der Neukonstituierung der Verbandsversammlung im Jahr 2013 angewendet. Dabei handelt es sich um die folgenden Delegierten:

 

Bezirksvertreter Rainer Schiefer,

Bezirksvertreter Willi Baumhögger,

Bezirksvertreter Martin Krampf,

Bezirksvertreter Axel Zens,

Ratsherr Dirk Danlowski,

Ratsherr Karl Schweiger,

Bezirksvertreter Oliver Faber,

Herr Dietmar Geiser,

Herr Wolfgang Herwig,

Beigeordnete Andrea Deppe.

 

Die/der neu zu entsendende 11. Delegierte ist nach den Regelungen des § 113 Abs. 2 i. V. m. § 13 Abs. 7 WupperVG durch den Rat der Stadt Leverkusen zu bestellen.

 

Delegierter darf gem. § 13 Abs. 1 WupperVG nur sein, wer selbst Mitglied des Verbandes ist, wer bei dem Mitglied beruflich tätig ist, wer bei juristischen Personen vertretungsberechtigt ist oder den Organen eines Mitgliedes (Rat oder Bezirksvertretung) angehört. 

 

Nach den zu Beginn der Ratsperiode getroffenen Vereinbarungen zum einheitlichen Wahlvorschlag zur Besetzung von Ausschüssen und sonstigen Gremien fällt das Vorschlagsrecht für eine neue zusätzliche 11. Delegiertenposition der CDU-Fraktion zu. Diese schlägt aus ihren Reihen Ratsherrn Tim Feister zur Bestellung vor.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / Finanzen / 406 - 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

./.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

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[ja]   [nein]