Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die in der Anlage 1 beigefügte Neufassung der Gebührenordnung über die Inanspruchnahme von durch Parkscheinautomaten bewirtschafteten öffentlichen Stellplätzen im Stadtgebiet Leverkusen.
2. Der Rat beschließt die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch nach Anlage 3 sowie die vorübergehende Bewirtschaftung des Parkplatzes Stauffenbergstraße, bis dieser mit einer Parkpalette anderweitig genutzt wird.
3. Die notwendigen finanziellen Mittel sowie die personellen Ressourcen zur Umsetzung der Maßnahmen werden bereitgestellt und ebenso wie die Einnahmen entsprechend etatisiert.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach
Begründung:
Auf die umfassende Darstellung des Sachverhalts bzw. der Problemlagen in Vorlage Nr. 2017/1925 vom 10.11.2017 sowie der dort aufgezeigten Lösungsansätze wird Bezug genommen. Sie sind bis auf folgende Abweichungen Bestandteil dieser Vorlage, wobei die finanziellen Auswirkungen der hier aufgeführten Änderungen in der „Schnellübersicht über finanzielle Auswirkungen“ - Seite 2 dieser Vorlage - dargestellt werden:
1.
Parkgebühren:
Hinsichtlich der zukünftigen Parkgebühren wird vorgeschlagen, nicht wie ursprünglich vorgesehen, nur 2 Zonen mit unterschiedlichen Parkgebühren einzuführen, sondern eine dritte Zone mit, gegenüber der Wiesdorfer Innenstadtzone 1, reduzierten Parkgebühren für die Innenstadtbereiche von Opladen und Schlebusch vorzusehen, die dann allerdings keine weitere Unterscheidung in der Höhe der Parkgebühren in diesen beiden Zentren vorsieht.
Damit wird dem unterschiedlichen Angebot in den jeweiligen Zentren Rechnung getragen.
In Zone 1 (Innenstadt Wiesdorf) soll die Parkgebühr zukünftig
- je angefangene 20 Minuten (= Mindestparkzeit) 0,50 €, danach
- je 4 Minuten 0,10 €
betragen. Die Parkgebühr beträgt damit 1,50 €/Stunde.
In Zone 2 (Innenstadt Opladen und Schlebusch) soll die Parkgebühr zukünftig
- je angefangene 20 Minuten 0,40 €, danach
- je 5 Minuten 0,10 €
betragen. Die Parkgebühr beträgt damit 1,20 €/Stunde.
Für Zone 3 (mit Parkscheinautomaten bewirtschaftete Bereiche außerhalb der Innenstadtlagen) soll eine Parkgebühr in Höhe von
- je angefangene ½ Stunde (= Mindestparkzeit) = 0,50 €, danach
- je 30 Minuten 0,50 € bzw.
- je 6 Minuten 0,10 €
erhoben werden. Die Parkgebühr liegt damit für 1 Stunde bei 1,00 €.
An den gebührenfreien Parkregelungen für Carsharing- und E-Fahrzeuge für 2 Stunden unter Auslage der Parkscheibe soll zur Förderung der zukünftigen Mobilität im Stadtgebiet festgehalten werden (siehe Ziff. 1.2 und 1.3 der Ursprungsvorlage).
Ein 20 Cent-Parkschein wird stadtweit nicht eingeführt.
Diese Regelungen sind Bestandteil der in Anlage 1 beigefügten Neufassung der Parkgebührenordnung. Aufgrund der erforderlichen Beschaffungs- und Installationsmaßnahmen tritt die Gebührenordnung erst zum 15.10.2018 in Kraft.
2.
Bewirtschaftung des Parkplatzes an der
Stauffenbergstraße:
An der Bewirtschaftung des Parkplatzes wird bis zur Realisierung des Ratsbeschlusses vom 07.05.2018 zur Nutzung der Parkfläche mit einer Parkpalette festgehalten. Aufgrund der Lage des Parkplatzes außerhalb des eigentlichen Innenstadtbereichs erfolgt die Erhebung der Parkgebühren nach den Gebührentarifen der Zone 3 (0,50 €/ ½ Stunde), wobei ein Tagesticket für 3,00 € sowie ein Wochenparkticket für 12,00 € eingeführt wird. Die Bewirtschaftung mit Dauermietern (30,00 €/mtl.) soll zunächst auf 1/3 der Gesamtparkfläche begrenzt werden, kann aber sukzessive bedarfsorientiert bis auf 2/3 ausgeweitet werden.
3.
Erweiterung der Parkraumbewirtschaftung in
Schlebusch:
Abweichend von der Ursprungsvorlage wird vorgeschlagen, die beiden Parkbereiche auf dem Marktplatz lediglich mit einer Parkscheibenregelung zu bewirtschaften. Zudem soll es den Bewohnern erlaubt sein, ihr Fahrzeug dort mit einem Bewohnerparkausweis zu parken. Mit dieser Regelung soll ein Dauerparken auf dem Marktplatz verhindert werden, gleichzeitig aber durch die dadurch entstehenden freien Stellflächen der Parksuchverkehr gegenüber den heutigen Verhältnissen deutlich reduziert werden. Sofern diese Maßnahme ihre Wirkung verfehlt, kann zu einem späteren Zeitpunkt über eine Veränderung der Bewirtschaftung erneut entschieden werden.
Das Gesamtgebiet sowie die Bewirtschaftungsmodalitäten ergeben sich für die einzelnen Straßen aus Anlage 3.
Die Parkraumbewirtschaftung sowie die Bewohnerparkregelung nach Anlage 3 sollen
- montags bis freitags von 8:00 Uhr bis 19:00 Uhr sowie
- samstags von 8:00 bis 13:00 Uhr
gelten.
Durch den Wegfall der Bewirtschaftung des Marktplatzes mit Parkscheinen reduzieren sich die Mehreinnahmen deutlich. Auf eine Überwachung des Parkverhaltens kann aber dennoch nicht verzichtet werden. Dies ist mit dem vorhandenen Personal und vor dem Hintergrund der Größe des neuen Bewirtschaftungsgebietes ohne zusätzliches Personal nicht zu leisten. Erforderlich sind für die Überwachung erfahrungsgemäß 3 zusätzliche ½ -VZ-Kräfte. Mangels entsprechender Kennzahlen sollen zunächst befristet für zwei Jahre zwei zusätzliche ½-VZ-Kräfte eingestellt werden. Sollte dies nach den Erfahrungen nicht ausreichend sein, so kann das Überwachungspersonal ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt aufgestockt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Samusch, FB 36, Tel. 3640
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Neufassung der Parkgebührenordnung sowie Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Schlebusch
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Die finanziellen Auswirkungen stellen sich aufgrund der geänderten Faktoren nunmehr wie folgt dar:
-
Einnahmen – jährlich wiederkehrend:
· Bewohnerparkausweise 45.000 €
· Parkgebühren Schlebusch 40.000 €
· Erhöhung Parkgebühren 300.000 €
· Parkplatz Stauffenbergstraße 25.000 €
- Ausgaben – einmalig:
· Aufkleber Parkscheinautomaten 1.000 €
· Umrüstung Parkscheinautomaten 33.000 €
· Anpassung EDV-Verfahren 10.000 €
· Anschaffung Parkscheinautomaten 30.000 €
- Ausgaben – jährlich wiederkehrend:
· ¾-VZ Sachbearbeitung E 6 55.710 €
· 2 x ½ Ermittler/in E 5 66.540 €
· Porto- und Vordruckkosten 3.000 €
· Unterhaltung Parkscheinautomaten 4.500 €
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Die Refinanzierung der notwendigen Ausgaben ist durch die zu erwartenden Mehreinnahmen gegeben. Hierbei wurde noch nicht berücksichtigt, dass sich die Personalkosten der Ermittlungskräfte durch die zusätzlichen Einnahmen aufgrund ausgesprochener Verwarnungen decken.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |