Betreff
Erteilung von Weisungen gemäß § 113 Abs.1 GO NRW; Abberufung sowie Neubestellung eines Geschäftsführers der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH (EVL)
Vorlage
2018/2245
Aktenzeichen
201-01-02-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt gem. § 113 Abs. 1 GO NRW den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der Energieversorgung Leverkusen Verwaltungs- und Beteiligungs GmbH die Weisung,

 

1. Herrn Rolf Menzel als Geschäftsführer der EVL mit Ablauf des 31.12.2018 abzuberufen und

 

2. Herrn / Frau____________________ mit Wirkung vom 01.01.2019 zum Geschäftsführer der EVL zu bestellen und mit ihm / ihr einen entsprechenden Dienstvertrag abzuschließen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Herr Rolf Menzel hat mit Schreiben vom 30.01.2018 die Geschäftsführung der EVL zum 31.12.2018 niedergelegt. Daher ist der Wechsel in der Geschäftsführung der EVL vorzunehmen.

 

Das Vorschlagsrecht für die Besetzung der Nachfolge von Herrn Menzel liegt aufseiten der Stadt Leverkusen. Dieses Recht basiert auf einer Konsortialvereinbarung zwischen der Stadt Leverkusen und RWE vom 25.10.1976, deren Wirkung im Rahmen der Anteilsübertragung auf die damalige GEW RheinEnergie AG (jetzt RheinEnergie AG) fortgeschrieben wurde. Die Vereinbarung eines Vorschlagsrechtes findet sich auch in § 10 des Gesellschaftsvertrages.

 

Die Bestellung und Abberufung der Geschäftsführer sowie die Festsetzung deren Anstellungsbedingungen obliegt gem. § 8 Buchstabe n) des Gesellschaftsvertrags der Gesellschafterversammlung.

 

Die Stadt Leverkusen schlägt Herrn / Frau _____________________ zur Nachfolge von Herrn Menzel vor.

 

Die Gesellschafterversammlung hat einstimmig entschieden, dass die Entscheidungsvorbereitung für Aufsichtsrat und Gesellschafter durch eine Personalauswahlkommission erfolgen soll, die aus den Vertretern der Gesellschafterversammlung besteht und um die städtischen Mitglieder des Aufsichtsrates ergänzt wird.

 

Auf Vorschlag des EVL-Aufsichtsratsvorsitzenden Norbert Graefrath, Vorstandsmitglied und Arbeitsdirektor der RheinEnergie AG, sowie des stellvertretenden Vorsitzenden des EVL-Aufsichtsrates, Leverkusens Oberbürgermeister Uwe Richrath, wurde eine externe Personalberatung für die Kandidatensuche eingeschaltet, um der Personalauswahlkommission auf der Grundlage des erstellten Anforderungsprofils geeignete Bewerbervorschläge zu unterbreiten und so die Qualität des Nachbesetzungsverfahren sicherzustellen.

 

Die Personalberatung hat die Stelle, wie in der Energiewirtschaft üblich, entsprechend extern ausgeschrieben, darüber hinaus auch eine Direktansprache von Kandidaten vorgenommen. Aus rund 100 Bewerberinnen und Bewerbern wurde eine Vorauswahl getroffen und letztlich der Kommission geeignete Kandidaten vorgeschlagen, die sich am 12. Juni 2018 persönlich der Personalauswahlkommission vorgestellt haben. Auf der Grundlage dieser Vorstellungsgespräche wurde entschieden, mit zwei Bewerbern eine weitere Vorstellungsrunde am 4. Juli 2018 durchzuführen, um die finale Entscheidung der Personalauswahlkommission zu fällen.

 

Das Ergebnis wird zur Ratssitzung bekannt gegeben.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2018/2245

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Thiele / Fachbereich Finanzen / 406 - 2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

entfällt

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

entfällt

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]