Betreff
Jahresabschluss 2017 der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH und Entlastung
- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Vorlage
2018/2247
Aktenzeichen
201-01-05-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der JOB Service Beschäftigungsförderung Leverkusen gGmbH (JSL) gemäß § 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:

 

1. Den Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 4.471.514,09 € und einem Jahresüberschuss von 38.847,30 € festzustellen,

 

2. den Lagebericht 2017 zu genehmigen,

 

3. den Jahresüberschuss von 38.847,30 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

4. der Geschäftsführung der JSL für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Jahresabschluss 2017 der JSL wurde auftragsgemäß von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CURACON GmbH geprüft und hat unter dem Datum vom 21.03.2018 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erhalten.

 

Die Beschlussfassung und Zustimmung über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines Verlustes sowie die Entlastung des Geschäftsführers, die gemäß § 12 Buchstaben h) und i) des Gesellschaftsvertrages der JSL der Gesellschafterversammlung unterliegen, erfolgte in der Sitzung der Gesellschafterversammlung am 18.04.2018. Die vom Rat bestellten Vertreter in der Gesellschafterversammlung handelten dabei gem. § 8 des Gesellschaftsvertrages einheitlich, vorbehaltlich eines entsprechenden Weisungsbeschlusses des Rates.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Umsatzerlöse aus dem eigenen Bereich erhöhten sich von 8.307 T€ um 418 T€ auf 8.725 T€. Somit ergibt sich ein Anteil der Umsatzerlöse an den Gesamterlösen i. H. v. 99,01 % gegenüber 99,91 % im Jahr 2016. Die in Förderprogrammen geforderten Eigenmittel blieben gegenüber 1,8 % in 2016 mit 1,7 % in 2017 nahezu unverändert.

 

Die Entwicklung der Umsatzerlöse aus den JSL-eigenen Beschäftigungsprojekten stellt sich wie folgt dar:

 

 

Jahr 2015

Jahr 2016

Jahr

2017

Veränderung Vorjahr

JOB Service Team

1.215 T€

1.231 T€

1.369 T€

+138 T€

Übergangswohnheime

1.246 T€

1.109 T€

956 T€

-153 T€

Service

78 T€

189 T€

204 T€

+15 T€

Betriebsführung Villa Wuppermann

73 T€

74 T€

81 T€

+7 T€

Übrige

16 T€

15 T€

60 T€

+45 T€

Beschäftigungsprojekte

2.628 T€

2.618 T€

2.670 T€

+52 T€

 

 

 

 

 

Personalgestellung AGL

2.526 T€

2.426 T€

2.124 T€

-302 T€

Personalgestellung KITA

683 T€

323 T€

291 T€

-32 T€

Arbeitnehmerüberlassung/Wahlhelfer

 

 

130 T€

+130 T€

Personalgestellung AGL/Stadt

3.209 T€

2.749 T€

2.545 T€

-204 T€

 

 

 

 

 

B&T

575 T€

567 T€

562 T€

-5 T€

Kurse

197 T€

316 T€

421 T€

+105 T€

Erlöse SGB II

1.523 T€

2.053 T€

2.521 T€

+468 T€

Erlöse aus Förderkulissen

2.295 T€

2.936 T€

3.504  T€

+568 T€

 

 

 

 

 

Vermietung und Verpachtung

 

4 T€

6 T€

+2 T€

Übrige Umsatzerlöse

 

4 T€

6 T€

+2 T€

 

 

 

 

 

SUMME:

8.132 T€

8.307 T€

8.725 T€

+418 T€

 

Den höheren Umsatzerlösen standen Steigerungen beim Personalaufwand von 6.522 T€ in 2016 um 386 T€ auf 6.908 T€ in 2016 sowie bei den sonstigen betrieblichen Aufwendungen von 1.214 T€ in 2016 um 114 T€ auf 1.328 T€ in 2017 gegenüber. Der Materialaufwand verminderte sich gegenüber 486 T€ in 2016 um 90 T€ auf 396 T€ in 2017. Die Minderung steht im Zusammenhang mit dem gesunkenen Materialbedarf für die Ausstattung der Übergangswohnheime für Flüchtlinge.

 

Bei Gesamtaufwendungen i. H. v. 8.773 T€ und Gesamterträgen i. H. v. 8.812 T€ konnte das angestrebte Jahresergebnis mit 39 T€ (Vorjahr: 2 T€) leicht übertroffen werden.

 

Finanzkennzahlen zum 31.12.2017:

 

 

 

in T€

2017

2016

Eigenkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

39

1,38 %

0,07 %

Eigenkapital:

2.823

Gesamtkapitalrentabilität:

Jahresergebnis:

39

1,63 %

0,34 %

Zinsaufwand:

7

Gesamtkapital (EK + langfr. Fremdkapital):

2.823

Anlagendeckungsgrad II:

Eigenkapital:

2.823

364,26 %

364,40 %

Sonderposten:

0

Langfr. Fremdkapital:

0

Anlagevermögen:

775

Personalaufwandsquote:

Personalaufwand:

6.908

78,75 %

78,11 %

Gesamtaufwand:

8.773

Zinsaufwandsquote:

Zinsaufwand:

7

0,08 %

0,09 %

Gesamtaufwand:

8.773

Investitionen:

Anschaffung AV:

140

140 T€

133 T€

 

Die Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung der JSL und die Realisierung ihrer satzungsgemäßen Ziele werden durch folgende Zahlen belegt:

 

1.461

Neuzuweisungen in den Bereichen der Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen, daraus resultierten insgesamt 709 Maßnahmeneintritte (inkl. Sprachkurse),

454

quartalsdurchschnittlich Teilnehmende in Qualifizierungs- und Vermittlungsmaßnahmen,

41

Vermittlungen in den 1. Arbeitsmarkt,

57

Vermittlungen in Beschäftigungsprogramme des 2. Arbeitsmarktes,

99

quartalsdurchschnittlich sozialversicherungspflichtig beschäftigte Teilnehmende an praxisnahen Betreuungs- und Beschäftigungsangeboten der JSL (u. a. JOB Service Team, Hauswirtschaftskräfte Kita Stadt Leverkusen, Minigolf im Neulandpark),

27

quartalsdurchschnittlich besetzte AGH-Plätze,

53

quartalsdurchschnittlich besetzte B&T-Plätze.

 

Auf Vorschlag der Geschäftsführung wird der Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 38.847,30 € auf neue Rechnung vorgetragen.

 

Abschließende Hinweise:

Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.

 

Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfungsbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfungsberichts zur Verfügung.

 

Der Jahresabschluss 2017 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 27.08.2018 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der JSL zur Verfügung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr. 2764/2014

Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / Finanzen / 406 - 2042

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

./.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

./.

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

./.

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

./.