Betreff
Diepentalsperre
Vorlage
2018/2260
Aktenzeichen
TBL-He
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der Planung des Wupperverbandes zum Umbau der Diepentalsperre und den Renaturierungsmaßnahmen am Murbach zu.

 

 

gezeichnet:

                                      In Vertretung              In Vertretung

Richrath                      Lünenbach                 Deppe

Begründung:

 

Der Murbach verläuft im Nordosten des Stadtgebietes als Grenzbach zwischen

Leverkusen und Leichlingen. Ganz im Osten ist er für eine privat betriebene Talsperre aufgestaut, die der Energiegewinnung aus Wasserkraft dient. Daneben hatte und hat die Talsperre eine wichtige Funktion als Ausflugsziel für die Naherholung mit darauf aufbauendem gastronomischen Betrieb. Zwar nicht Betriebszweck, aber doch als

Nebeneffekt des Betriebes dämpft die Stauanlage Hochwasserwellen des oberhalb liegenden Einzugsgebietes des Murbaches.

 

Die seit 1903 betriebene Talsperre erfüllt nicht die heute geltenden Anforderungen der Standsicherheit bei Überflutungen der DIN 19700. Die Bezirksregierung Köln hat

daher als Aufsichtsbehörde einschreiten müssen und zunächst eine deutliche

Absenkung des Stauzieles in 2012 verfügt.

 

Eine Ertüchtigung der Talsperre zur Erfüllung der Regel der Technik ist wirtschaftlich nicht machbar und wird daher von den Eigentümern nicht angestrebt.

 

In 2014 wurde unter der Federführung des Wupperverbandes eine Machbarkeitsstudie erstellt, die Varianten zum Erhalt der Talsperre, Entleerung der Talsperre und

Renaturierung des Murbaches gegenüberstellte.

 

Als Vorzugsvariante wurde eine Renaturierung des Murbaches mit mehreren kleineren ständigen Teichen (Stillwasserflächen) und Überflutungs- und Retentionsflächen für Hochwasserereignisse (Grünes Becken) ermittelt.

 

Da für die Vorzugsvariante sowohl bei den Eigentümern der Talsperre als auch den anliegenden bzw. vorteilshabenden Kommunen Leichlingen, Burscheid und

Leverkusen Akzeptanz signalisiert wurde, wurde diese Vorzugsvariante vom

Wupperverband vertieft und mit den Aufsichtsbehörden abgestimmt. Unter dem

Aspekt der Verwirklichung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie werden Fördermittel in Höhe von 80 % der förderfähigen Aufwendungen in Aussicht gestellt. Es verbliebe ein Eigenanteil von ca. 440 T€, von denen der überwiegende Teil von den

Eigentümern der Talsperre geleistet wird, der Rest von den vorteilhabenden

Kommunen. Entsprechend dem Verhandlungsergebnis würden 7 % (ca. 31.000 €) von den TBL als Anteil der Stadt Leverkusen getragen.

 

Die nun anstehende Entwurfs- und Genehmigungsplanung wird erst beauftragt, wenn von den betroffenen Kommunen die Zusage der verhandelten Kostenübernahme

vorliegt und die Eigentümer ihren Anteil auf einen Notaranderkonto hinterlegt haben.

 

 

Die wesentlichen Merkmale der bisherigen Ausarbeitung sind:

 

-           Die Talsperre wird aufgegeben.

-           Eine Wasserkraftnutzung findet nicht mehr statt.

-           Die Durchgängigkeit des Murbaches wird wieder hergestellt und die morphologischen Voraussetzungen für ein gutes ökologisches Potential gemäß der EU-Wasserrahmenrichtlinie geschaffen.

-           Das Talsperrengebiet bleibt ein attraktives Naherholungsgebiet, künftig jedoch mit einem Fließgewässer, mehreren Stillgewässern und einer abwechslungsreichen, standortgerechten natürlichen Flora.

-           Die ausgleichende Seeretention bei Hochwasserereignissen wird gleichwertig durch Retentionsräume ersetzt. Der unterhalb liegende Ausgleichsweiher wird aufgegeben, womit das von diesem ausgehende Überflutungsrisiko entfällt.

-           Die Flächen bleiben im privaten Eigentum, sind jedoch öffentlich zugänglich.

-           Die Gewässerunterhaltung wird künftig der Wupperverband vornehmen,

          die übrigen Flächen bleiben in privater Unterhaltung.

 

Ein Plan des geplanten Ausbaues ist dieser Vorlage als Anlage beigefügt.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:  Herr Herwig / TBL / 6900

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

./.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

./.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

./.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

   [nein]

   [nein]

[nein]

   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

  [nein]

[ja] 

[ja]  

[ja]  

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Der Wupperverband benötigt die Entscheidung als Grundlage für einen Grundstückskauf im Bereich des unteren Murbachs. Der Wupperverband sieht zudem bei Verzögerungen unter Umständen die Fördermöglichkeit gefährdet.