Betreff
Pflege- und Entwicklungskonzept Hitdorfer Laach
Vorlage
2018/2271
Aktenzeichen
01-40-2018/2271-rm
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt das in der Begründung dargelegte Pflege- und Entwicklungskonzept für den Baumbestand in der Hitdorfer Laach zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Im vergangenen Sommer kam es, einen Tag nach einer optisch unauffälligen, routinemäßigen Baumkontrolle, bei ruhiger Wetterlage zu einem Grünastabbruch an einer der Hybridpappeln in der Hitdorfer Laach (s. Foto Anlage). Grünastabbrüche sind für ältere Hybridpappeln und Weiden geradezu arttypisch und gänzlich unvorhersehbar. Da die Hitdorfer Laach zu den am häufigsten frequentierten Grünanlagen im Stadtgebiet zählt, hat der Fachbereich Stadtgrün einen externen Gutachter damit beauftragt, den gesamten Baumbestand von ca. 130 Altbäumen einer eingehenden Prüfung zu unterziehen und Wege aufzuzeigen, wie die im Landschaftsschutzgebiet „Rheinaue“ liegende Parkanlage hinsichtlich des Baumbestandes zukunftsfähig gestaltet werden kann. Die Begutachtung verfolgte auch das Ziel einer Gefahren- und Haftungseinschätzung und geschah vor dem Hintergrund, dass der Baumbestand weder vom Alter her, noch hinsichtlich der Baumarten, eine gesunde Durchmischung aufweist.

 

Der von Hybridpappeln und Weiden dominierte Bestand hat zum allergrößten Teil ein etwa gleiches Alter. Dabei sind laut Gutachter insbesondere die Pappeln, trotz ihres für die Baumart sehr hohen Alters, in einem erstaunlich guten Zustand. Die Weiden fallen dagegen deutlich ab. Sie weisen durchweg Faulstellen, Höhlungen, Pilzbefall und andere Schäden auf, die wenig Aussicht bieten, den alten Weidenbestand noch über einen längeren Zeitraum erhalten zu können. Auch wenn die Pappeln noch einen guten Eindruck machen, schützt dies nicht vor der Gefahr weiterer spontaner und unvorhersehbarer Grünastabbrüche (auch ohne äußere Einwirkungen) mit den damit verbundenen Risiken. Den Inhalten des Gutachtens folgend wird der Baumbestand noch intensiver als bislang beobachtet. Treten weitere Grünastabbrüche auf, so müssen die betreffenden Bäume zeitnah als Gefahrenbäume gefällt werden. Bei dieser Vorgehensweise können Haftungsansprüche nach geltender Rechtsprechung juristisch nicht geltend gemacht werden.

 

Die Fällung kann Einzelbäume betreffen; aber je nach Standort auch Gruppen von Bäumen, wenn die Fällung einzelner Bäume z. B. zu einer Freistellung des hinter liegenden Bestandes führt. Wie groß die Windwurfgefahr für den frei stehenden Baumbestand in der Hitdorfer Laach ist, hat die große Zahl von Bäumen gezeigt, die durch den Sturm Friederike Anfang des Jahres in der Hitdorfer Laach umgerissen wurde.

 

Um den Bestand zukunftsfähig umzubauen, strebt der Fachbereich Stadtgrün eine Wiederbepflanzung auf freien Standorten mit standortgerechten Auenbaumarten an. Dazu werden Schwarzpappeln (nicht zu verwechseln mit Hybridpappeln), Stieleichen, Feldulmen, Eschen und Erlen gehören. Dieser Prozess der Bestandumwandlung ist in erheblichem Maße von der oben geschilderten Gefahrenentwicklung abhängig und wird voraussichtlich innerhalb der nächsten 15 - 20 Jahre weitgehend abgeschlossen sein.

 

Über die Situation und das weitere Vorgehen in der Hitdorfer Laach wurde der Naturschutzbeirat in seiner Sitzung am 10.04.2018 informiert. Alle zukünftigen Maßnahmen werden in enger Kooperation mit dem Fachbereich Umwelt durchgeführt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer/ FB 67/406 - 6730

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe. Zu den Kosten, die für einzelne Maßnahmen zeitnah oder in den nächsten 15 - 20 Jahren entstehen werden, können gegenwärtig keine Aussagen getätigt werden. Dies gilt auch für Art, Umfang und Kosten der Ersatzpflanzungen, die immer erst im unmittelbaren Zusammenhang der Folgen von Maßnahmen ermittelt werden können.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

entfällt

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

entfällt

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [ja]