Betreff
Aufteilung der Landesmittel im Jahr 2018 auf die freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Leverkusen
Vorlage
2018/2276
Aktenzeichen
514-sh-du
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Erhöhung der Landesmittel in diesem Jahr wird auf alle freien Träger der Offenen Kinder- und Jugendarbeit in Leverkusen aufgeteilt. Die städtischen Träger erhalten den gleichen Betrag wie im Vorjahr.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Für das Jahr 2018 gewährt der LVR einen Zuschuss zur Offenen Kinder- und Jugendarbeit i. H. v. 333.748,00 Euro. Dies entspricht einer Erhöhung im Vergleich zum letzten Jahr i. H. v. 46.058,00 Euro. Es ist zu entscheiden, wie diese Erhöhung auf die einzelnen Träger bzw. Einrichtungen aufzuteilen ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin: Frau Schlösser/ Fachbereich 51/ Telefon: 406 - 5190

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Es ist beabsichtigt, die Landesmittel für alle freien Träger zu erhöhen. Diese beabsichtigte Erhöhung orientiert sich an den jeweiligen prozentualen Anteilen der Einrichtungen aus den letzten Jahren, lockert diese jedoch etwas auf, sodass eine gleichmäßigere Erhöhung für alle Einrichtungen erzielt werden kann. Den städtischen Trägern wird die gleiche Summe an Landesmitteln zugeteilt wie im Vorjahr.

Dabei werden die Einrichtungen JuLe Café (KOT) und Treff L.A. (TOT) besonders berücksichtigt, indem diesen Einrichtungen die ihnen theoretisch zustehende Grundförderung i. H. v. 8.718,96 Euro bzw. 3.442,72 Euro zugeteilt wird.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:           510006100102

Produkt:                    061001

Produktgruppe:        0610

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Landesmittel in Gesamthöhe von 333.748,00- €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]