Beschlussentwurf:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt das Wasserversorgungskonzept zur Kenntnis und beauftragt den Oberbürgermeister, es der Bezirksregierung Köln vorzulegen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Märtens Lünenbach
Begründung:
Die Gemeinden haben
für ihr Stadtgebiet nach § 38 Absatz 3 Landeswassergesetz NRW ein Konzept über
den Stand und die zukünftige Entwicklung der Wasserversorgung
(Wasserversorgungskonzept) aufzustellen. Dieses Konzept ist der
Aufsichtsbehörde zur Kenntnisnahme vorzulegen und alle 6 Jahre fortzuschreiben.
Die Stadt
Leverkusen hat mit der Erstellung des Konzepts die Energieversorgung Leverkusen
GmbH & Co. KG (EVL) beauftragt. Die EVL hat sich mit den anderen
Leverkusener Wasserversorgern ins Benehmen gesetzt und das vorliegende
Wasserversorgungskonzept erarbeitet, welches als Anlage beigefügt ist.