Betreff
Tempelhofer Straße - Prüfauftrag bzgl. zusätzlicher Stellplätze
Vorlage
2018/2324
Aktenzeichen
660-fö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1.    Die Ergebnisse des Prüfauftrages werden zur Kenntnis genommen.

2.    Aufgrund der Prüfergebnisse wird die Realisierung von zusätzlichen Stellplätzen östlich der Wendeanlage Tempelhofer Straße nicht empfohlen.

 

 

gezeichnet:

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III am 28.09.2017 wurde die Verwaltung entsprechend des politischen Antrags Nr. 2017/1876 mit der Prüfung beauftragt, „inwieweit zusätzliche Parkplätze auf einem Grünstreifen am Ende der Tempelhofer Straße (gegenüber der AWO-Kita) geschaffen werden können“.

In der Begründung des Antrags heißt es, der Parkdruck rund um das Seniorenzentrum und die Kita am Wendehammer sei groß und der Wendehammer häufig zugeparkt. Die Prüfung sollte die Klärung der Eigentumsverhältnisse, die mögliche Parkraumkapazität und eine Berücksichtigung der Finanzierung im Haushalt beinhalten.

Für eine detaillierte Untersuchung wurden daher zum einen topografische und technische Grundlagen ermittelt und zum anderen fachliche Stellungnahmen hinsichtlich der generellen planerischen Voraussetzungen und Machbarkeit eingeholt.

Eigentumsverhältnisse

Es handelt sich hierbei um ein städtisches Grundstück.

Planung der Parkplätze (siehe Anlage) und Kosten

Das in Frage kommende Gelände liegt in Hanglage und fällt in nord-östliche Richtung. Unter diesen Voraussetzungen könnten etwa 10 Stellplätze senkrecht zur angrenzenden Bebauung incl. einer Zufahrt von der Wendeanlage aus angelegt werden. Die Entwässerung der ca. 450 m² großen Fläche wäre oberflächig in die östlich angrenzende Grünfläche möglich. Aktuell liegen in dem überplanten Bereich keine Hinweise auf Altlasten oder sonstige schädliche Bodenveränderungen vor; dies schließt jedoch nicht aus, dass im Zuge der Bautätigkeiten Bodenbelastungen vorgefunden werden können.

Die geschätzten Kosten liegen bei ca. 75.000 € und sind derzeit nicht im Haushalt etatisiert.

Planerische Voraussetzungen

Landschaftsplan und Flächennutzungsplan

Der betreffende Bereich befindet sich innerhalb der Abgrenzung des im Landschaftsplan festgesetzten Landschaftsschutzgebietes 2.2-9 „Ophovener Mühlenbachtal“ und „Driescher Bachtal“. Die Anlage einer Stellplatzanlage mit Stellplätzen incl. der dafür notwendigen Zufahrt widerspricht den Festsetzungen des Landschaftsplans. Es wäre daher ein Verfahren zur Änderung des Landschaftsplanes notwendig.

Im Flächennutzungsplan ist der Bereich als öffentliche Grünfläche dargestellt. Auch hier wäre ein Änderungsverfahren notwendig. 

Bebauungsplan

Innerhalb des Grünzugs ist die Maßnahme nicht zulässig. Im Bedarfsfalle müsste im Rahmen des Bebauungsplanes 10/76/III „Heckenberg“ ein Änderungsverfahren durchgeführt werden. Im B-Planänderungsverfahren wären auch die nachbarschaftsschützenden Aspekte zu berücksichtigen, da die zu erwartenden Emissionen der Stellplatzanlage gegenüber der vorhandenen Wohnbebauung gutachterlich betrachtet werden müssen. Eventuell notwendige Lärmschutzanlagen (Wand oder Wall) würden den Eingriffsbereich entsprechend vergrößern.

Empfehlung der Verwaltung

 

Aufgrund des vorliegenden Planungsrechtes und des notwendigen Eingriffs in das festgesetzte Landschaftsschutzgebiet kann von Seiten der Verwaltung die Herstellung von weiteren Stellplätzen nicht empfohlen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Förster / 66 / 6636

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Auf Grund interner Abstimmungen, konnte die Vorlage nicht frühzeitiger erstellt werden.