Betreff
Jahresabschluss 2017 der Sparkasse Leverkusen
- Verwendung des Jahresüberschusses 2017
- Entlastung der Organe
Vorlage
2018/2331
Aktenzeichen
201-01-72-14-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss 2017 in Höhe von 2.838.324,03 € einen Teilbetrag in Höhe von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz 3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 2.338.324,03 € in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.

 

2. Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat, Vorstand) für das Geschäftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                       Märtens

 

Begründung:

 

Gesellschaftsrechtliche Grundlagen:

Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2017 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.

 

Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 07.06.2018 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 500.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 420.875,00 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt.

 

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 2.338.324,03 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen.

 

Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:

Die Aufwendungen der Jahre 2016 und 2017 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:

 

 

2017

2016

Veränderung Vorjahr

Personalaufwand

37.903 T€

39.750 T€

-1.847 T€

Andere Verwaltungsaufwendungen

18.017 T€

19.927 T€

-1.910 T€

Abschreibungen

2.137 T€

3.271 T€

-1.134 T€

Sonstige betriebliche Aufwendungen

5.691 T€

3.481 T€

+2.210 T€

 

Beim Personalaufwand beträgt der Rückgang gegenüber dem Vorjahr, das durch einen personellen Sonderfaktor belastet war, 4,6 %.

 

Die anderen Verwaltungsaufwendungen sind gegenüber 2016 aufgrund der strikten Kostenkontrolle in allen Unternehmensbereichen sowie der im Jahresabschluss 2016 gebildeten Rückstellung für die zukünftigen Beiträge zum Stützungsfonds des Rheinischen Sparkassen- und Giroverbandes um 9,6 % gesunken.

 

Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:

 

 

2017

2016

Veränderung Vorjahr

Zinsüberschuss und laufende Erträge

56.196 T€

63.101 T€

-6.905 T€

Provisionsüberschuss

21.263 T€

20.874 T€

+389 T€

Sonstige betriebliche Erträge

6.424 T€

4.288 T€

+2.136 T€

 


Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:

 

 

Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.

 

Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.

 

Eine entsprechende Protokollierung ist notwendig.

 

Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:

 

Oberbürgermeister Uwe Richrath

Bürgermeisterin Eva Lux

Rf. Heike Bunde

Rh. Thomas Eimermacher

Rh. Paul Hebbel

Rh. Peter Ippolito

Rh. Rudolf Müller

Rh. Erhard T. Schoofs

Rf. Dr. Monika Ballin-Meyer-Ahrens

Rf. Irmgard v. Styp-Rekowski

Rh. Sven Tahiri

Rh. Karl Schweiger

Rh. Rüdiger Scholz

Rh. Bernd Miesen

Rf. Roswitha Arnold

 

 

Der Jahresabschluss 2017 wird in der Sitzung des Finanz- und Rechtsausschusses am 27.08.2018 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.

 

Abschließende Hinweise:

Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 07.06.2018, die Bilanz zum 31.12.2017, die Gewinn- und Verlustrechnung 2017, der Lagebericht 2017 sowie der Anhang 2017 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2042

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 9700151501/Produkt 151501/Produktgruppe 1515.

 

Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i. H. v. 500.000,00 €,

Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i. H. v. 79.125,00 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Ertrag aus Gewinnanteilen i. H. v. 500.000,00 €,

Aufwand für Ertragsteuern i. H. v. 79.125,00 €,

Einnahme i. H. v. 420.875,00 €.

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]