Betreff
Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk III
Vorlage
2018/2332
Aktenzeichen
01-40-2018/2332-rm
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer abgestorbenen Linde (Baum-Nr. 72) an der Alkenrather Straße zu.

 

gezeichnet:

 

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der Baum Nr. 72 an der Alkenrather Straße (eine Linde) ist abgestorben und muss möglichst rasch gefällt werden. Weitere Angaben zu dem Baum können der als Anlage beigefügten Fällliste entnommen werden.

 

Eine Ersatzpflanzung wird voraussichtlich am gleichen Standort erfolgen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Hammer/67/6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

Entfällt, da die Fällung durch die Steigerkolonne des Regiebetriebes erfolgen wird.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

Entfällt, da die Fällung durch die Steigerkolonne des Regiebetriebes erfolgen wird.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

entfällt

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Bei einer Baumkontrolle am 18.06.2018 wurde festgestellt, dass die Linde abgestorben ist. In dem stark frequentierten Bereich unterhalb der Krone (Biergarten, Parkplatz) muss die Fällung zeitnah, d. h. innerhalb von höchstens einem Monat, durchgeführt werden. Da aus Sicherheitsgründen auf keinen Fall bis zur nächsten ordentlichen Sitzung der Bezirksvertretung am 20.09.2018 gewartet werden kann, ist - zur Vermeidung einer Dringlichkeitsvorlage - eine Beschlussfassung am 28.06.2018 erforderlich.