- Erteilung von Weisungen nach § 113 Abs. 1 GO NRW
Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt
Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der
Gesellschafterversammlung der neue bahnstadt opladen GmbH (nbso GmbH) gem.
§ 113 Abs. 1 GO NRW folgende Weisungen:
1.1
Den Jahresabschluss zum 31.12.2017 mit einer Bilanzsumme von 112.611,92 €
und einem Jahresfehlbetrag von 119,95 € festzustellen,
1.2 den Lagebericht 2017 zu genehmigen,
1.3 den Jahresfehlbetrag von 119,95 € auf neue Rechnung
vorzutragen,
1.4 der Geschäftsführung der nbso GmbH für das
Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
2. Der Rat der Stadt Leverkusen erteilt den Vertretern der Stadt Leverkusen in der Gesellschafterversammlung der nbso GmbH gem. § 113 Abs. 1 GO NRW Weisung, den Mitgliedern des Aufsichtsrates der nbso GmbH für das Wirtschaftsjahr 2017 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Dem von der
Geschäftsführung der nbso GmbH aufgestellten Jahresabschluss 2017 wurde nach
auftragsgemäßer Prüfung durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Märkische
Revision GmbH, Im Teelbruch 128, 45219 Essen, der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Prüfung des durch die nbso GmbH treuhänderisch
verwalteten Vermögens ergab keine Beanstandungen seitens der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
Der Bestand des Treuhandkontos zum 31.12.2017 beläuft sich auf 89.104,71 €.
Gemäß § 5 Abs. 2
lit. e) + f) i.V.m. § 6 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages der nbso GmbH beschließt
die Gesellschafterversammlung aufgrund einer Weisung des Rates der Stadt
Leverkusen über die Feststellung des Jahresabschlusses, die Genehmigung des
Lageberichtes, die Verwendung des Ergebnisses bzw. die Abdeckung eines
Verlustes und die Entlastung von Aufsichtsrat und Geschäftsführung.
Die Gesellschafterversammlung der nbso GmbH hat in ihrer Sitzung am 03.07.2018 nach Vorberatung durch den Aufsichtsrat am gleichen Tag die entsprechenden Beschlüsse vorbehaltlich einer Weisung durch den Rat der Stadt Leverkusen gefasst.
Wirtschaftliche
Ergebnisse/Auswertung:
Die nbso GmbH wird im Rahmen der Entwicklung des Geländes der neuen bahnstadt opladen im Namen und für Rechnung der Stadt Leverkusen tätig. Dementsprechend spiegeln die Zahlen im Jahresabschluss lediglich die die nbso GmbH selbst betreffenden Geschäftsvorfälle wider.
Die eigentlichen Projektmaßnahmen sind im Haushalt der Stadt Leverkusen etatisiert.
Sowohl die Erlöse als auch die Aufwendungen liegen um rund 5 % über dem Planansatz.
Dem Jahresergebnis vor Steuern werden im Besteuerungsverfahren insbesondere die Hälfte der Aufsichtsratsvergütungen (gesamt rund 18.300,- € in 2017) als nichtabzugsfähige Betriebsausgaben hinzugerechnet, sodass es zu - in Relation zum eigentlichen Ergebnis hohen - Steuerbelastungen kommt. Nach Abzug von Körperschaft- und Gewerbesteuer verbleibt ein Jahresfehlbetrag von 120 €.
Abschließende
Hinweise
Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Lagebericht sind dieser Vorlage als Anlagen 1 bis 3 beigefügt.
Entsprechend der Beschlussfassung zur Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.96) steht allen Ratsmitgliedern der Prüfbericht des Jahresabschlusses als nichtöffentlich zu behandelnde Anlage 4 im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung. Zusätzlich steht den Fraktionen, Gruppen und Einzelvertretern jeweils auch ein Druckexemplar des Prüfberichts zur Verfügung.
Der Jahresabschluss wird in der Sitzung des Finanzausschusses am 27.08.2018 kurz vorgestellt. Für eventuelle Fragen steht an dem Tag ein Vertreter der Gesellschaft zur Verfügung.
Ratsmitglieder, die selbst dem Aufsichtsrat der nbso GmbH angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung des Aufsichtsrates gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine entsprechende Protokollierung ist
notwendig.
Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren die
folgenden Ratsfrauen und Ratsherren im Aufsichtsrat der nbso GmbH tätig und
unterliegen somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister Uwe Richrath
Rh. Paul
Hebbel
Rf. Roswitha
Arnold
Rh. Markus
Beisicht
Rf. Nicole
Kumfert
Rh. Christopher
Krahforst
Rh. Markus
Pott
Rh. Dietmar
Schaller
Rh. Erhard
Schoofs
Rh. Dirk Löb
Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen der Vorlage Nr.
2017/1745
Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der
Kommunalaufsicht vom 26.07.2010
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Liebsch, Finanzen/Beteiligungen, Steuern und Abgaben, 02171/406 - 2041
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Jahresabschluss 2017 der nbso GmbH.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten,
Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
entfällt
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
entfällt
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
entfällt
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz
betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |
[ja]
[nein] |