Beschlussentwurf:

 

Dem von der Verwaltung vorgelegten Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen wird zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel, Zug um Zug durchzuführen. Die Mittelfreigabe für die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel wird für die Finanzstelle PN 1305 (Finanzposition 720000) erteilt.

 

Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel. Bis zur Kostengrenze von 30 000 Euro betrachtet die Verwaltung die Einzelmaßnahmen als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die jeweilige Bezirksvertretung wird vorab über z.d.A.: Rat informiert. Für alle Projekte, deren Kosten über 30 000 Euro liegen oder bei denen sich im Laufe der langfristig angelegten Umsetzung nennenswerte Änderungen zu dem vorgestellten Programm ergeben, wird die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen einbringen.

 

gezeichnet:

Adomat

(i. V. für Herrn Beig. Mues)

 

Begründung:

 

Der FB Stadtgrün pflegt und unterhält u. a. 42 größere Grün- und Parkanlagen mit Aufenthalts- und Verbindungsfunktion. Es handelt sich dabei um Objekte mit einer Fläche von jeweils mehr als 1500 qm und einer Gesamtfläche von rd.116 ha.

 

Das Alter einiger Grünanlagen (manche um die 50 Jahre alt) macht es notwendig, lenkend, über das Maß einer normalen Unterhaltungstätigkeit hinaus, Maßnahmen zur Bestandserhaltung und -sicherung durchzuführen.

 

Die Sträucher und Bäume in einigen Parks stehen so dicht, dass manche Anlagen regelrecht verbuscht und zugewachsen sind. Vieles ist im Laufe der Jahre zu groß geworden oder steht so nahe an Wegen, dass dort Jahr für Jahr mit der Heckenschere frei geschnitten werden muss. Wertvolle Arbeitszeit geht verloren, nur um die Verkehrssicherheit einigermaßen zu gewährleisten. Für die eigentliche Pflege im Sinne von Werterhalt bleibt weniger Zeit.

 

Die Folge:

 

Schöne Einzelgehölze gehen im Wust von durchgewachsenen Bodendeckern oder starkwüchsigen Sträuchern unter.

 

Die Parks werden zu schlecht einsehbaren Angsträumen und deshalb besonders von Frauen und älteren Menschen gemieden.

 

Hinzu kommt der schlechte Zustand der Wege, geflickte Bodenbeläge, schadhafte Entwässerungseinrichtungen, angegriffene Einbauten, Mauern etc.

 

Ebenfalls häufig in schlechtem Zustand ist das Mobiliar. Die Bänke und Papierkörbe sind oft alt, unansehnlich oder gar nicht mehr zu benutzen, weil sie defekt und/oder verschmutzt sind.

 

Das führt dazu, dass die Parks in der Wertschätzung der Bevölkerung absinken und dementsprechend behandelt werden.

 

Dies wiederum wirkt sich langfristig auch auf die Motivation der Mitarbeiter aus, die trotz Einsatz und Arbeit mit ansehen müssen, wie ihre Anlagen Jahr für Jahr an Substanz und auch an Wert verlieren.

 

Deshalb legt die Verwaltung mit dem vorliegenden Papier nun ein langfristiges Programm mit dem Ziel einer schrittweisen Sanierung der erneuerungsbedürftigsten Anlagen vor.

 

Erfahrungen bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen im Tillmannspark (Berg. Neukirchen) und dem Park in Alkenrath sind in das Programm eingeflossen.

 

Die beschriebenen Maßnahmen zielen auf eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität und damit verbundenen Steigerung der Nutzungsmöglichkeit durch die Bevölkerung.

 

Durch behutsame Eingriffe soll der ursprüngliche Charakter der Parkanlagen gesichert, gleichzeitig aber auch eine zeitgemäße Nutzung ermöglicht werden.

 

In diesem Zusammenhang werden Sichtbezüge wieder hergestellt. Gehölzbestände werden aufgelockert. Konkurrierender, übermäßiger Pflanzenbewuchs wird entfernt. An manchen Stellen wird es auch notwendig sein, die Bepflanzung, z. B. nach natürlichen Ausfällen, zu ergänzen. Neben vegetationstechnischen Arbeiten sind auch Maßnahmen vorgesehen, die eine Verbesserung der Infrastruktur zum Inhalt haben.

 

Bei unnötigen Doppelerschließungen werden Wege zu Gunsten von Vegetationsflächen zurückgebaut und bepflanzt. Marode Wege- und Platzflächen werden überarbeitet und entwässerungstechnische Anlagen wieder in Stand gesetzt.

 

Als Anlage ist dieser Vorlage eine Aufstellung der 42 Einzelobjekte beigefügt. Die Aufstellung beinhaltet aus Gründen der informellen Vollständigkeit auch Grünanlagen, für die derzeit kein Handlungsbedarf besteht oder zu deren Sanierung bereits eine Beschlusslage mit Finanzierung existiert (die Rehbockanlage in Opladen über die Regionale 2010 und der Friedenspark über die Soziale Stadt Rheindorf)

 

Zu jeder Anlage wurde ein Konzeptbogen erarbeitet, der neben Angaben zu Größe´, Stadtteil und Bezirk eine Zustandsbeschreibung, eine grobe Einschätzung des Sanierungsbedarfes und der Kosten sowie eine stichwortartige Beschreibung der geplanten Maßnahmenschwerpunkte enthält.

 

Die geschätzten Kosten stellen lediglich einen groben Orientierungsrahmen dar und sind in den notwendigen Objektplanungen weiter zu konkretisieren.

 

Das Sanierungsprogramm wird absichtlich nicht in einen konkreten Zeitrahmen gefasst. Die einzelnen Projekte können ohnehin nur Zug um Zug, je nach Mittelverfügbarkeit in Angriff genommen werden. Dies wird sich sicher über einige Jahre hinziehen. Vereinzelt werden Teilmaßnahmen auch durch städtische Regiekräfte durchgeführt.

 

Den Fraktionen und Gruppierungen werden folgende Anlagen als verbindliche Bestandteile der Vorlage zur Verfügung gestellt: Ein Übersichtsplan, tabellarische Zusammenstellung der Objekte, pro Objekt je 1 Konzeptbogen mit Beschreibung.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Es handelt sich durchgehend um konsumtive Sanierungsmaßnahmen. Bei der Planung und Ausführung wird regelmäßig darauf geachtet, dass der Zustand nach der Sanierung keinesfalls einen höheren Unterhaltungsaufwand verursacht, als zuvor. In der Regel ist davon auszugehen, dass sich der Unterhaltungsaufwand teilweise deutlich reduzieren wird. Als Folgekosten werden demnach lediglich die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen entstehen.