Beschlussentwurf:
Dem von der Verwaltung vorgelegten Sanierungsprogramm für Grün- und Parkanlagen wird zugestimmt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen sind, abhängig von der Verfügbarkeit entsprechender Budgetmittel, Zug um Zug durchzuführen. Die Mittelfreigabe für die jeweils erforderlichen Haushaltsmittel wird für die Finanzstelle PN 1305 (Finanzposition 720000) erteilt.
Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel. Bis zur Kostengrenze von 30 000 Euro betrachtet die Verwaltung die Einzelmaßnahmen als Geschäft der laufenden Verwaltung. Die jeweilige Bezirksvertretung wird vorab über z.d.A.: Rat informiert. Für alle Projekte, deren Kosten über 30 000 Euro liegen oder bei denen sich im Laufe der langfristig angelegten Umsetzung nennenswerte Änderungen zu dem vorgestellten Programm ergeben, wird die Verwaltung einzelne Beschlussvorlagen einbringen.
gezeichnet:
Adomat
(i. V. für Herrn Beig. Mues)
Begründung:
Der FB Stadtgrün pflegt und unterhält u. a. 42
größere Grün- und Parkanlagen mit Aufenthalts- und Verbindungsfunktion. Es
handelt sich dabei um Objekte mit einer Fläche von jeweils mehr als 1500 qm und
einer Gesamtfläche von rd.116 ha.
Das Alter einiger Grünanlagen (manche um die
50 Jahre alt) macht es notwendig, lenkend, über das Maß einer normalen
Unterhaltungstätigkeit hinaus, Maßnahmen zur Bestandserhaltung und -sicherung
durchzuführen.
Die Sträucher und Bäume in einigen Parks stehen
so dicht, dass manche Anlagen regelrecht verbuscht und zugewachsen sind. Vieles
ist im Laufe der Jahre zu groß geworden oder steht so nahe an Wegen, dass dort
Jahr für Jahr mit der Heckenschere frei geschnitten werden muss. Wertvolle
Arbeitszeit geht verloren, nur um die Verkehrssicherheit einigermaßen zu
gewährleisten. Für die eigentliche Pflege im Sinne von Werterhalt bleibt weniger
Zeit.
Die Folge:
Schöne Einzelgehölze gehen im Wust von
durchgewachsenen Bodendeckern oder starkwüchsigen Sträuchern unter.
Die Parks werden zu schlecht einsehbaren
Angsträumen und deshalb besonders von Frauen und älteren Menschen gemieden.
Hinzu kommt der schlechte Zustand der Wege,
geflickte Bodenbeläge, schadhafte Entwässerungseinrichtungen, angegriffene
Einbauten, Mauern etc.
Ebenfalls häufig in schlechtem Zustand ist
das Mobiliar. Die Bänke und Papierkörbe sind oft alt, unansehnlich oder gar
nicht mehr zu benutzen, weil sie defekt und/oder verschmutzt sind.
Das führt dazu, dass die Parks in der
Wertschätzung der Bevölkerung absinken und dementsprechend behandelt werden.
Dies wiederum wirkt sich langfristig auch auf
die Motivation der Mitarbeiter aus, die trotz Einsatz und Arbeit mit ansehen
müssen, wie ihre Anlagen Jahr für Jahr an Substanz und auch an Wert verlieren.
Deshalb legt die Verwaltung mit dem
vorliegenden Papier nun ein langfristiges Programm mit dem Ziel einer schrittweisen
Sanierung der erneuerungsbedürftigsten Anlagen vor.
Erfahrungen bereits durchgeführter Sanierungsmaßnahmen
im Tillmannspark (Berg. Neukirchen) und dem Park in Alkenrath sind in das
Programm eingeflossen.
Die beschriebenen
Maßnahmen zielen auf eine deutliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität und
damit verbundenen Steigerung der Nutzungsmöglichkeit durch die Bevölkerung.
Durch behutsame
Eingriffe soll der ursprüngliche Charakter der Parkanlagen gesichert, gleichzeitig
aber auch eine zeitgemäße Nutzung ermöglicht werden.
In diesem
Zusammenhang werden Sichtbezüge wieder hergestellt. Gehölzbestände werden
aufgelockert. Konkurrierender, übermäßiger Pflanzenbewuchs wird entfernt. An
manchen Stellen wird es auch notwendig sein, die Bepflanzung, z. B. nach
natürlichen Ausfällen, zu ergänzen. Neben vegetationstechnischen Arbeiten sind
auch Maßnahmen vorgesehen, die eine Verbesserung der Infrastruktur zum Inhalt
haben.
Bei unnötigen
Doppelerschließungen werden Wege zu Gunsten von Vegetationsflächen zurückgebaut
und bepflanzt. Marode Wege- und Platzflächen werden überarbeitet und entwässerungstechnische
Anlagen wieder in Stand gesetzt.
Als Anlage ist
dieser Vorlage eine Aufstellung der 42 Einzelobjekte beigefügt. Die Aufstellung
beinhaltet aus Gründen der informellen Vollständigkeit auch Grünanlagen, für
die derzeit kein Handlungsbedarf besteht oder zu deren Sanierung bereits eine
Beschlusslage mit Finanzierung existiert (die Rehbockanlage in Opladen über die
Regionale 2010 und der Friedenspark über die Soziale Stadt Rheindorf)
Zu jeder Anlage
wurde ein Konzeptbogen erarbeitet, der neben Angaben zu Größe´, Stadtteil und
Bezirk eine Zustandsbeschreibung, eine grobe Einschätzung des
Sanierungsbedarfes und der Kosten sowie eine stichwortartige Beschreibung der
geplanten Maßnahmenschwerpunkte enthält.
Die geschätzten
Kosten stellen lediglich einen groben Orientierungsrahmen dar und sind in den
notwendigen Objektplanungen weiter zu konkretisieren.
Das Sanierungsprogramm
wird absichtlich nicht in einen konkreten Zeitrahmen gefasst. Die einzelnen
Projekte können ohnehin nur Zug um Zug, je nach Mittelverfügbarkeit in Angriff
genommen werden. Dies wird sich sicher über einige Jahre hinziehen. Vereinzelt
werden Teilmaßnahmen auch durch städtische Regiekräfte durchgeführt.
Den Fraktionen und
Gruppierungen werden folgende Anlagen als verbindliche Bestandteile der Vorlage
zur Verfügung gestellt: Ein Übersichtsplan, tabellarische Zusammenstellung der
Objekte, pro Objekt je 1 Konzeptbogen mit Beschreibung.
Finanzielle
Auswirkungen:
Es handelt sich durchgehend um konsumtive Sanierungsmaßnahmen. Bei der Planung und Ausführung wird regelmäßig darauf geachtet, dass der Zustand nach der Sanierung keinesfalls einen höheren Unterhaltungsaufwand verursacht, als zuvor. In der Regel ist davon auszugehen, dass sich der Unterhaltungsaufwand teilweise deutlich reduzieren wird. Als Folgekosten werden demnach lediglich die kalkulatorischen Abschreibungen und Verzinsungen entstehen.