(Quettinger Straße /Campusallee/Am Handwerkerhof/Fakultätsstraße)
Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im südlichen Bereich des nbso-Geländes folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz:
1. Quettinger
Straße (zwischen Knoten Feld-/Borsigstraße und dem neuen Kreisverkehr Dieselstraße/Campusallee)
als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße,
2. Campusallee als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße,
3. Am Handwerkerhof als Gemeinde-/Anliegerstraße,
4. Fakultätsstraße als Gemeinde-/Anliegerstraße.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straßen im südlichen Teil des Geländes der neuen bahnstadt opladen wurden neu hergestellt und sind nach dem Straßen- und Wegegesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Bei dem Teil der zuvor bereits vorhandenen Quettinger Straße
hat sich der Querschnitt im Zuge des Ausbaus wesentlich vergrößert und wird
daher ebenfalls im neuen Umfang formell gewidmet.
Die Straßen sind in den Anlageplänen farbig dargestellt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB Tiefbau / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |