Betreff
Widmung nbso-Gelände Süd
(Quettinger Straße /Campusallee/Am Handwerkerhof/Fakultätsstraße)
Vorlage
2018/2366
Aktenzeichen
660-2157-mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt im südlichen Bereich des nbso-Geländes folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz:

 

1.    Quettinger Straße (zwischen Knoten Feld-/Borsigstraße und dem neuen Kreisverkehr Dieselstraße/Campusallee) als Gemeinde-/
Haupterschließungsstraße,

 

2.    Campusallee als Gemeinde-/Haupterschließungsstraße,

 

3.    Am Handwerkerhof als Gemeinde-/Anliegerstraße,

 

4.    Fakultätsstraße als Gemeinde-/Anliegerstraße.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straßen im südlichen Teil des Geländes der neuen bahnstadt opladen wurden neu hergestellt und sind nach dem Straßen- und Wegegesetz dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Bei dem Teil der zuvor bereits vorhandenen Quettinger Straße hat sich der Querschnitt im Zuge des Ausbaus wesentlich vergrößert und wird daher ebenfalls im neuen Umfang formell gewidmet.

Die Straßen sind in den Anlageplänen farbig dargestellt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB Tiefbau / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz NRW.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]